Allgemeine Hinweise
Grundsatz:
Bleiben Sie ruhig und sachlich. Verhalten Sie sich höflich und wahren Sie – soweit möglich – einen angemessenen körperlichen Abstand zu den kontrollierenden Beamten. Selbstverständlich dürfen und sollten Sie Ihre Rechte dabei ruhig, aber bestimmt geltend machen.
Machen Sie keine Angaben, die über das Notwendige hinausgehen. Sie sind verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen (vgl. Identitätsfeststellung). Weitergehende Auskünfte sind grundsätzlich freiwillig.
Machen Sie konsequent von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und äußern Sie sich nicht zur Sache.