Wer in ein Strafverfahren gerät, steht oft unter großem Druck. Viele Betroffene glauben, sie müssten sofort eine Aussage machen, um ihre Unschuld zu beweisen. Doch genau das Gegenteil ist richtig: Das wichtigste Recht, das jeder Beschuldigte hat, ist das Schweigerecht. Als Rechtsanwälte für Strafrecht in Bochum und Fachanwälte für Strafrecht möchten wir Ihnen erklären, warum Schweigen oft die beste Verteidigungsstrategie ist und weshalb Sie frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger in Bochum einschalten sollten.
Das Schweigerecht bedeutet, dass ein Beschuldigter nicht verpflichtet ist, Angaben zur Sache zu machen. Niemand muss sich selbst belasten – das ist in § 136 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) ausdrücklich geregelt. Sie dürfen also jederzeit die Aussage verweigern, ohne dass Ihnen daraus Nachteile entstehen.
Es schützt Sie vor Selbstbelastung.
Es bewahrt Sie davor, unbeabsichtigt widersprüchliche oder falsche Angaben zu machen.
Es stärkt die Unschuldsvermutung.
Es verhindert, dass Sie der Staatsanwaltschaft ungewollt Beweise liefern.
Gerade in stressigen Situationen – wie einer polizeilichen Vernehmung – ist die Gefahr groß, unbedachte Aussagen zu machen. Deshalb raten wir als Strafverteidiger in Bochum: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!
Viele Beschuldigte sind verunsichert und glauben, eine Aussage könne sie entlasten. Doch in den meisten Fällen ist das Gegenteil der Fall. Sie haben zu Beginn des Verfahrens keine Akteneinsicht und wissen nicht, welche Beweise bereits vorliegen. Aussagen “ins Blaue hinein” können daher mehr schaden als nützen.
Ein Beispiel:
Schon kleine Ungenauigkeiten oder Nervosität können als Widerspruch ausgelegt werden.
Aussagen werden protokolliert und bleiben dauerhaft in der Ermittlungsakte.
Spätere Korrekturen wirken schnell unglaubwürdig.
Unsere Erfahrung als Fachanwälte für Strafrecht in Bochum zeigt: Es ist fast immer besser, zunächst zu schweigen und erst nach einer gründlichen Akteneinsicht durch den Verteidiger eine gezielte Stellungnahme abzugeben.
Als Rechtsanwälte für Strafrecht in Bochum übernehmen wir für Sie:
Akteneinsicht: Wir verschaffen uns einen vollständigen Überblick über die Vorwürfe.
Analyse der Beweislage: Wir prüfen, welche Angaben sinnvoll und welche gefährlich sind.
Verteidigungsstrategie: Wir entwickeln eine individuelle Taktik für Ihr Verfahren.
So stellen wir sicher, dass nur die Informationen an Polizei oder Staatsanwaltschaft gelangen, die wirklich in Ihrem Interesse sind.
Das Schweigerecht gilt umfassend. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Allerdings kann es in bestimmten Situationen Ausnahmen geben, zum Beispiel bei der Identitätsfeststellung (Angabe von Name, Geburtsdatum etc.). Angaben zur Sache dürfen Sie jedoch jederzeit verweigern – auch in der Hauptverhandlung vor Gericht.
Das Schweigerecht ist eine zentrale Verteidigungsstrategie im Strafrecht. Nutzen Sie dieses Recht konsequent – und nehmen Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch.
Als Strafverteidiger in Bochum und Fachanwälte für Strafrecht stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Verteidigung.
Unser Rat: Machen Sie niemals unüberlegt eine Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft. Kontaktieren Sie stattdessen umgehend einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht in Bochum.
Unsere Anwälte sind auf das Strafrecht spezialisiert. Als Strafverteidiger und Rechtsanwälte stehen wir Ihnen diskret in Ihrem Strafverfahren zur Seite.
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