Müssen Influencer Steuern zahlen, wann wird es Steuerhinterziehung, und hilft eine Selbstanzeige? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt Strafen, Verjährung, Steuerfahndung und die richtigen Schritte.
Kurz gesagt
Ja. Steuerpflichtig sind grundsätzlich alle Einnahmen, die mit der Tätigkeit zusammenhängen, unabhängig davon, in welcher Form sie fließen. Wer die Tätigkeit nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt, ist in aller Regel Gewerbetreibender oder Selbständiger.
| Einnahme | Was gilt |
|---|---|
| Geld | Honorare für Kooperationen, Werbeeinnahmen, Auszahlungen von YouTube, TikTok oder Twitch, Affiliate-Provisionen, Abonnements und Spenden sind Einnahmen. |
| Sachleistungen | Gesponserte Produkte, Reisen, Hotelaufenthalte oder Eventeinladungen sind geldwerte Vorteile. Sie sind mit ihrem Wert zu erfassen, wenn sie die Gegenleistung für die Werbung sind. |
| Auslandseinnahmen | Zahlungen von Plattformen oder Agenturen im Ausland sind bei Wohnsitz in Deutschland ebenfalls zu versteuern. Das gilt auch für Einnahmen auf ausländischen Konten. |
| Verkäufe | Erlöse aus eigenen Produkten, Merchandise oder Kursen gehören ebenfalls dazu. |
Die Aufnahme der Tätigkeit ist dem Finanzamt innerhalb eines Monats mitzuteilen, und zwar elektronisch über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ (§ 138 AO). Bei der Umsatzsteuer gilt die Kleinunternehmerregelung nur, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Bei der Gewerbesteuer gibt es für Einzelunternehmer einen Freibetrag von 24.500 Euro. Die Einzelheiten hängen vom Fall ab und gehören in die Hände eines Steuerberaters.
Die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen ist beim Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) gebündelt. Nach den Berichten arbeitet dort ein eigenes „Influencer-Team“, das öffentlich sichtbare Inhalte auswertet, etwa Werbekennzeichnungen, Rabattcodes, Produktverlinkungen und Reisen. Weil Stories nach 24 Stunden verschwinden, werden Beiträge nach Angaben der Behörde besonders früh gesichert.
Der Schwerpunkt liegt nach den Berichten auf großen Profilen mit regelmäßigen Werbepartnerschaften, nicht auf gelegentlichen Posts. Auch andere Bundesländer orientieren sich an diesem Vorgehen. Wer in Bochum, Dortmund, Essen oder anderswo in Nordrhein-Westfalen wohnt, unterliegt der Zuständigkeit dieser Behörde.
Nach § 370 AO macht sich strafbar, wer den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder sie pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen im Unklaren lässt und dadurch Steuern verkürzt.
Als Faustformel gilt, dass bei höheren sechsstelligen Beträgen eine Freiheitsstrafe naheliegt und die Grenze zur nicht mehr bewährungsfähigen Strafe in der Regel bei Beträgen über einer Million Euro liegt, wenn keine besonderen Umstände vorliegen. Die Einzelheiten hängen vom Fall ab. Wer die Steuern nur leichtfertig verkürzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 378 AO) mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Leichtfertigkeit ist in der Praxis oft der entscheidende Punkt.
Hinzu kommen die Steuernachzahlung, Hinterziehungszinsen (§ 235 AO) und die Möglichkeit, dass das Finanzamt den Zeitraum der Festsetzung auf zehn Jahre ausdehnt. Bei Geldern, die aus Steuerstraftaten stammen, können Einziehung und Vermögensarrest drohen.
Die strafrechtliche Verfolgungsverjährung beträgt grundsätzlich fünf Jahre. In besonders schweren Fällen gilt eine deutlich längere Frist (§ 376 AO). Die Frist beginnt erst, wenn die Tat beendet ist, bei Steuererklärungen also nicht schon mit dem Ende des Steuerjahres. Außerdem kann das Finanzamt Steuern unabhängig von der Strafverjährung noch länger festsetzen, bei Hinterziehung bis zu zehn Jahre. Eine Tat, die lange zurückliegt, ist deshalb nicht automatisch erledigt.
| Fehler | Warum das riskant ist |
|---|---|
| Einnahmen nur teilweise angegeben | Etwa nur die Geldzahlungen, nicht aber Sachleistungen oder Auslandseinnahmen. |
| Keine Anmeldung | Wer jahrelang Einnahmen erzielt, ohne die Tätigkeit anzumelden oder Steuererklärungen abzugeben, riskiert mit jedem Jahr einen höheren Betrag. |
| Umsatzsteuer nicht abgeführt | Oft wird übersehen, dass auch bei Kooperationen mit ausländischen Auftraggebern Umsatzsteuerpflichten bestehen können. |
| Private Kosten als Betriebsausgaben | Urlaube, Kleidung oder Technik werden angesetzt, obwohl sie privat veranlasst sind. |
| Abmeldung ins Ausland | Wer sich formal abmeldet, aber tatsächlich weiter in Deutschland lebt, bleibt hier steuerpflichtig. Entscheidend sind Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt. |
| Hoffen auf Nichtentdeckung | Die Finanzverwaltung wertet Profile und Zahlungsströme systematisch aus. |
Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist der Weg zur Straffreiheit, wenn Einnahmen nicht erklärt wurden. Sie wirkt aber nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind:
Reihenfolge beachten: Eine Selbstanzeige ist nicht mehr möglich, sobald die Steuerfahndung vor der Tür steht oder die Tat entdeckt ist. Sie sollte nicht aus dem Bauch heraus abgegeben werden, sondern mit Steuerberater und Strafverteidiger vorbereitet werden. Fehler können die Wirkung beseitigen und im schlimmsten Fall wie ein Geständnis wirken.
