Körperverletzung Anwalt Strafrecht, § 223 StGB

Körperverletzung

Die Körperverletzungsdelikte sind in den §§ 223 ff. StGB geregelt. Das Grunddelikt erfordert dabei eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsschädigung. Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt. Eine Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen eines pathologischen (krankhaften) Zustandes.

Welche verschiedenen Arten der Körperverletzung gibt es?

Das Strafgesetzbuch kennt diverse Straftatbestände der Körperverletzung, die sich in ihren Begehungsformen erheblich unterscheiden:

  • Die einfache Körperverletzung gemäß § 223 StGB
  • Die gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB. Hier gibt es verschiedene Tatbestandsausführungen, die die einfache Körperverletzung zu einer gefährlichen Körperverletzung qualifizieren:
    • durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen
    • mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
    • mittels eines hinterlistigen Überfalls
    • mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich
    • mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
  • Die schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB: hat die Körperverletzung zur Folge, dass die geschädigte Person das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör und das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauerhaft nicht mehr gebrauchen kann oder in erheblicher Weise dauerhaft entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, liegt eine schwere Körperverletzung vor.
  • Die Körperverletzung mit Todesfolge gemäß § 227 StGB
  • Die fahrlässige Körperverletzung gemäß § 229 StGB. Bei dieser verursacht der Täter die Schädigung des Opfers nicht vorsätzlich. Dies kann zum Beispiel bei Unfällen im Straßenverkehr vorliegen, bei der das Unfallopfer verletzt wird und der Autofahrer die Verletzung (z.B. durch Unachtsamkeit) fahrlässig verursacht hat.

Welche Strafe droht bei einer Körperverletzung?

Die Strafrahmen für die verschiedenen Arten der Körperverletzung unterscheiden sich erheblich. Während bei der einfachen Körperverletzung ein Strafrahmen von Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe droht, kommt bei der gefährlichen Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren in Betracht. Bei der schweren Körperverletzung droht eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Bei einer Körperverletzung mit Todesfolge ist die Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

Besonderheit: Einwilligung

Gemäß § 228 StGB ist es möglich, in eine Körperverletzung rechtswirksam einzuwilligen. Dies gilt insbesondere für ärztliche Heileingriffe, die nach ständiger Rechtsprechung eine Körperverletzung darstellen. Deren Rechtswidrigkeit entfällt jedoch mit wirksamer Einwilligung des Patienten. Dies gilt ebenfalls für das Anfertigen von Tätowierungen sowie das Stechen von Piercings. Auch diese Eingriffe fallen unter den Begriff der Körperverletzung, werden jedoch durch die Einwilligung des Kunden gerechtfertigt. Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

Sie haben eine Anzeige, Vorladung oder einen Strafbefehl wegen Körperverletzung erhalten?

Je nach Art und Schwere des Tatvorwurfs können hier empfindliche Strafen drohen. Es ist daher unbedingt anzuraten, einen Anwalt für Strafrecht mit der Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen. Im Falle einer einfachen Körperverletzung kann darüber hinaus häufig bereits im Ermittlungsverfahren die Einstellung des Verfahrens erwirkt werden. Sie sollten daher so früh wie möglich rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um einen möglichst günstigen Ausgang für Ihr Strafverfahren zu erwirken. Wir beraten Sie gerne umfassend über die Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall.

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