Schriftliche Äußerungsbogen werden durch die Polizei anstelle einer Vernehmung versendet, wenn es sich um einen einfacheren Sachverhalt handelt. Beschuldigten ist stets vor Abschluss der Ermittlungen die Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Sie werden in dem Äußerungsbogen darum gebeten, Angaben zur Sache zu machen. Häufig findet sich der Zusatz, dass Sie dort für Sie „entlastende Umstände“ angeben können.
Auch wenn Sie meinen, dass der Vorwurf gegen Sie nicht berechtigt sind und durch das Anschreiben suggeriert wird, dass die Vernehmung zu Ihrer Entlastung beiträgt: als Laie im Bereich des Strafrechts wissen die wenigsten Beschuldigten, welche Aussage zu ihrem Vorteil und welche zu ihrem Nachteil sein kann. Bereits in einem Anhörungsbogen vermeintlich unverfängliche Angaben können sich im Nachhinein negativ auf Ihr Ermittlungsverfahren auswirken.
Wir raten dringend davon ab, einen Äußerungsbogen als Beschuldigter bei der Polizei auszufüllen. Angaben, die dort getätigt werden, sind später Teil der Ermittlungsakte und können nicht einfach wieder zurückgenommen werden. Für den Anhörungsbogen gilt dasselbe wie für die Vorladung zur polizeilichen Vernehmung: Als Beschuldigter in einem Strafverfahren sind Sie zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen oder Vernehmungstermine wahrzunehmen. Auch eine etwaige Frist zur Rücksendung des Bogens kann durch Sie ignoriert werden.
Darüber hinaus wissen Sie ohne konkrete Akteneinsicht zumeist kaum, was Ihnen tatsächlich vorgeworfen wird und welche Beweismittel dazu existieren. Die Angaben in einer Beschuldigtenvernehmung, egal, ob per Anhörungsbogen oder bei der Polizei vor Ort, sind daher „ins Blaue hinein“. Es besteht regelmäßig die Gefahr, deutlich mehr zu erzählen, als man eigentlich müsste.
Zwar müssen und sollten Sie keine Angaben in einem polizeilichen Anhörungsbogen machen, diesen zu ignorieren ist allerdings ebenfalls nicht ratsam. Die Polizei wird vermerken, dass Sie sich zur Sache nicht äußern und die Akte an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Diese wird sodann aufgrund der Aktenlage entscheiden, wie es weitergeht. Dabei besteht die Möglichkeit, dass die nächste Post der Behörden die Anklageschrift oder ein Strafbefehl ist.
Sie sollten daher umgehend nach Zustellung eines Anhörungsbogens einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren. Dieser kann Ihre Vertretung bei der Polizei anzeigen und die Akte bei der Staatsanwaltschaft anfordern. Nach erfolgter Akteneinsicht kann dann unter Umständen eine gezielte Stellungnahme abgegeben werden.
Kontaktieren Sie gern umgehend unsere Anwälte für Strafrecht. Wir vereinbaren einen zeitnahen Besprechungstermin und fordern Ihre Akte dann, um dann gemeinsam mit Ihnen eine Strategie für Ihr Verfahren zu erarbeiten und das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Nutzen Sie unser Kontaktformular auf der Website oder die dort angegebenen Kontaktdaten.
Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren erhalten, wird die Polizei Sie in der Regel zu einer Vernehmung einladen. In dem Schreiben finden Sie Datum, Uhrzeit und die zuständige Polizeidienststelle, bei der der Termin stattfinden soll.
Hier finden Sie wichtige Infos, wenn Sie einen Termin bei der Polizei erhalten haben.
Unsere Anwälte sind auf das Strafrecht spezialisiert. Als Strafverteidiger und Rechtsanwälte stehen wir Ihnen diskret in Ihrem Strafverfahren zur Seite.
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