Im deutschen Strafrecht ist der Tatbestand der Bedrohung im § 241 Strafgesetzbuch (StGB) definiert. Bedrohung bezeichnet die Ankündigung eines Verhaltens, das geeignet ist, das Opfer in Angst oder Schrecken zu versetzen. Der folgende Artikel klärt, was im Detail als Bedrohung gilt, welche Strafen drohen und welche Änderungen in den letzten Jahren vorgenommen wurden.
Laut § 241 StGB wird eine Bedrohung als das Androhen einer rechtswidrigen Tat definiert, die gegen die sexuelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit, persönliche Freiheit oder gegen eine wertvolle Sache einer Person gerichtet ist. Der Straftatbestand unterscheidet zwischen Bedrohungen, die gegen das Opfer selbst oder eine ihm nahestehende Person gerichtet sind. Der Gesetzgeber beschreibt mehrere Fälle, in denen das Androhen von Straftaten mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet wird.
Einfache Bedrohung: Wer eine Person mit einer gegen sie oder eine ihr nahestehende Person gerichteten Straftat bedroht, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe belegt werden.
Ernste Bedrohung: Wer eine Person mit einem Verbrechen bedroht, das auch gegen eine nahestehende Person gerichtet sein kann, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
Vorgetäuschte Bedrohung: Wer wider besseren Wissens behauptet, dass eine Tat gegen das Opfer bevorstehe, wird ebenfalls bestraft.
Öffentliche Bedrohung: Wird die Bedrohung öffentlich, in einer Versammlung oder durch die Verbreitung eines Inhalts ausgesprochen, erhöht sich die Strafandrohung:
Aus dem Gesetzestext ergibt sich für die „einfache“ Bedrohung ein Strafrahmen, der von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr reicht. Unter erschwerenden Umständen, etwa bei öffentlicher Bedrohung, kann die Strafe bis zu drei Jahren Freiheitsentzug betragen. Wer eine Bedrohung ausspricht, muss möglicherweise mit erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Solltest du wegen des Vorwurfs der Bedrohung beschuldigt werden, ist es ratsam, frühzeitig rechtliche Unterstützung zu suchen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann dir bei der Verteidigung und Klärung der rechtlichen Situation in den verschiedenen Verfahrensstadien zur Seite stehen.
Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ am 30. März 2021 wurde der Bedrohungstatbestand im § 241 StGB erweitert. Zuvor erforderte das Gesetz, dass eine Bedrohung nur dann vorliegt, wenn ein Verbrechen gegen das Opfer angekündigt wurde.
Gemäß § 12 StGB gelten als Verbrechen Straftaten mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Zu diesen zählen unter anderem:
Durch die Änderung des § 241 StGB kann eine Bedrohung auch dann vorliegen, wenn eine rechtswidrige Tat angekündigt wird, die beispielsweise die sexuelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit oder persönliche Freiheit verletzt. Das bedeutet, dass nicht mehr nur die Androhung eines Verbrechens ausreicht, sondern auch andere rechtswidrige Handlungen für die Strafbarkeit einer Bedrohung genügen.
Ein weiterer wichtiger Punkt der Neuregelung ist die Einbeziehung von nahestehenden Personen. Eine Bedrohung kann sich nicht nur gegen das Opfer selbst richten, sondern auch gegen nahestehende Personen, wie etwa:
Dieser erweiterte Personenkreis stärkt den Schutz für Angehörige und macht die Androhung von Gewalt oder Verbrechen gegen nahe Angehörige des Opfers ebenfalls strafbar.
Die aktuelle Fassung des § 241 StGB umfasst mehrere Varianten der Bedrohung mit jeweils unterschiedlichen Strafrahmen. Die Erweiterung der Vorschriften trägt den veränderten gesellschaftlichen Anforderungen Rechnung und soll die Bevölkerung besser vor Bedrohungen schützen. Wenn der Tatbestand der Bedrohung verwirklicht wurde, drohen empfindliche Strafen, die abhängig von Art und Öffentlichkeit der Bedrohung variieren.
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