Rechtsanwalt Strafrecht Bochum · Nachstellung

Stalking, § 238 StGB: Wann Nachstellung strafbar ist und wie Sie sich verteidigen

Wann ist Stalking strafbar, welche Strafe droht und wie verteidigt man sich gegen den Vorwurf der Nachstellung? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt § 238 StGB.

Kurz gesagt

  • Wer einer Person unbefugt und wiederholt nachstellt und dadurch ihre Lebensgestaltung erheblich beeinträchtigen kann, macht sich nach § 238 StGB strafbar. Das Opfer muss sein Leben nicht tatsächlich ändern, es genügt, dass die Handlungen dazu geeignet sind.
  • Die Strafe reicht von Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe im Grundfall über drei Monate bis fünf Jahre in besonders schweren Fällen bis zu einem bis zehn Jahren bei Todesfolge.
  • Cyberstalking ist ausdrücklich erfasst. Eine einzelne Nachricht oder ein einzelner Anruf genügt in der Regel nicht, es muss um ein wiederholtes Verhalten gehen.

Was ist Stalking und wann ist Nachstellung nach § 238 StGB strafbar?

Umgangssprachlich heißt die Tat Stalking, im Gesetz „Nachstellung“. Strafbar ist, wer einer anderen Person unbefugt und wiederholt in einer Weise nachstellt, die deren Lebensgestaltung erheblich beeinträchtigen kann. Gemeint sind bestimmte Handlungen:

  • das Aufsuchen der räumlichen Nähe der Person,
  • Kontaktversuche per Telefon, Messenger, E-Mail oder über Dritte,
  • der Missbrauch personenbezogener Daten, zum Beispiel Bestellungen auf den Namen der Person oder das Veranlassen Dritter zur Kontaktaufnahme,
  • die Bedrohung mit Verletzung von Leben, Gesundheit oder Freiheit der Person oder ihr nahestehender Personen,
  • Straftaten nach den §§ 202a bis 202c StGB gegen die Person oder ihr nahestehende Personen, zum Beispiel das Ausspähen von Daten,
  • das Verbreiten oder öffentliche Zugänglichmachen von Abbildungen der Person,
  • das Verbreiten herabwürdigender Inhalte unter Vortäuschung der Urheberschaft der Person,
  • vergleichbare Handlungen.

Entscheidend ist das Gesamtbild: Das Verhalten muss nach Art und Häufigkeit geeignet sein, das Leben der betroffenen Person erheblich zu beeinträchtigen. Ein einzelner Anruf oder eine einzelne Nachricht reicht deshalb in der Regel nicht.

Welche Strafe droht bei Stalking?

Der Strafrahmen hängt davon ab, wie schwer die Tat wiegt:

bis 3 JahreGrundtatbestand: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (§ 238 Abs. 1 StGB)
3 Mon. bis 5 JahreBesonders schwere Fälle: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren (§ 238 Abs. 2 StGB)
1 bis 10 JahreTodesfolge: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren (§ 238 Abs. 3 StGB)

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  • eine Gesundheitsschädigung des Opfers oder einer nahestehenden Person verursacht,
  • das Opfer oder eine nahestehende Person in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt,
  • über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten eine Vielzahl von Handlungen begeht,
  • ein Computerprogramm zum digitalen Ausspähen einsetzt,
  • erlangte Abbildungen oder Inhalte der Person verwendet oder
  • über 21 Jahre alt ist und das Opfer unter 16 Jahre alt ist.

Im Grundfall wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft hält wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten (§ 238 Abs. 4 StGB).

Was gilt als Stalking? Typische Konstellationen

Die meisten Verfahren entstehen in wenigen Konstellationen:

KonstellationTypische Vorwürfe und Beweise
Nach einer TrennungEx-Partner schreiben oder rufen weiter an, tauchen vor der Wohnung auf oder melden sich über Dritte. Oft steht Aussage gegen Aussage.
Soziale MedienFake-Profile, ständige Nachrichten, veröffentlichte Fotos oder Beleidigungen. Hier entscheidet oft die Frage, wer hinter dem Profil steht.
TechnikHeimliches Orten mit Trackern oder Spionage-Apps kann je nach Fall unter § 238 StGB oder unter andere Straftatbestände fallen.
BeweiseChatverläufe, Anruflisten, Screenshots, Zeugenaussagen und Protokolle des Opfers. Die Verteidigung prüft, ob sie vollständig sind und ob der Kontext stimmt.

