Beleidigung Anwalt Strafrecht, § 185 StGB

Was ist eine Beleidigung im rechtlichen Sinne?

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Aus dem gesetzlichen Tatbestand an sich ergibt sich keine genaue Definition, was den Tatbestand der Beleidigung umfasst. Der Schutzbereich bzw. das Schutzgut bei der Straftat Beleidigung ist die persönliche Ehre des Betroffenen. Gemeint ist damit, dass eine Beleidigung grundsätzlich die Miss- oder Nichtachtung der Ehre der betroffenen Person beinhalten muss. Die beleidigte Person wird also herabgewürdigt. Taugliches Tatobjekt ist dabei jede lebende Person.

Was ist eine Kollektivbeleidigung?

Darüber hinaus ist es auch möglich, Gruppen von Menschen oder Kollektive zu beleidigen. Hier besteht folgende Besonderheit:

 

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2016 klargestellt, dass die Beleidigung eines Kollektivs nur möglich ist, wenn es sich um einen hinreichend abgrenzbaren und überschaubaren Kreis an Personen handelt.

 

Auslöser für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht war die oftmals auf Fahnen, Bannern, Plakaten oder T-Shirts verwendete Abkürzung ACAB. Diese steht für den Ausruf All Cops Are Bastards. Das Bundesverfassungsgericht führte dazu aus, dass das Zeigen dieser Abkürzung vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG (Grundgesetz) nicht ohne weiteres eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne darstellt.

 

Dabei ist es nicht ausreichend, dass der Schriftzug eine (Teil-)Gruppe von anwesenden Polizistinnen und Polizisten anspreche. Auch sei es nicht ausreichend, dass diese den Schriftzug wahrnehmen. Vielmehr müsse sich das Zeigen des Schriftzuges auf eine klar abgrenzbare und überschaubare Gruppe von Personen beziehen.

Welche Strafe droht bei einer Beleidigung?

Nach dem Wortlaut des § 185 StGB droht im Fall einer begangenen Beleidigung eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen. Als tätliche Beleidigung anerkannt ist unter anderem eine Ohrfeige.

 

Bei der Beleidigung handelt es sich gemäß § 194 StGB um ein absolutes Antragsdelikt. Dies bedeutet, dass die Straftat nur auf Antrag des Geschädigten hin verfolgt werden kann. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen nicht aufgrund öffentlichen Interesses tätig werden. Das Fehlen des Strafantrags stellt ein echtes Verfolgungshindernis dar.

 

Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn die Tat in einer Versammlung oder dadurch begangen worden ist, dass ein Inhalt (§ 11 Abs. 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist und der Verletzte als Angehöriger einer Gruppe unter der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verfolgt wurde, diese Gruppe Teil der Bevölkerung ist und die Beleidigung mit dieser Verfolgung zusammenhängt.

In diesen Fällen ist ein Strafantrag nicht erforderlich.

 

Darüber hinaus gibt es auch noch den Sonderfall der Beleidigung auf sexueller Grundlage. Diese liegt nach der Rechtsprechung dann vor, wenn Sinn und Zweck der ausgesprochenen Beleidigung eine sexuell herabwertende Bewertung des Geschädigten/Verletzten ist. Dies kann zum Beispiel verwirklicht werden, wenn der Täter dem Opfer gegenüber sexuell motivierte Bewegungen oder Gesten macht. Eine Beleidigung auf sexueller Grundlage liegt in der Regel in folgenden Fällen vor: Sexuelle Äußerungen gegenüber der beleidigten Person, das Anfassen des Gesäßes einer anderen Person, das Auffordern zu sexuellen Handlungen. Auch das Weiterschicken oder Onlinestellen von Nacktbildern kann den Straftatbestand der sexuellen Beleidigung erfüllen.

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