Erst im Jahr 2021 wurde der Strafrahmen des Tatbestands der Kinderpornographie erhöht. Dabei wurde der Tatbestand als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr eingestuft. Aktuell wird die Rückstufung zurück zum Vergehenstatbestand geplant.
Nach der Verschärfung aus dem Jahr 2021, die entgegen der Meinung von Experten durchgeführt wurde, zeigten sich diverse Probleme in der Praxis. So wurden zum Beispiel Eltern, die kinderpornographisches Material zu Meldezwecken an Lehrer weiterleiteten oder Personen, die solches Material über What’s App Gruppen empfingen und eine automatische Speicherfunktion aktiviert hatten, wegen des Tatvorwurfs der Verbreitung oder des Besitzes von Kinderpornographie verfolgt. Aufgrund der Gesetzesverschärfung konnte in derartigen Fällen keine Einstellung der Verfahren gemäß §§ 153, 153a StPO erfolgen, da dies bei einem Verbrechenstatbestand nicht möglich ist.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Verfahren, die Jugendliche selbst als Täter betreffen. In vielen dieser Fälle wird Material weitergeleitet, welches Personen im ähnlichen Alter zeigt und mithin kinder- oder jugendpornographisch ist. Der eigentliche Zweck der Verschärfung, Täter härter zu bestrafen, die gezielt kinderpornographisches Material erwerben oder verbreiten, wurde verfehlt.
Eine Runterstufung zum Vergehenstatbestand bedeutet mithin die Möglichkeit, angemessen auf o. g. Fälle zu reagieren und die Ressourcen der Behörden auf den eigentlichen Schwerpunkt zu fokussieren.
Im Strafgesetzbuch (StGB) lautet die derzeitige Regelung wie folgt:
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und gibt der Inhalt in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen.
(3) Wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
(4) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Nummer 1 strafbar.
(5) Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der rechtmäßigen Erfüllung von Folgendem dienen:
(6) Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 und Satz 2 gilt nicht für dienstliche Handlungen im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wenn
(7) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder 3 oder Absatz 3 bezieht, werden eingezogen. § 74a ist anzuwenden.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei verteidigt Sie in Bochum, im gesamten Ruhrgebiet und bundesweit auf jedem Gebiet des Strafrechts. Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder die auf unserer Website genannten Kontaktdaten. Beachten Sie auch unsere 24/7 geltende Notfallnummer im Fall einer Festnahme oder (Haus-)Durchsuchung.
Unsere Anwälte sind auf das Strafrecht spezialisiert. Als Strafverteidiger und Rechtsanwälte stehen wir Ihnen diskret in Ihrem Strafverfahren zur Seite.
Cookie | Dauer | Beschreibung |
---|---|---|
cookielawinfo-checkbox-analytics | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics". |
cookielawinfo-checkbox-functional | 11 months | The cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional". |
cookielawinfo-checkbox-necessary | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary". |
cookielawinfo-checkbox-others | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other. |
cookielawinfo-checkbox-performance | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance". |
viewed_cookie_policy | 11 months | The cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data. |