Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis

Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis: Unterschiede und rechtliche Folgen

Ein Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis sind zwei unterschiedliche rechtliche Maßnahmen, die jeweils eigene Konsequenzen für die betroffene Person haben. Während ein Fahrverbot zeitlich begrenzt ist, führt die Entziehung der Fahrerlaubnis dazu, dass die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen vollständig erlischt und neu beantragt werden muss.

Fahrverbot

Ein Fahrverbot ist eine zeitlich befristete Maßnahme, die das Führen von Kraftfahrzeugen für eine bestimmte Dauer untersagt. Während eines Fahrverbots muss der Führerschein bei der zuständigen Behörde abgegeben werden.

Unterschied zwischen ordnungsrechtlichem und strafrechtlichem Fahrverbot

Es gibt zwei Arten von Fahrverboten:

  1. Ordnungsrechtliches Fahrverbot: Dieses wird beispielsweise bei Verstößen im Straßenverkehr verhängt, wie einem Rotlichtverstoß von mehr als einer Sekunde. Es kann bis zu drei Monate dauern.

  2. Strafrechtliches Fahrverbot: Dieses kann im Rahmen einer Verurteilung nach dem Strafgesetzbuch (StGB) verhängt werden und dauert zwischen einem und sechs Monaten. Ein strafrechtliches Fahrverbot kann auch dann verhängt werden, wenn die Straftat nicht direkt im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs steht, jedoch als notwendig erachtet wird, um auf den Täter einzuwirken oder die Rechtsordnung zu verteidigen.

Gemäß § 44 StGB kann ein strafrechtliches Fahrverbot angeordnet werden, wenn es zur Einwirkung auf den Täter erforderlich erscheint oder eine Freiheitsstrafe vermieden werden soll.

Folgen eines Verstoßes gegen das Fahrverbot

Wer trotz eines laufenden Fahrverbots ein Fahrzeug führt, macht sich gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Dies kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Bei schwerwiegenderen Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wird in der Regel die Fahrerlaubnis komplett entzogen.

Gemäß § 69 StGB bedeutet die Entziehung der Fahrerlaubnis, dass die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen vollständig erlischt und neu erworben werden muss. Dies ist eine erhebliche Einschränkung für die Betroffenen, da die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis mit hohem Aufwand und Kosten verbunden ist.

Prozess der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und ordnet in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Diese Prüfung soll sicherstellen, dass der Antragsteller wieder geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Zudem wird eine Sperrfrist verhängt, die bis zu fünf Jahre betragen kann, bevor die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis möglich ist.

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