Die Revision ist das einzige Rechtsmittel gegen eine erstinstanzliche Verurteilung vor dem Landgericht. Das Urteil wird dann vom Bundesgerichtshof überprüft. Bei Verurteilungen im Rahmen einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht ist ebenfalls die Revision das einschlägige Rechtsmittel. Eine Überprüfung erfolgt dann durch das zuständige Oberlandesgericht.
Im Unterschied zur Berufung – die in der Regel gegen Urteile des Amtsgerichts eingelegt wird – handelt es sich nicht um eine Tatsacheninstanz. Das bedeutet, dass im Rahmen der Revision keine neuen Tatsachen festgestellt werden, das Urteil wird lediglich auf Rechtsfehler überprüft. Es handelt sich in der Regel zunächst um ein rein schriftliches Verfahren.
Der Bundesgerichtshof entscheidet darüber, ob eine Revision gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts begründet ist oder verworfen wird. Die Erfolgsquote der Revison liegt nur im einstelligen Prozentbereich. Die Revision ist jedoch die letzte Möglichkeit, ein rechtsfehlerhaftes Urteil anzugreifen. Entscheidend ist hierbei, dass dem Gericht im Urteil Fehler bei z. B. der Beweiswürdigung oder den wesentlichen Förmlichkeiten unterlaufen sind. Insbesondere bei Verurteilungen zu einer langjährigen Freiheitsstrafe ist unbedingt zu empfehlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Revision kann binnen einer Woche ab Urteilsverkündung eingelegt werden. Um die Revision einzulegen, wird kein Anwalt benötigt. Die Revisionsbegründung, die sodann nach Zustellung des Urteils vorzunehmen ist, kann jedoch nur durch einen Anwalt abgegeben werden. Es empfiehlt sich jedoch, bereits so früh wie möglich einen spezialisierten Strafverteidiger hinzuzuziehen, um die bestmöglichen Chancen auf einen Erfolg zu haben.
Das Gesetz sieht sogenannte absolute Revisionsgründe vor, bei welchen davon ausgegangen wird, dass das Urteil auf diesen Fehlern auch beruht. Dies kann zum Beispiel die nicht ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts oder der fälschliche Ausschluss der Öffentlichkeit sein.
Darüber hinaus können zwar nicht die vom Landgericht festgestellten Tatsachen angegriffen werden, aber die Würdigung dieser. Das Tatgericht kann zwar eine freie Beweiswürdigung vornehmen, diese darf jedoch nicht lückenhaft sein oder gegen anerkannte Denk- und Erfahrungssätze verstoßen.
Gerade aufgrund der Brisanz, dass einmal festgestellte Tatsachen im Rahmen der Revision nicht angegriffen werden können, ist es von enormer Wichtigkeit, bereits im Ermittlungsverfahren, spätestens jedoch bei der Hauptverhandlung vor Gericht, einen erfahrenen Strafverteidiger zu beauftragen.
Bei der Revision handelt es sich um ein zumeist rein schriftliches Verfahren. Sie können daher ortsunabhängig einen Strafverteidiger wählen, der das Verfahren für Sie durchführt. Nach der Revisionseinlegung (1 Woche nach Urteilsverkündung) erfolgt die umfangreiche Begründung der Revision innerhalb eines Monats ab Zustellung des Urteils. Der Bundesgerichtshof oder das Oberlandesgericht entscheiden dann, ob die Revision begründet ist oder verworfen wird. Wird die Revision als begründet angesehen, wird das Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen, welches das erstinstanzliche Urteil gesprochen hat und eine neue Hauptverhandlung durchgeführt. Dann ist jedoch eine andere Kammer, also andere Richter und Richterinnen, für die erneute Urteilsfindung zuständig.
Wenn die Revision verworfen wird, ist das Urteil rechtskräftig. Es sind dann alle Rechtsmittel ausgeschöpft und das Urteil kann vollstreckt werden. Die einzige Möglichkeit, dann noch gegen ein Urteil vorzugehen, ist die Wiederaufnahme des Verfahrens oder die Verfassungsbeschwerde. Diese beiden Mittel haben jedoch keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die Strafe bereits vollstreckt werden kann, auch wenn ein Wiederaufnahmeverfahren oder eine Verfassungsbeschwerde laufen.
Unsere spezialisierten Strafverteidiger beraten Sie gern über Ihre Möglichkeiten im Rahmen eines Revisionsverfahrens und unterstützen Sie bei Ihrem individuellen Fall. Kontaktieren Sie uns dazu gern über unsere Homepage und die dort angegebenen Kontaktdaten.
Unsere Anwälte sind auf das Strafrecht spezialisiert. Als Strafverteidiger und Rechtsanwälte stehen wir Ihnen diskret in Ihrem Strafverfahren zur Seite.
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