Juristinnen und Juristen, die das erste Staatsexamen abgeschlossen haben, beginnen sodann mit dem juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat). Dieses endet mit dem zweiten Staatsexamen und ist Grundvoraussetzung für das Ergreifen klassischer juristischer Berufe wie Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt.
Das Referendariat gilt als der praktische Teil der Juristenausbildung. Das zweite Staatsexamen endet in Nordrhein-Westfalen (NRW) mit insgesamt 8 Klausuren. Nach Bestehen der Klausuren sowie der mündlichen Prüfung, ist man Volljurist.
In NRW ist das Referendariat in die folgenden Stationen aufgeteilt (§ 35 JAG NRW):
Alle Stationen – bis auf die Wahlstation – werden durch Arbeitsgemeinschaften begleitet, die in der Regel einmal wöchentlich stattfinden. An den verbleibenden Tagen befinden sich die Referendare und Referendarinnen üblicherweise an den Stellen ihrer jeweiligen Station und bearbeiten die dortigen Aufgaben. In der Anwaltsstation finden darüber hinaus Klausurwochen statt, die zur Vorbereitung auf das Examen dienen.
Die Anwaltsstation ist mit rund 10 Monaten die längste der Stationen im Referendariat. Sie bietet den Referendarinnen und Referendaren die Möglichkeit, eine Kanzlei auszuwählen, die ihrem Interessengebiet am meisten entspricht und Einblicke in den Alltag einer Kanzlei zu erlangen.
Die Anwaltsstation beinhaltet die Möglichkeit, theoretisch erworbenes Wissen auch an praktischen Fällen anzuwenden.
Die Wahlstation findet nach den schriftlichen Examensklausuren statt. Sie umfasst drei Monate und kann nach persönlichem Interesse ausgewählt werden. Auch hier empfiehlt es sich, einen Bereich zu wählen, in dem man sich gegebenenfalls eine spätere berufliche Zukunft vorstellen kann.
In unserer auf Strafrecht spezialisierten Kanzlei bieten wir Ihnen ebenfalls die Möglichkeit, die Anwalts- oder Wahlstation zu absolvieren. Sie lernen hier den Alltag eines Strafverteidigers, inklusive Arbeitsabläufen in der Kanzlei, kennen. Zu Ihren Aufgaben und Schwerpunkten gehört u. a.:
Wir bieten flexible Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit, Aufgaben auch aus dem Homeoffice zu erledigen.
Das Strafrecht unterscheidet sich im Wesentlichen von den meisten anderen Rechtsgebieten dadurch, dass eine sehr persönliche Beziehung zum Mandanten besteht. Das Mandatsverhältnis beruht auf dem Vertrauen des Mandanten, eine geeignete Person für seine Verteidigung vor Gericht gefunden zu haben. Ein Strafverfahren stellt für den Beschuldigten stets eine erhebliche Belastung dar. Die Hauptaufgabe des Strafverteidigers ist es dementsprechend, parteiisch für seinen Mandanten alles Notwendige zu tun, um diesen bestmöglich zu verteidigen. Oftmals ergeben sich aus der Anklage und der Sichtweise des Mandanten erhebliche Diskrepanzen, eine objektive Wahrheit wird selten zu ermitteln sein. Vielmehr ist es von elementarer Bedeutung, die vorhandenen Beweismittel zu würdigen, um am Ende einen juristischen Sachverhalt feststellen zu können.
Die Fälle des Strafrechts sind sehr abwechslungsreich, es verbindet viele Disziplinen, auch soziologische sowie psychologische und kriminologische Aspekte sind regelmäßig Teil der Arbeit. Strafverfolgung zieht sich durch alle gesellschaftlichen Schichten sowie Deliktsarten und ist daher sehr vielseitig.
Wir freuen uns über Bewerbungen von jungen Kolleginnen und Kollegen, die Spaß am Strafrecht und keine Berührungsängste mit der Materie haben.
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