Nicht selten liegt auch ein Verfahren wegen verwandter Vorwürfe vor, zum Beispiel wegen Bedrohung nach § 241 StGB, Nötigung oder Beleidigung.

Ist Cyberstalking strafbar?

Ja. Nachstellen über Messenger, soziale Medien oder durch den Missbrauch von Daten ist ausdrücklich erfasst. Dazu gehören das Ausspähen von Daten, das Verbreiten von Abbildungen und das Verbreiten herabwürdigender Inhalte unter fremdem Namen. Je mehr digitale Spuren es gibt, desto wichtiger wird die Frage, wer sie gelegt hat und ob sich das nachweisen lässt.

Wie hat sich § 238 StGB entwickelt?

Früher war Nachstellung ein Erfolgsdelikt: Das Opfer musste sein Leben tatsächlich schwerwiegend verändern, etwa umziehen oder den Arbeitsplatz wechseln. Das kam in der Praxis selten vor, und viele Verfahren wurden eingestellt. Eine erste Reform machte § 238 StGB zu einem Eignungsdelikt: Es genügt, dass die Handlungen geeignet sind, die Lebensgestaltung zu beeinträchtigen.

Eine weitere Reform hat den Tatbestand ausgebaut. Die Schwelle ist eine „erhebliche“ Beeinträchtigung. Aufgenommen wurden Handlungen im digitalen Raum, etwa das Ausspähen von Daten, das Verbreiten von Abbildungen und das Verbreiten herabwürdigender Inhalte unter fremdem Namen. Außerdem gibt es Regelbeispiele für besonders schwere Fälle. Damit werden Verfahren geführt, die früher an der Hürde des Tatbestands scheiterten.

Wie läuft ein Verfahren wegen Nachstellung ab?

  1. Anzeige oder Strafantrag: Die Polizei nimmt die Aussage des Opfers auf und sichert Nachrichten und Verbindungsdaten.
  2. Vorladung oder Anhörungsbogen: Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht äußern (siehe Das Schweigerecht des Beschuldigten).
  3. Akteneinsicht durch den Verteidiger: Erst die Akte zeigt, was dem Vorwurf zugrunde liegt und wie belastbar die Beweise sind.
  4. Entscheidung der Staatsanwaltschaft: Einstellung, Strafbefehl oder Anklage (siehe Strafbefehl im Strafrecht).
  5. Hauptverhandlung, falls es zur Anklage kommt. Das Opfer kann sich als Nebenklägerin oder Nebenkläger beteiligen (siehe Nebenklage).

Schutzanordnungen: Was gilt nach dem Gewaltschutzgesetz?

Neben dem Strafverfahren kann das Opfer beim Familiengericht Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen, zum Beispiel ein Kontakt- und Näherungsverbot. Wer gegen eine solche Anordnung verstößt, kann sich nach § 4 GewSchG strafbar machen. Auch die Polizei kann nach dem Landesrecht Maßnahmen wie Platzverweis, Kontaktverbot oder Wohnungsverweisung anordnen. Zur elektronischen Überwachung von Tätern lesen Sie Elektronische Fußfessel.

Kein Kontakt mehr, auch nicht gut gemeint: Wer nach einer Anzeige oder einem Kontaktverbot noch einmal schreibt, um „etwas klarzustellen“, liefert oft den Beweis für eine fortgesetzte Tat. Jede weitere Nachricht kann als neue Tat gewertet werden.

Wie verteidigt man sich gegen einen Stalking-Vorwurf?

