Vorladung | Ermittlungsverfahren | Strafbefehl | Anklage | Nebenklage | Rechtsmittel
Im Stadium des Ermittlungsverfahrens ist die Verteidigung besonders erfolgversprechend, da dort die Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden. Wenn Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, erläutern wir Ihnen gern in einer Ersteinschätzung die Optionen einer erfolgversprechenden Strafverteidigung.
Sollten Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren oder als Betroffener in einem Bußgeldverfahren von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder den Ordnungsbehörden angeschrieben werden, so ist es in der Regel dringend angezeigt, Kontakt zu einem Strafverteidiger aufzunehmen.
Wir vertreten Sie bundesweit!
Im Strafverfahren herrscht ein Ungleichgewicht. Der Beschuldigte sieht sich allein der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht gegenüber. Gerade hier ist es daher besonders wichtig, dass man sich auf Augenhöhe mit den Ermittlungsbehörden befindet. Es ist wichtig, dass Waffengleichheit zwischen dem Beschuldigten auf der einen Seite und Polizei und Staatsanwaltschaft auf der anderen Seite herrscht.
Sowohl Rechtsanwältin Anna Katharina Rasch als auch Rechtsanwalt Sergej Schumann führen den Titel Fachanwältin bzw. Fachanwalt für Strafrecht.
Der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ wird von der Rechtsanwaltskammer nur an Rechtsanwälte verliehen, die überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse nachweisen können – etwa durch den erfolgreichen Abschluss eines umfangreichen Fachanwaltslehrgangs samt Prüfungen – und die zugleich eine erhebliche Zahl praktischer Strafverfahren eigenverantwortlich geführt haben. Dazu zählen sowohl Ermittlungs- als auch Gerichtsverfahren unterschiedlichster Art und Komplexität.
Durch diese nachgewiesene Spezialisierung verfügen Rechtsanwältin Rasch und Rechtsanwalt Schumann über ein tiefes Verständnis der strafrechtlichen Materie, gepaart mit der notwendigen Erfahrung aus der praktischen Verteidigung vor Gerichten im gesamten Bundesgebiet.
Wir möchten Ihr Verfahren und Ihre Zukunft gemeinsam positiv gestalten.
Insbesondere die sogenannten „weichen Drogen“ wie etwa Cannabis sind heutzutage in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Trotzdem sind die Strafen zumindest für eine nicht geringe Menge teilweise sehr empfindlich. Auch kommt unter Umständen ein Entzug der Fahrerlaubnis in Betracht.
Eine starre Grenze für eine nicht geringe Menge gibt es nicht. Allerdings hat die Rechtsprechung Grenzwerte für die verschiedenen Betäubungsmittel herausgearbeitet. (mehr dazu)
Beschuldigte unter 14 Jahren sind als Kinder nicht strafmündig und werden daher nicht strafrechtlich sanktioniert. Bei Jugendlichen (zwischen 14 und 17 Jahren) wird immer Jugendstrafrecht angewandt. Bei Heranwachsenden (zwischen 18 Jahren und 20 Jahren) wird Jugendstrafrecht unter bestimmten Umständen angewandt.
Aufgrund des meist günstigeren Strafrahmens des Jugendstrafrechts, sollten dem Gericht möglichst umfangreich die für eine Anwendung von Jugendstrafrecht sprechenden Umstände mitgeteilt werden.
Im Sexualstrafrecht ist die Aussage gegen Aussage Situation ein häufiges Problemfeld. Hier gibt es so viele Fehlurteile wie in keinem anderen Bereich.
Gerade hier ist die richtige Strategie das A und O für eine erfolgreiche Verteidigung.
Als hervorstechende Straftaten gelten Trunkeinheit am Steuer und das Fahren unter Einfluss von Drogen sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Nach dem Berliner Raser Fall steht nun auch das sogennante “isolierte Rasen” unter Strafe.
Wirtschaftskriminalität liegt nach herrschender Meinung vor, wenn ein tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Bezug vorliegt, die Tat in Ausführung des Berufs erfolgt und durch die Tat Vertrauen missbraucht wird.
Dem Strafverfahren können sich Verletzte der Straftat anschließen. Dies ist insbesondere bei Körperverletzungs- und Sexualdelikten möglich.
Bei Tötungsdelikten können sich die hinterbliebenen Eltern, Kinder, Geschwister oder Ehepartner anschließen
Entscheidungen der Gerichte können mit einem Rechtsmittel angefochten werden.
Ordnungswidrigkeiten sind bußgeldbewehrte Verletzungen des Ordnungsrechts. Sanktionsmöglichkeiten sind Bußgeld, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Ein Fahrverbot ist für viele Autofahrer ein großes Problem. Besonders, wer aus beruflichen Gründen auf das Auto angewiesen ist, muss Widerspruch einlegen. Dazu haben Sie nur 14 Tage nach Eingang des Anhörungsbogens Zeit. Damit ist es aber meist nicht getan, denn anders als in einem Strafprozess gilt im Bußgeldverfahren eine Beweislastumkehr. Wir unterstützen Sie bei einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit.
Wir sind über das Formular rund um die Uhr erreichbar und melden uns schnell bei Ihnen zurück!
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