Warum verjährt Mord nicht?

Verjährungsfristen und ihre Bedeutung für Straftaten

Mord ist in Deutschland die einzige Straftat, die niemals verjährt. Während die Verjährungsfristen bei den meisten Straftaten zwischen drei und dreißig Jahren liegen, gilt für Mord nach § 211 StGB eine Ausnahme. Doch warum ist das so? Diese Frage ist eng verknüpft mit der Idee des Rechtsfriedens und historischen Entwicklungen in der deutschen Rechtsprechung.

Rechtsfrieden und Verjährung: Der Grundgedanke hinter der Fristsetzung

Was bedeutet Rechtsfrieden?

Die Verjährungsfrist bei Straftaten dient dem Grundgedanken des Rechtsfriedens. Dieser Begriff steht für das Ziel, dass nach einer bestimmten Zeit Klarheit herrschen soll, ob eine Straftat weiterhin verfolgt werden kann oder nicht. Rechtsfrieden bedeutet also nicht zwingend, dass ein Fall vollständig geklärt wurde, sondern vielmehr, dass ein Zustand der Ruhe einkehrt und keine weiteren Ermittlungen mehr stattfinden.

Warum werden Verjährungsfristen festgelegt?

Verjährungsfristen sollen sicherstellen, dass Verfahren nicht endlos andauern und Betroffene irgendwann zur Ruhe kommen können. Bei Mord allerdings ist dieser Gedanke untergeordnet, da die Schwere der Tat den Rechtsfrieden übersteigt.

Mord verjährt nicht - warum?

Die Besonderheit des Mordtatbestands

Mord unterscheidet sich von Totschlag durch die besonderen Motive, die hinter der Tat stehen. Motive wie Habgier, besondere Grausamkeit oder niedrige Beweggründe führen zu einer höheren Strafandrohung, was die Verjährung ausschließt. Mord wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet und gilt in Deutschland als unentschuldbares Verbrechen.

Historische Gründe für die Abschaffung der Verjährung beim Mord

Die historische Debatte um die Verjährung von Mordtaten ist eng mit den Verbrechen der Nationalsozialisten verknüpft. In den 1970er Jahren wurde die Verjährung für Mord abgeschafft, um auch Jahrzehnte nach Ende des Nationalsozialismus Gerechtigkeit walten zu lassen. Diese Änderung ermöglichte es, Täter für die Gräueltaten während der NS-Zeit zur Rechenschaft zu ziehen, auch wenn diese Straftaten viele Jahre zurücklagen.

Mordverurteilungen im Zusammenhang mit NS-Verbrechen

Bis heute werden in Deutschland Fälle verhandelt, in denen Beteiligte an NS-Verbrechen, auch im hohen Alter, verurteilt werden. Ein aktuelles Beispiel ist das Urteil im Sommer 2024 gegen eine ehemalige KZ-Sekretärin. Sie wurde im Alter von 99 Jahren wegen Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen verurteilt – für Taten, die sie als 19-Jährige beging. Diese Entscheidung zeigt, dass das Unrecht dieser Taten als so schwerwiegend gilt, dass es den Rechtsfrieden übersteigt.

Wie wird die Verjährung berechnet?

Beginn und Unterbrechung der Verjährung

Die Verjährung beginnt grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Tatbeendigung. Unter bestimmten Umständen, wie der ersten Vernehmung des Beschuldigten oder einer Anklageerhebung, kann die Frist jedoch unterbrochen werden. Auch ein Ruhen der Verjährung ist möglich, etwa bei Sexualdelikten. Bei solchen Straftaten beginnt die Verjährungsfrist oft erst, wenn das Opfer das 30. Lebensjahr erreicht hat, da Opfer von Sexualverbrechen oft Jahre benötigen, um die Taten anzuzeigen.

Maximale Verjährungsfrist

Die Verjährung endet spätestens, wenn das Doppelte der gesetzlich vorgesehenen Verjährungsfrist abgelaufen ist. Für Mord gilt dies jedoch nicht – hier ist die Verjährung ausgeschlossen.

Strafvollstreckungsverjährung: Was passiert nach der Verurteilung?

Neben der Verjährung in der Strafverfolgung existiert auch die Verjährung in der Strafvollstreckung. Ein rechtskräftiges Urteil muss in einem bestimmten Zeitraum vollstreckt werden, doch bei lebenslanger Freiheitsstrafe oder Sicherungsverwahrung existiert keine Verjährungsfrist. Die Strafe bleibt bestehen und kann immer vollstreckt werden, da sie nicht verjährt.

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