Ja. Hinweise auf Steuerverstöße können auch anonym eingehen, etwa von Bekannten, Wettbewerbern oder ehemaligen Geschäftspartnern. Die Behörden prüfen solche Hinweise und können daraufhin ein Ermittlungsverfahren einleiten. Der Hinweisgeber wird dem Beschuldigten in der Regel nicht genannt. Ein anonymer Hinweis begründet für sich allein keine Strafbarkeit, kann aber zur Entdeckung der Tat führen und damit eine Selbstanzeige ausschließen.
| Ansatz | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Vorsatz | Wusste der Beschuldigte, dass die Einnahmen steuerpflichtig waren? Ein Irrtum über die Steuerpflicht kann den Vorsatz ausschließen. Dann bleibt unter Umständen nur eine Ordnungswidrigkeit. |
| Höhe des Schadens | Betriebsausgaben, Freibeträge und Gewinnermittlung mindern den Betrag. Schätzungen der Fahnder sind oft angreifbar. |
| Zurechnung | Wem gehören die Einnahmen tatsächlich, etwa bei Agenturen, Managern oder Gesellschaften? |
| Beweisverwertung | Wurden Durchsuchungen und Auswertungen rechtmäßig durchgeführt? |
| Nachzahlung | Nachzahlungen und eine ernsthafte Aufarbeitung können sich strafmildernd auswirken. |
| Einstellung oder Deal | Je nach Fall kommt eine Einstellung gegen Auflage in Betracht oder eine Verständigung (siehe Der Deal im Strafverfahren). Bei einem Strafbefehl ist die Frist zu beachten (siehe Strafbefehl erhalten). |
| Bewährung | Bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren ist eine Aussetzung zur Bewährung möglich (siehe Strafaussetzung zur Bewährung). |
Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, prüft zuerst, was Ihnen vorgeworfen wird und ob eine Selbstanzeige noch möglich ist. Bei steuerrechtlichen Fragen im engeren Sinne arbeiten wir mit Steuerberatern zusammen.
Ja. Gesponserte Produkte, Reisen und andere Sachleistungen sind mit ihrem Wert steuerpflichtig, wenn sie Gegenleistung für Ihre Werbung sind.
Sobald Sie die Tätigkeit nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben. Die Aufnahme der Tätigkeit ist dem Finanzamt innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Das kann Steuerhinterziehung sein. Eine rechtzeitige und vollständige Selbstanzeige kann zur Straffreiheit führen. Sie ist aber ausgeschlossen, wenn die Tat bereits entdeckt ist oder die Steuerfahndung schon erschienen ist.
Grundsätzlich droht schon bei mittleren Beträgen eine Freiheitsstrafe. Bei Beträgen über 50.000 Euro wird nach der Rechtsprechung ein „großes Ausmaß“ und damit ein besonders schwerer Fall angenommen.
Strafrechtlich grundsätzlich nach fünf Jahren, in besonders schweren Fällen später (§ 376 AO). Das Finanzamt kann Steuern bei Hinterziehung bis zu zehn Jahre rückwirkend festsetzen.
Nein, wenn Sie tatsächlich weiter in Deutschland leben. Maßgeblich sind Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt, nicht die Anmeldung.
Ja. Auch anonyme Hinweise können zu Ermittlungen führen. Der Hinweisgeber wird dem Beschuldigten in der Regel nicht genannt.
Nein. Machen Sie keine Angaben zur Sache und rufen Sie sofort einen Verteidiger an.
Das könnte Sie auch interessieren: Schweigerecht · Der Deal im Strafverfahren · Strafaussetzung zur Bewährung
Sie suchen einen Strafverteidiger, einen Rechtsanwalt für Strafrecht oder einen Fachanwalt für Strafrecht in Bochum? Wir sind auf das Strafrecht spezialisiert und bundesweit tätig, beide Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht. Wir verteidigen Beschuldigte in Steuerstrafverfahren, begleiten Selbstanzeigen und sind bei Durchsuchungen durch die Steuerfahndung sofort erreichbar. Bei steuerrechtlichen Fragen im engeren Sinne arbeiten wir mit Steuerberatern zusammen. Was wir darüber hinaus für Sie tun können, steht auf der Seite Strafverteidiger in Bochum. Vor Gericht vertreten wir Sie auch in Dortmund, Essen und im übrigen Ruhrgebiet.
Im Erstgespräch besprechen wir, wie Ihr Fall liegt und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
Sie können uns unter 0234 93823777 anrufen oder an kanzlei@schumannundrasch.de schreiben. Montag bis Freitag ist das Büro von 9 bis 18 Uhr besetzt, Nachrichten sind rund um die Uhr möglich. Außerhalb der Bürozeiten sind wir im Notfall erreichbar, etwa bei einer Festnahme oder Durchsuchung.
Wir sind auch im gesamten Ruhrgebiet für Sie da. Zum Beispiel in Dortmund, Essen, Herne, Recklinghausen, Gelsenkirchen, Witten, Hattingen und Castrop-Rauxel.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um unsere Website sicher zu betreiben und, nur mit Ihrer Einwilligung, die Nutzung auszuwerten. Sie können alle Cookies akzeptieren, ablehnen oder Ihre Auswahl individuell anpassen.