Rechtsanwalt Strafrecht Bochum · Sexualstrafrecht

Vergewaltigung, § 177 StGB und die EU-Richtlinie zu Gewalt gegen Frauen

Was gilt bei Vergewaltigung nach § 177 StGB, und was bedeutet die EU-Richtlinie zu Gewalt gegen Frauen? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt „Nein heißt Nein“ und „Nur Ja heißt Ja“.

Kurz gesagt

  • In Deutschland gilt bei Vergewaltigung der Grundsatz „Nein heißt Nein“: Strafbar ist die sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen der anderen Person (§ 177 StGB).
  • Die EU-Richtlinie 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen enthält keine einheitliche Definition der Vergewaltigung. Ein Einwilligungsmodell („Nur Ja heißt Ja“) wurde gestrichen.
  • Wer wegen eines Sexualdelikts angezeigt wurde, sollte keine Angaben machen, keinen Kontakt zur anzeigenden Person aufnehmen und sofort einen Strafverteidiger einschalten.

Was regelt die EU-Richtlinie zu Gewalt gegen Frauen?

Die Richtlinie ist der erste umfassende EU-Rechtsakt zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie betrifft das Strafrecht, den Zugang zur Justiz, Opferschutz und Unterstützung, Prävention sowie die Zusammenarbeit der Behörden. Weil es eine Richtlinie ist, müssen die Mitgliedstaaten sie innerhalb der Umsetzungsfrist in nationales Recht übertragen. Dabei hat der deutsche Gesetzgeber Spielraum.

Was die Richtlinie vorsieht

  • Strafbarkeit der weiblichen Genitalverstümmelung und der Zwangsheirat
  • Strafbarkeit des nicht einvernehmlichen Verbreitens intimer oder manipulierter Inhalte
  • Strafbarkeit von Cyberstalking und Cyberbelästigung
  • Strafbarkeit der Aufstachelung zu Gewalt oder Hass im Netz
  • Regeln zu Opferschutz, Unterstützung und Prävention

Was sie nicht enthält

  • eine einheitliche Definition der Vergewaltigung
  • ein EU-weites Einwilligungsmodell („Nur Ja heißt Ja“)

Warum gibt es keine einheitliche Definition der Vergewaltigung?

Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission enthielt eine einwilligungsbasierte Definition der Vergewaltigung. Im Gesetzgebungsverfahren war aber umstritten, ob die EU das Sexualstrafrecht überhaupt regeln darf, weil das Strafrecht grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten ist. Die Einigung kam ohne diese Definition zustande. Kritiker machten dafür insbesondere Frankreich und Deutschland verantwortlich.

In der Sache gibt es keinen einheitlichen Standard: Nach einer Übersicht in der Berichterstattung ist das Fehlen der Einwilligung in 17 von 27 Mitgliedstaaten bereits Kern der Strafbarkeit, andere Staaten knüpfen an Gewalt oder Zwang an. Das Europäische Parlament hat sich mit großer Mehrheit für eine EU-weite Definition ausgesprochen, wonach Sex ohne frei gegebene, informierte und unmissverständliche Zustimmung eine Vergewaltigung ist. Die Entschließung ist nicht bindend. Die Kommission müsste einen Gesetzesvorschlag vorlegen, dem die Mitgliedstaaten zustimmen müssten.

Wann liegt nach deutschem Recht eine Vergewaltigung vor?

Nach der Reform des Sexualstrafrechts gilt in Deutschland der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Nach § 177 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder vornehmen lässt. Erkennbar ist der Wille, wenn die Person ihn ausdrücklich äußert oder durch ihr Verhalten deutlich macht, zum Beispiel durch Abwehr oder Weinen. Dazu kommen Fälle, in denen jemand keinen entgegenstehenden Willen bilden oder äußern kann, überrascht wird oder bedroht wird (§ 177 Abs. 2 StGB).

Welche Strafe droht bei Vergewaltigung nach § 177 StGB?

Die Mindeststrafen steigen mit der Schwere der Tat:

6 MonateGrundtatbestand (Abs. 1), bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe
1 JahrGewalt, Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder Ausnutzen einer schutzlosen Lage (Abs. 5)
2 JahreBesonders schwere Fälle (Abs. 6), etwa die Vergewaltigung mit Eindringen in den Körper oder die gemeinschaftliche Begehung
3 JahreWaffe oder gefährliches Werkzeug, schwere Misshandlung oder Lebensgefahr (Abs. 7)
5 JahreSchwerste Begehungsformen (Abs. 8)

Der Versuch ist strafbar. Maßgeblich ist, was der Beschuldigte erkennen konnte. Hält er irrtümlich Einverständnis für gegeben, kann ein vorsatzausschließender Irrtum in Betracht kommen. Das ist in der Praxis ein zentraler Streitpunkt.

„Nein heißt Nein“ oder „Nur Ja heißt Ja“: Was ist der Unterschied?

Nein heißt Nein

  • Strafbar ist die Handlung gegen den erkennbaren Willen
  • Das gilt in Deutschland (§ 177 StGB)
  • Es kommt darauf an, ob die Ablehnung erkennbar war

Nur Ja heißt Ja

  • Straflos ist Sex nur bei eindeutiger Zustimmung beider Beteiligten
  • Das gilt in Deutschland nicht
  • Die Frage, ob Zustimmung vorlag, rückt in den Mittelpunkt

Befürworter eines Einwilligungsmodells sehen darin eine klarere Grenze und mehr Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, vor allem für Fälle, in denen Betroffene erstarren und nichts sagen. Kritiker verweisen auf Beweisprobleme und befürchten, dass Beschuldigte faktisch erklären müssten, wie sie sich der Zustimmung versichert haben.

