Datei “Gewalttäter Sport”

Was ist die Datei "Gewalttäter Sport"?

Die Datei “Gewalttäter Sport” ist eine bundesweite Datenbank, die vom Bundeskriminalamt (BKA) und der Polizei geführt wird. Sie dient dazu, sogenannte “Störer” im Umfeld von Sportveranstaltungen – insbesondere bei Fußballspielen – zu erfassen. Die Datei existiert seit 1994 und umfasst rund 8.000 Personen.

Erfasst werden sollen Personen, die bei Sportveranstaltungen durch Straftaten wie Gewaltdelikte, Landfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung oder Verstöße gegen das Waffengesetz aufgefallen sind. Darüber hinaus können jedoch auch Personen gelistet werden, deren Personalien lediglich im Zusammenhang mit einer Straftat aufgenommen wurden, ohne dass sie tatsächlich verurteilt wurden.

Kategorien der Datei "Gewalttäter Sport"

In der Datei “Gewalttäter Sport” erfolgt eine Unterteilung der Personen in verschiedene Kategorien, die das Verhalten der erfassten Personen bewerten sollen

Kategorie A: Friedliche Fans

Kategorie A umfasst friedliche Fans, die keinerlei Auffälligkeiten zeigen und nicht in der Datei “Gewalttäter Sport” erfasst werden.

Kategorie B: Gewaltbereite Fans

Kategorie B betrifft Fans, die als gewaltbereit oder gewaltneigend eingestuft werden. Viele Ultragruppierungen fallen automatisch in diese Kategorie, da sie häufig durch das Abbrennen von Pyrotechnik Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begehen.

Kategorie C: Gewaltsuchende Fans

Kategorie C erfasst Personen, bei denen die Polizei annimmt, dass sie gezielt Sportveranstaltungen besuchen, um gewalttätig zu werden. Diese Gruppe wird besonders kritisch beobachtet.

Probleme und Kritik an der Datei "Gewalttäter Sport"

Die Datei “Gewalttäter Sport” steht seit Jahren in der Kritik. Insbesondere wird ihre Intransparenz bemängelt:

Speicherung ohne Verurteilung

Personen werden in der Datei gespeichert, ohne dass es einer rechtskräftigen Verurteilung bedarf. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder ein Platzverweis kann zur Speicherung führen. Dies gilt auch, wenn das Verfahren später eingestellt wird oder die Person freigesprochen wird.

Vorverurteilung und Stigmatisierung

Betroffene berichten von erheblichen Nachteilen, wenn sie in der Datei gelistet sind. So kommt es beispielsweise zu Kontrollen oder Verhören bei Ausreisen, wenn die Polizei am Flughafen auf die Eintragung aufmerksam wird. In einigen Fällen führte dies sogar zu Ausreiseverboten.

Fehlende Rechtsüberprüfung

Ein großes Problem liegt darin, dass die Polizei keine konkreten Informationen zur Dauer der Speicherung herausgibt. Es liegt allein im Ermessen der Behörden, ob und wie lange Daten gespeichert bleiben. Selbst bei eingestellten Verfahren oder Freisprüchen können Daten über Jahrzehnte gespeichert bleiben, ohne dass dies rechtlich überprüft werden kann.

Kritik von Experten

Viele Kritiker sehen die Datei als willkürlich und stigmatisierend an. Der große Anteil an gespeicherten Personendaten basiert auf Vermutungen, da bereits geringste Anlässe zur Speicherung führen können.

Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

Im Oktober 2024 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Datei “Gewalttäter Sport” in ihrer aktuellen Form für verfassungswidrig. Das Gericht forderte, dass klare Vorgaben zur Schwelle und Dauer der Datenspeicherung geschaffen werden müssen. Bis zum 31. Juli 2025 ist das Bundesinnenministerium verpflichtet, eine Gesetzesreform vorzulegen, die eine rechtssichere Grundlage für die Speicherung der Daten schafft.

Fazit

Die Datei “Gewalttäter Sport” ist ein umstrittenes Instrument der Polizei, das zwar der Sicherheit bei Sportveranstaltungen dienen soll, jedoch erhebliche rechtliche und ethische Fragen aufwirft. Die geforderte Reform bietet eine Chance, mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen und damit die Rechte der Betroffenen zu schützen.

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