Die Verteidigung prüft jedes Merkmal des Tatbestands einzeln:

MerkmalFrage der Verteidigung
UnbefugtHatten Sie das Recht oder einen berechtigten Anlass zum Kontakt, zum Beispiel wegen gemeinsamer Kinder, einer Absprache oder einer Einwilligung?
Wiederholt und geeignetHandelt es sich um mehrere Handlungen, die objektiv geeignet sind, die Lebensgestaltung erheblich zu beeinträchtigen? Einzelne Kontaktversuche genügen oft nicht.
VorsatzWussten Sie, dass der Kontakt unerwünscht war?
Gegenseitiger KontaktHat auch die andere Person den Kontakt gesucht? Das spricht gegen die Beeinträchtigung.
GlaubhaftigkeitBei Aussage gegen Aussage prüft das Gericht die Glaubhaftigkeit der Angaben genau. Die Akte zeigt oft Widersprüche.
ErledigungJe nach Fall kommen eine Einstellung, ein Täter-Opfer-Ausgleich (siehe Täter-Opfer-Ausgleich im Strafrecht) oder ein Strafbefehl in Betracht.

Was sollten Sie bei einem Stalking-Vorwurf beachten?

Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, prüft Ihre Akte und die Beweise. Bis dahin gilt:

Das hilft

  • Keinen Kontakt mehr aufnehmen
  • Nichts zur Sache sagen, weder gegenüber der Polizei noch gegenüber Dritten
  • Entlastende Nachrichten sichern
  • Früh einen Verteidiger einschalten, der Akteneinsicht nimmt

Das schadet

  • Nachrichten löschen oder Profile verändern
  • Schutzanordnungen missachten, sonst droht zusätzlich eine Strafbarkeit nach § 4 GewSchG
  • Die andere Person über Dritte ansprechen
  • Auf eigene Faust Gespräche suchen, um die Sache „zu klären“

Wenn Sie selbst betroffen sind

Dieser Artikel richtet sich vor allem an Beschuldigte. Wenn Sie selbst von Nachstellung betroffen sind, können Sie Folgendes tun: Sichern Sie Beweise wie Nachrichten, Anruflisten und Screenshots und führen Sie ein Protokoll mit Datum und Uhrzeit. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und prüfen Sie einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz. Beratung finden Sie unter anderem beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (116 016) und beim Opfer-Telefon des Weißen Rings (116 006).

FAQ

Häufige Fragen zu Stalking

Wenn jemand einer Person unbefugt und wiederholt nachstellt und dadurch deren Lebensgestaltung erheblich beeinträchtigen kann (§ 238 StGB).

Nein. Es genügt, dass die Handlungen geeignet sind, die Lebensgestaltung erheblich zu beeinträchtigen. Das Opfer muss nicht tatsächlich umziehen oder den Job wechseln.

Ja. Nachstellen über Messenger, soziale Medien oder durch Missbrauch von Daten ist ausdrücklich erfasst.

Im Grundfall Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen drei Monate bis fünf Jahre, bei Todesfolge ein bis zehn Jahre.

In der Regel nicht. Es muss um wiederholtes Verhalten gehen, das nach Art und Häufigkeit geeignet ist, die Lebensgestaltung erheblich zu beeinträchtigen.

Im Grundfall wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft hält ein Einschreiten von Amts wegen wegen des besonderen öffentlichen Interesses für geboten (§ 238 Abs. 4 StGB).

Wer gegen eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz verstößt, kann sich nach § 4 GewSchG strafbar machen. Das kommt zusätzlich zu einem Stalking-Vorwurf in Betracht.

Kein Kontakt mehr, nichts zur Sache sagen und einen Verteidiger beauftragen (siehe Das Schweigerecht des Beschuldigten).

Ja, je nach Beweislage kommt eine Einstellung in Betracht, etwa weil der Vorwurf nicht nachweisbar ist oder die Voraussetzungen des Tatbestands fehlen. Daneben sind ein Täter-Opfer-Ausgleich oder ein Strafbefehl möglich.

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Verwandter Vorwurf

Bedrohung

Wann eine Drohung strafbar ist.

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Opferseite

Nebenklage

Rechte der Verletzten im Strafverfahren.

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Erledigung

Täter-Opfer-Ausgleich

Ausgleich statt Verurteilung.

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