Was ist nach § 184b StGB strafbar, welcher Strafrahmen gilt nach der Reform, und wie verhalten Sie sich bei einem Vorwurf? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt Strafrahmen, Verteidigung und Folgen, diskret und ohne Vorverurteilung.
Kurz gesagt
§ 184b StGB betrifft Inhalte, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zeigen. Kinder sind Personen unter 14 Jahren. Für Inhalte mit Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren gilt § 184c StGB (Jugendpornographie). Das Gesetz spricht von „Inhalten“ und nicht mehr von „Schriften“. Dazu zählen Fotos, Videos, Dateien, Chatverläufe und Inhalte auf Cloud-Speichern. Strafbar sind unter anderem:
| Tat | Strafrahmen |
|---|---|
| Verbreiten, Herstellen, Anbieten (§ 184b Abs. 1 StGB) | Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Zeigt der Inhalt kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen, gilt in bestimmten Fällen ein geringerer Strafrahmen von drei Monaten bis fünf Jahren. |
| Gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande (§ 184b Abs. 2 StGB) | Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Das bleibt ein Verbrechen. |
| Abruf und Besitz (§ 184b Abs. 3 StGB) | Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. |
Vor der Reform lag die Mindeststrafe bei Verbreitung und Besitz bei einem Jahr. Beide Taten waren deshalb Verbrechen. Das hatte zur Folge, dass die Staatsanwaltschaft Verfahren auch dann nicht einstellen oder mit einem Strafbefehl erledigen konnte, wenn die Tat am unteren Rand der Strafwürdigkeit lag.
Anlass waren Fälle, die zwar formal ein Verbrechen waren, aber keinen schweren Unrechtsgehalt hatten. Genannt wurden etwa Eltern oder Lehrkräfte, die kinderpornographisches Material von Schülern entdeckten und an Schule, Eltern oder die Polizei weiterleiteten, um darauf aufmerksam zu machen, oder Jugendliche, die ohne eigene Absicht Bilder in Klassenchats erhielten. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen solche Fälle angemessen behandeln können.
Kein Freibrief: Verbreitung, Herstellung und Besitz bleiben strafbar, die Höchststrafe von zehn Jahren ist unverändert. Das Gesetz erlaubt nur, im Einzelfall flexibler zu reagieren.
| Frage | Was gilt |
|---|---|
| Einstellung | Weil die Taten Vergehen sind, kommen Einstellungen nach § 153 oder § 153a StPO grundsätzlich in Betracht, wenn die Schuld gering ist. |
| Strafbefehl | Ein Strafbefehl ohne Hauptverhandlung ist bei Vergehen zulässig. Das sollte aber nur nach genauer Prüfung der Akte akzeptiert werden, denn auch ein Strafbefehl ist eine Verurteilung. |
| Strafzumessung | Entscheidend sind Menge und Art des Materials, Alter der Kinder, Motiv, Tatumfeld, Geständnis, Einsicht und Therapiebereitschaft. |
| Rückwirkung | Wurde die Tat vor der Reform begangen, kann das mildere Gesetz gelten (§ 2 Abs. 3 StGB). Das prüfen wir im Einzelfall. |
Was sich mildernd auswirken kann
Was sich belastend auswirken kann
| Konstellation | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Chatgruppen und Messenger | In WhatsApp- oder Telegram-Gruppen werden Dateien oft automatisch gespeichert. Ob Sie davon wussten und den Inhalt behalten wollten, ist eine zentrale Frage (siehe Kann die Polizei WhatsApp-Nachrichten mitlesen?). |
| Weiterleiten zur Warnung | Wer Material weiterleitet, um andere zu warnen oder zu melden, handelt oft ohne die erforderliche Absicht. Trotzdem wird häufig ermittelt. |
| Jugendliche | Bei Jugendlichen kann Sexting zu Verfahren nach § 184b oder § 184c führen. Hier gelten besondere Regeln des Jugendstrafrechts (siehe Werden Jugendliche wie Erwachsene bestraft?). |
| Darknet und Plattformen | Hinweise kommen oft von Plattformen oder ausländischen Stellen und führen zu Durchsuchungen (siehe Darknet: Was ist das?). |
| Fund bei einer Durchsuchung | Nach einer Hausdurchsuchung werden Geräte beschlagnahmt und ausgewertet. Das dauert oft viele Monate. |
Das Gesetz nimmt Handlungen aus, die ausschließlich der Erfüllung staatlicher Aufgaben oder dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen (§ 184b Abs. 5 StGB). Dazu zählen etwa die Arbeit von Ermittlungsbehörden und Gerichten oder von Verteidigern, die Beweismaterial prüfen müssen. Für verdeckte Ermittlungen gilt eine Sonderregel (§ 184b Abs. 6 StGB). Für Privatpersonen, die „nur nachsehen wollten“ oder Material zur Aufklärung sammeln, gilt diese Ausnahme nicht.
Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, nimmt Akteneinsicht und klärt, was ermittelt wurde. Bis dahin gilt:
| Ansatz | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Tatbestand | Zeigt der Inhalt tatsächlich ein Kind unter 14 Jahren und ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen? Das Alter ist oft schwer zu beurteilen. |
| Vorsatz | Hatten Sie Kenntnis vom Inhalt und wollten Sie ihn besitzen oder verbreiten? Automatisch gespeicherte Dateien sind ein typisches Problem. |
| Zuordnung | Wer hatte Zugriff auf Gerät, Account und Cloud? Bei gemeinsam genutzten Geräten ist das häufig offen. |
| Rechtmäßigkeit der Ermittlungen | Waren Durchsuchung, Beschlagnahme und Auswertung rechtmäßig (siehe Handy beschlagnahmt: Was tun?)? |
| Erledigung | Wir prüfen Einstellung, Strafbefehl oder eine Verständigung und bereiten die Hauptverhandlung vor, wenn es dazu kommt. |
Eine Übersicht über unsere Arbeit bei Sexualstraftaten finden Sie auf der Seite Sexualstraftaten: Anwalt für Strafrecht.
Neben der Strafe kann eine Verurteilung weitere Folgen haben, etwa die Einziehung von Geräten und Datenträgern (§§ 74 ff. StGB), einen Eintrag im Führungszeugnis, Auswirkungen auf Beruf und Beamtenstatus sowie bei Tätigkeiten mit Kindern auf die Eignung. Bei Ausländern können aufenthaltsrechtliche Folgen hinzukommen. Auch deshalb lohnt es sich, schon früh auf eine Einstellung oder eine möglichst milde Erledigung hinzuarbeiten.
Doch. Der Besitz ist weiterhin strafbar. Geändert hat sich nur die Mindeststrafe: Sie beträgt drei Monate statt einem Jahr. Die Tat ist damit ein Vergehen.
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren (§ 184b Abs. 3 StGB). Welche Strafe im Einzelfall verhängt wird, hängt von Menge, Art des Materials, Vorstrafen, Geständnis und weiteren Umständen ab.
Ja, in geeigneten Fällen. Weil es sich um Vergehen handelt, kommen Einstellungen nach § 153 und § 153a StPO in Betracht. Das hängt vom Einzelfall ab.
Das kann gegen den Vorsatz sprechen und die Strafe mindern. Ermittelt wird trotzdem oft zuerst. Lassen Sie den Fall anwaltlich prüfen.
Nein. Das kann als Verdunkelung gewertet werden und schadet Ihnen. Sprechen Sie zuerst mit einem Verteidiger.
Oft viele Monate, weil Datenträger ausgewertet werden müssen. Die Dauer hängt von der Menge der Daten ab.
Ja, aber es gelten Besonderheiten. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden kommt Jugendstrafrecht in Betracht, und Verfahren enden häufiger mit erzieherischen Maßnahmen.
§ 184b betrifft Inhalte mit Kindern unter 14 Jahren, § 184c Inhalte mit Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren.
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