Rechte Chats bei der Polizei: Die WhatsApp-Gruppe “Itiotentreff”

Was ist der "Itiotentreff"?

Die WhatsApp-Gruppe “Itiotentreff” existierte seit Oktober 2015 und bestand aus sieben Frankfurter Polizeibeamten sowie der Lebensgefährtin eines Beamten. Die Gruppe gehört zur Dienstgruppe 3 des 1. Frankfurter Polizeireviers. Über einen Zeitraum von mehreren Monaten wurden in dieser Chatgruppe menschenverachtende, rassistische und extremistische Inhalte geteilt. Der Skandal um den “Itiotentreff” wirft erneut Fragen zur Verfassungstreue und den politischen Ansichten innerhalb der deutschen Polizei auf.

Der Inhalt der Nachrichten

In der WhatsApp-Gruppe wurden Nachrichten verschickt, die den Nationalsozialismus und den Holocaust verherrlichen. Zudem machten sich die Mitglieder über Vergewaltigungen und Menschen mit Behinderung lustig. Besonders schockierend war die Verbreitung eines Bildes, das sich über den Tod eines geflüchteten Kindes amüsierte. Solche Inhalte zeigen die erschreckende Radikalisierung, die innerhalb einer kleinen Gruppe von Polizeibeamten stattfand.

Ermittlungen gegen die Chatgruppe "Itiotentreff"

Die Ermittlungen begannen im September 2018, als das Handy einer Polizistin beschlagnahmt wurde. Auf diesem Gerät entdeckten die Behörden die WhatsApp-Gruppe “Itiotentreff”. Zunächst ermittelte die Frankfurter Polizei intern, bevor das Hessische Landeskriminalamt nach drei Monaten die Untersuchungen übernahm. Insgesamt wurden 211 Nachrichten gefunden, die möglicherweise strafrechtlich relevant sind. Zu den möglichen Straftaten gehören Volksverhetzung (§ 130 StGB), die Verbreitung verfassungswidriger Symbole (§ 86a StGB) und die Verunglimpfung Verstorbener (§ 189 StGB).

Das Gerichtsverfahren: Keine strafrechtlichen Konsequenzen

Im Januar 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen sechs Mitglieder der Gruppe. Ihnen wurde unter anderem Volksverhetzung, der Besitz und die Verbreitung gewaltverherrlichender Schriften sowie die Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen vorgeworfen. Allerdings entschied das Landgericht Frankfurt im Februar 2023, dass die Anklage nicht zugelassen werde, da die Nachrichten nicht öffentlich verbreitet wurden. Das Gericht argumentierte, dass die Inhalte von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt seien.

Trotz einer Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft wurde im Juli 2024 durch das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht und kein Strafverfahren eröffnet wird.

Entscheidung des OLG: Kein Verbreiten der Inhalte

Das Oberlandesgericht stellte fest, dass die in der Chatgruppe geteilten Inhalte zwar menschenverachtend, antisemitisch und rassistisch waren, jedoch kein hinreichender Tatverdacht für strafbare Handlungen besteht. Grund dafür ist das fehlende Tatbestandsmerkmal des „Verbreitens“. Strafbar wäre es nur gewesen, wenn die Inhalte einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden wären. Da es sich um eine geschlossene Gruppe mit wenigen Mitgliedern handelte, sei kein strafbares “Verbreiten” nachweisbar.

Konsequenzen für die Beamten und mögliche Gesetzesänderungen

Obwohl es kein Strafverfahren geben wird, könnte es dennoch dienstrechtliche Konsequenzen für die beteiligten Polizeibeamten geben. Ein disziplinarrechtliches Verfahren wurde während des Strafverfahrens ausgesetzt und wird nun fortgeführt. Unklar bleibt, ob die Beamten aus dem Dienst entlassen oder anderweitig sanktioniert werden.

Der hessische Innenminister Roman Poseck betonte nach dem Urteil, dass dieses eine Strafbarkeitslücke offenbare. Es könnte in Zukunft zu Gesetzesänderungen kommen, um derartige Fälle besser strafrechtlich verfolgen zu können.

Fazit: Der Fall „Itiotentreff“ und seine Folgen

Der Skandal um die WhatsApp-Gruppe „Itiotentreff“ verdeutlicht das Problem rechtsextremer Tendenzen innerhalb der Polizei. Obwohl strafrechtliche Konsequenzen ausgeblieben sind, bleibt die Frage offen, wie solche Fälle in Zukunft behandelt werden sollen. Die Forderung nach Gesetzesänderungen zeigt, dass eine breitere gesellschaftliche Debatte über den Umgang mit Extremismus in den Sicherheitsbehörden notwendig ist.

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