Erpressung Anwalt Strafrecht, § 253 StGB

Erpressung im Strafgesetzbuch

Was ist eine Erpressung im strafrechtlichen Sinne?

Eine Erpressung liegt dann vor, wenn ein Mensch rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu etwas genötigt wird, was er eigentlich tun wollte und dadurch sein Vermögen geschädigt wird.

Es muss also eine Nötigungshandlung und ein Nötigungserfolg vorliegen. Die Nötigungshandlung liegt entweder in der Ausübung von Gewalt oder Drohung. Gewalt bedeutet die Ausübung eines körperlichen wirkenden Zwangs auf das Opfer.  Eine Drohung ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf der das der Drohende Einfluss zu haben vorgibt. Dies kann auch konkludent geschehen.

Problematisch ist hier die Drohung mit einem sogenannten Unterlassen. Dies kann unter Umständen auch tatbestandsmäßig sein, wenn es für den Bedrohten motivierende Kraft hat und aus dessen Sicht der Täter Herr des Geschehens ist, dass Herbeiführung und Verhinderung des Nachteils (wenn auch nur scheinbar) in seiner Macht stehen.

Aus dem Strafgesetzbuch ergibt sich folgender Wortlaut:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

Wie hoch ist die mögliche Strafe bei einer Erpressung?

Das Gesetz sieht einen Strafrahmen von Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Das Gesetz nennt Regelbeispiele, wann ein besonders schwerer Fall vorliegt. Dies soll unter anderem dann verwirklicht sein, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt. In solchen Fällen wird die Erpressung zu einem Verbrechen. Das bedeutet, dass die Begehung mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr Gefängnis bedroht ist. Im Falle eines angeklagten Verbrechens kann das Verfahren nicht ohne Weiteres eingestellt werden und wird mindestens vor dem Schöffengericht (Amtsgericht) oder – je nach Straferwartung – vor der großen Strafkammer am Landgericht verhandelt.

Bei der Gewerbsmäßigkeit besteht die Problematik, dass nicht zwingend mehrere Taten vorliegen müssen. Für die Annahme der Gewerbsmäßigkeit reicht es bereits aus, dass die Absicht des Täters erkennbar ist, sich fortlaufend eine Einnahmequelle aus den Straftaten zu verschaffen.

Was tun bei einer Anzeige, Ermittlungsverfahren oder Anklage wegen einer Erpressung?

In jedem Fall sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, denn bei einer Erpressung drohen empfindliche Strafen. Wir zeigen Ihre Verteidigung an, sagen den Vernehmungstermin bei der Polizei für Sie ab und bereiten gezielt eine Stellungnahme nach erfolgter Akteneinsicht gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft vor.

Insbesondere im Anfangsstadium eines Ermittlungsverfahrens sollte bereits ein Strafverteidiger hinzugezogen werden, um einen möglichst günstigen Ausgang des Verfahrens zu erwirken. Nehmen Sie noch heute unverbindlich Kontakt mit uns auf!

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