Das Bundeszentralregister (kurz: BZR) ist ein amtlich geführtes Register, welches durch das Bundesamt für Justiz verwaltet wird. In dieses Register werden strafrechtliche Verurteilungen durch deutsche Gerichte eingetragen. Der genaue Inhalt des BZR ergibt sich aus § 3 Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Dort heißt es:
In das Register werden eingetragen
Für die Tilgung des Eintrags im BZR gelten verschiedene Fristen. So beträgt die Löschungsfrist bei Verurteilungen von nicht mehr als 90 Tagessätzen 5 Jahre, wenn keine Freiheitsstrafe und kein Strafarrest oder Jugendstrafe im Register eingetragen sind.
Die einzelnen Fristen in den verschiedenen Kombinationen ergeben sich aus § 46 BZRG und sind dort im Einzelnen nachzulesen. Die Löschung der Einträge erfolgt automatisch. Folgende Verurteilung werden nicht aus dem BZR getilgt:
Unbeschränkte Einsicht in das BZR steht nur Behörden zu, darunter Gerichten und Staatsanwaltschaften. Im Fall eines Ermittlungsverfahrens liegt den Justizbehörden in der Regel auch der BZR-Auszug vor.
Ein Führungszeugnis ist eine Urkunde, auf welcher zu sehen ist, welche Vorstrafen eine Person hat. Es wird häufig zur Vorlage beim Arbeitgeber benötigt. Was genau dort eingetragen wird, ergibt sich aus § 32 BZRG. Daraus ergibt sich, dass erst Strafen ab einer gewissen Höhe eingetragen und somit für den Arbeitgeber sichtbar sind.
Bei Verurteilung zu einer Geldstrafe unter 90 Tagessätzen wird diese z. B. nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Dasselbe gilt für eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten. Die Regelung gilt nur dann, wenn im Register zuvor keine Strafe eingetragen war. Die Frist, innerhalb welcher die Verurteilung eingetragen wird und dort erscheint, beträgt in der Regel 5 Jahre. Sie kann in manchen Fällen nach oben oder nach unten abweichen.
Das erweiterte Führungszeugnis ist dem „normalen“ Führungszeugnis sehr ähnlich. Auch dieses enthält die Angabe von Vorstrafen. Es wird häufig benötigt, um einen Job im Kinder- und Jugendbereich zu bekommen und muss dort dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Beim erweiterten Führungszeugnis sind auch Strafen unter 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von unter drei Monaten sichtbar, wenn diese aufgrund einer Straftat ausgeurteilt wurden, die die sexuelle Selbstbestimmung verletzt oder unter anderem auch bei der Entziehung Minderjähriger. Folgende Straftaten sind davon umfasst:
Cookie | Dauer | Beschreibung |
---|---|---|
cookielawinfo-checkbox-analytics | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics". |
cookielawinfo-checkbox-functional | 11 months | The cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional". |
cookielawinfo-checkbox-necessary | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary". |
cookielawinfo-checkbox-others | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other. |
cookielawinfo-checkbox-performance | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance". |
viewed_cookie_policy | 11 months | The cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data. |