Auch bei einer Einwilligungslösung bliebe es im Strafverfahren dabei, dass die Schuld nachgewiesen werden muss. Die Unschuldsvermutung ändert sich nicht. Das deutsche Recht kennt den Gedanken in Teilen bereits: Bei Personen, die in ihrer Willensbildung erheblich eingeschränkt sind, entfällt die Strafbarkeit nach § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB nur, wenn der Täter sich der Zustimmung versichert hat.

Welche Gesetzesvorhaben gibt es in Deutschland?

Zur Umsetzung der Richtlinie gibt es Vorhaben, die kein geltendes Recht sind:

  1. Gesetz gegen digitale Gewalt: Ein Entwurf des Bundesjustizministeriums setzt die Richtlinie in Teilen um. Vorgesehen sind neue Straftatbestände gegen sexualisierte Deepfakes, digitalen Voyeurismus, Vergewaltigungsvideos, Fake-Profile und digitale Überwachung. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen (siehe Deepfakes und Strafrecht).
  2. Gewaltschutzgesetz: Ein weiterer Entwurf soll den Schutz bei häuslicher Gewalt verbessern, unter anderem durch Schutzanordnungen für im Haushalt lebende Angehörige und die Möglichkeit einer elektronischen Fußfessel auch für diese Personen in Hochrisikofällen.
  3. Sexualstrafrecht insgesamt: Zu den Tatbeständen und zur Verteidigung siehe Sexualstraftaten und Stalking, § 238 StGB.

Wo setzt die Verteidigung bei einem Vorwurf aus § 177 StGB an?

Bei Sexualdelikten steht oft Aussage gegen Aussage. Objektive Spuren fehlen häufig oder sind mehrdeutig. Für Beschuldigte und für das Gericht ist deshalb die Beweiswürdigung entscheidend.

AnsatzWorauf es ankommt
AkteneinsichtErst die Akte zeigt, was die Anzeigeerstatterin oder der Anzeigeerstatter wann gesagt hat und welche Beweismittel vorliegen (siehe Das Ermittlungsverfahren).
Aussageentstehung und AussagekonstanzWie kam es zur Anzeige? Hat sich die Schilderung verändert? Gibt es Widersprüche zu Chats, Zeugen oder Gutachten?
Geräte und ChatsNachrichten vor und nach dem Vorfall sind oft zentrale Beweismittel (siehe Hausdurchsuchung und Handy beschlagnahmt).
Vorsatz und IrrtumWas konnte der Beschuldigte erkennen? Welche Signale gab es?
NebenklageDie Gegenseite kann sich dem Verfahren anschließen (siehe Nebenklage). Eine Verteidigung sollte darauf vorbereitet sein.
VerteidigerbestellungBei schweren Vorwürfen ist die Verteidigung oft notwendig (siehe Pflichtverteidiger im Strafrecht).

Was sollten Sie tun, wenn Sie angezeigt wurden?

  1. Keine Angaben zur Sache, bevor Ihr Verteidiger die Akte kennt (siehe Das Schweigerecht des Beschuldigten, Vorladung als Beschuldigter und Anhörungsbogen).
  2. Kein Kontakt zur anzeigenden Person. Auch gut gemeinte Nachrichten werden leicht als Beeinflussung gewertet und können Haftgründe schaffen (siehe Untersuchungshaft).
  3. Nichts löschen, weder Nachrichten noch Fotos noch Verläufe.
  4. Sofort einen Strafverteidiger einschalten. Wir beantragen Akteneinsicht und besprechen mit Ihnen die Strategie.

Was sollten Sie beachten?

Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, kann auch von Angehörigen beauftragt werden. Das gilt besonders, wenn eine Festnahme erfolgt ist.

FAQ

Häufige Fragen zu Vergewaltigung und EU-Richtlinie

Nein. Die Richtlinie (EU) 2024/1385 enthält keine einheitliche Definition. Das Europäische Parlament fordert sie, ein bindender Vorschlag liegt nicht vor.

§ 177 StGB: „Nein heißt Nein“. Strafbar ist die sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen der anderen Person. Für die Vergewaltigung als besonders schweren Fall beträgt die Mindeststrafe zwei Jahre.

Mindestens zwei Jahre im besonders schweren Fall nach § 177 Abs. 6 StGB. Bei Waffe, schwerer Misshandlung oder Lebensgefahr liegen die Mindeststrafen bei drei beziehungsweise fünf Jahren.

Innerhalb der Umsetzungsfrist der Richtlinie. Der Gesetzgeber hat dabei Spielraum.

Im deutschen Recht gilt weiterhin „Nein heißt Nein“. Die Debatte über ein Einwilligungsmodell läuft auf europäischer Ebene.

Nein. Im Strafverfahren muss die Staatsanwaltschaft Ihre Schuld nachweisen. Dennoch kann es in der Praxis wichtig sein, Hinweise auf Einvernehmen zu sichern.

Keine Angaben machen, keinen Kontakt zur anzeigenden Person aufnehmen und sofort einen Strafverteidiger einschalten.

Ja. Angehörige können einen Verteidiger beauftragen, auch wenn sich der Beschuldigte zuvor nicht geäußert hat.

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Sexualstrafrecht

Sexualstraftaten

Vorwürfe und Verteidigung.

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Ermittlungen

Vorladung erhalten

Was Sie tun sollten.

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Verfahren

Nebenklage

Was die Gegenseite darf.

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