Kann die Polizei WhatsApp-Nachrichten / Chats mitlesen?

Bei WhatsApp handelt es sich um einen von vielen Menschen täglich genutzten Messengerdienst. Dabei bietet WhatsApp eine sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung an, die besonderen Schutz bei der Kommunikation bieten kann. Jede Nachricht wird dabei mit einem individuellen kryptografischen Code versehen.

Wie sicher ist die Kommunikation über WhatsApp?

Grundsätzlich ist zu sagen, dass das „Mitlesen“ während der aktiven Kommunikation über WhatsApp oder andere Messengerdienste zwar möglich ist, in der Praxis jedoch extrem selten vorkommt. Die Ermittlungsbehörden müssten dazu zunächst einen Staatstrojaner auf dem Gerät installieren. Die Behörden haben jedoch im Rahmen einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) die rechtliche Möglichkeit, die Kommunikation auf Endgeräten zu überwachen. Hier hilft dann auch nicht die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei WhatsApp, da die Nachrichten bereits vor der Verschlüsselung abgegriffen werden. Auch hierzu ist eine spezielle Software notwendig, über die die Behörden aber in der Regel verfügen.

Die rechtlichen Grundlagen zur Telekommunikationsüberwachung finden sich in den §§ 100a, 100b Strafprozessordnung (StPO).

Gefahr digitaler Kommunikation

Die Gefahr digitaler Kommunikation besteht also vorrangig nicht in dem Mitlesen während eines aktiven Chats, sondern vielmehr in der Sicherung und Auswertung von Chats und anderen Daten auf sichergestellten Mobiltelefonen sowie in dem Abgreifen von Nachrichten, bevor diese verschlüsselt werden. Hier ist es der Polizei insbesondere bei Android-Geräten und älteren iPhone-Modellen oft auch möglich, auf die Daten im Handy zu gelangen und die gespeicherten Chatverläufe zu sichern. Zudem kann es durch diverse Datenrettungs-Tools auch möglich sein, bereits gelöschte Chatverläufe wiederherzustellen. Daher bietet auch die Option der selbstlöschenden Nachrichten keine Garantie dafür, dass diese nicht wiederhergestellt und verwendet werden können.

Der Hauptteil der Telekommunikationsüberwachung findet im Zusammenhang mit Betäubungsmittelstraftaten statt. Auch (gewerbsmäßiger) Betrug sowie Bandendiebstahl sind häufig Anlasstaten einer TKÜ. Darüber hinaus finden sich in den §§ 100a, 100b StPO eine Vielzahl weiterer Straftaten, aufgrund derer eine Telekommunikationsüberwachung angeordnet werden kann. Dazu zählen zum Beispiel Tötungsdelikte, Raub und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

Online-Durchsuchung

Darüber hinaus ist es den Behörden im Rahmen einer sogenannten Online-Durchsuchung ebenfalls möglich, von außen auf bereits gespeicherte Daten zuzugreifen, die sich zum Beispiel auf der Festplatte eines Computers befinden.

In den letzten Jahren war zudem ein deutlicher Anstieg der Telekommunikationsüberwachung messbar. Dabei zeigen Beispiele wie das Auffliegen des Netzwerks EncroChat im Jahr 2020, welches auch als vermeintlich sichere Quelle von Kriminellen zur Planung von Straftaten verwendet wurde, dass auch als sicher geltende Netzwerke nicht vollständig vor Überwachung geschützt sind. Im konkreten Fall war es den französischen Behörden gelungen, das Netzwerk zu infiltrieren und Spyware zu installieren.

Die Aushebung des Netzwerks führte europaweit zu über 6.500 Festnahmen und der Sicherstellung von Waffen und mehreren Tonnen Betäubungsmitteln.

Wer über etwaige Messengerdienste über Straftaten kommuniziert, sollte dies also nie als „sicher“ empfinden. Etwaige Trojaner oder anderweitige Malware werden unbemerkt installiert. Bei Entdecken solcher Software wurden Chats und andere Daten zumeist bereits ausgelesen und gespeichert, sodass eine Löschung der Daten zu diesem Zeitpunkt keinen Erfolg mehr verspricht.

Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten?

Post von der Polizei sollte unter keinen Umständen einfach ignoriert werden. Ihnen wird zumeist im Ermittlungsverfahren im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung die Möglichkeit gegeben, sich bei der Polizei zu äußern. Wenn Sie dies ignorieren, wird das Verfahren dennoch weitergeführt. Auch ohne Ihre Stellungnahme kann ein Strafbefehl erlassen oder Anklage erhoben werden.

Wir beraten Sie gern umfassend und kompetent über Ihre Möglichkeiten und Rechte im Rahmen eines Strafverfahrens.

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