Pyrotechnik ist kein Verbrechen?

Pyrotechnik ein Verbrechen? Ein Überblick zu rechtlichen Konsequenzen

Der Slogan „Pyrotechnik ist doch kein Verbrechen“ ist in deutschen Stadien weit verbreitet, besonders im Hinblick auf große Fußballereignisse wie die EM in Deutschland. Doch welche rechtlichen Konsequenzen hat der Einsatz von Pyrotechnik wirklich?

Wann ist der Einsatz von Pyrotechnik strafbar?

Grundsätzlich hängt die strafrechtliche Bewertung von Pyrotechnik von den Umständen des Einzelfalls ab. Feuerwerk und andere pyrotechnische Gegenstände werden in verschiedene Klassen eingeteilt, die bestimmen, ob ihr Erwerb und Besitz legal oder illegal ist. Viele zertifizierte Feuerwerkskörper können straffrei erworben und besessen werden. Anders verhält es sich jedoch bei nicht zertifizierten Feuerwerkskörpern, bei denen oft ein Erwerbsverbot besteht.

Zweckgebundener Verkauf und Nutzung von Feuerwerk

Der Verkauf von Feuerwerk ist in der Regel zweckgebunden, was bedeutet, dass es nur zu bestimmten Anlässen wie Silvester oder für private Veranstaltungen verwendet werden darf. Die Verwendung von Pyrotechnik in Stadien ist beispielsweise verboten und stellt in der Regel mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Verstößen gegen diese Regelungen können Stadionverbote verhängt werden, die jedoch nicht durch Strafgerichte, sondern durch den Deutschen Fußballbund (DFB) oder die Vereine selbst ausgesprochen werden.

Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ob die Verwendung von Pyrotechnik eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wird von Gerichten unterschiedlich beurteilt. Bei einer konkreten Gefährdung oder Verletzung von Menschen kann jedoch auch ein Straftatbestand vorliegen. Ein Beispiel hierfür ist die gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch (StGB). Wenn nicht zugelassene Pyrotechnik verwendet wird, können auch Ordnungswidrigkeiten gegen das Sprengstoffgesetz relevant sein, die mit einem Bußgeld geahndet werden.

Ist das Abbrennen von Pyrotechnik ein Verbrechen?

Die Frage, ob das Abbrennen von Pyrotechnik den Tatbestand des § 308 StGB („Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“) erfüllt, war lange Zeit umstritten. Dieser Tatbestand gilt als Verbrechen und wird mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet.

Gemäß § 308 StGB macht sich strafbar, wer durch Sprengstoff eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Wenn die Explosion eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder einer großen Zahl von Menschen verursacht, droht sogar eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass im Einzelfall das Zünden illegaler Pyrotechnik den Tatbestand des § 308 StGB erfüllen kann. Dies dürfte jedoch nur auf wenige Ausnahmefälle zutreffen. Die meisten Delikte, die im Zusammenhang mit der Verwendung von Pyrotechnik stehen, fallen nicht unter den Begriff eines Verbrechens.

Unterschied zwischen Vergehen und Verbrechen

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen „Vergehen“ und „Verbrechen“ zu verstehen. Im deutschen Strafrecht sind Verbrechen Straftaten, die mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, wie Raub, Mord oder schwere Körperverletzung. Alle anderen Delikte, die nur eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr vorsehen, gelten als Vergehen.

Fazit

Beim Einsatz von Pyrotechnik muss im Einzelfall geprüft werden, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit, ein Vergehen oder ein Verbrechen handelt oder ob der Gebrauch sogar straffrei ist. Die rechtlichen Konsequenzen hängen von vielen Faktoren ab, einschließlich der Art der verwendeten Pyrotechnik und den Umständen des Einsatzes.

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