Die Körperverletzungsdelikte sind in den §§ 223 ff. StGB geregelt. Das Grunddelikt erfordert dabei eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsschädigung. Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt. Eine Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen eines pathologischen (krankhaften) Zustandes.
Das Strafgesetzbuch kennt diverse Straftatbestände der Körperverletzung, die sich in ihren Begehungsformen erheblich unterscheiden:
Die Strafrahmen für die verschiedenen Arten der Körperverletzung unterscheiden sich erheblich. Während bei der einfachen Körperverletzung ein Strafrahmen von Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe droht, kommt bei der gefährlichen Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren in Betracht. Bei der schweren Körperverletzung droht eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Bei einer Körperverletzung mit Todesfolge ist die Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
Gemäß § 228 StGB ist es möglich, in eine Körperverletzung rechtswirksam einzuwilligen. Dies gilt insbesondere für ärztliche Heileingriffe, die nach ständiger Rechtsprechung eine Körperverletzung darstellen. Deren Rechtswidrigkeit entfällt jedoch mit wirksamer Einwilligung des Patienten. Dies gilt ebenfalls für das Anfertigen von Tätowierungen sowie das Stechen von Piercings. Auch diese Eingriffe fallen unter den Begriff der Körperverletzung, werden jedoch durch die Einwilligung des Kunden gerechtfertigt. Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
Je nach Art und Schwere des Tatvorwurfs können hier empfindliche Strafen drohen. Es ist daher unbedingt anzuraten, einen Anwalt für Strafrecht mit der Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen. Im Falle einer einfachen Körperverletzung kann darüber hinaus häufig bereits im Ermittlungsverfahren die Einstellung des Verfahrens erwirkt werden. Sie sollten daher so früh wie möglich rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um einen möglichst günstigen Ausgang für Ihr Strafverfahren zu erwirken. Wir beraten Sie gerne umfassend über die Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall.
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