In Deutschland unterscheidet man zwischen zwei Arten von Freiheitsstrafen: der zeitigen und der lebenslangen Freiheitsstrafe. Eine zeitige Freiheitsstrafe hat eine festgelegte Dauer, während eine lebenslange Freiheitsstrafe grundsätzlich unbegrenzt ist.
„Lebenslänglich“ bedeutet im deutschen Strafrecht eine zeitlich unbefristete Freiheitsstrafe. Diese Strafe wird in schweren Fällen verhängt und ist insbesondere in den folgenden Paragrafen des Strafgesetzbuchs (StGB) festgelegt:
Darüber hinaus können auch andere schwere Straftaten wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder Verbrechen der Aggression zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe führen. Auch bei Verbrechen wie Raub oder räuberische Erpressung mit Todesfolge sowie sexueller Nötigung oder Vergewaltigung mit Todesfolge kann eine lebenslange Haftstrafe verhängt werden, wenn die Umstände besonders schwerwiegend sind.
Nach § 54 StGB kann, wenn eine der Einzelstrafen eine lebenslange Freiheitsstrafe ist, nur insgesamt einmal auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt werden. In anderen Fällen wird die Gesamtstrafe durch die Erhöhung der verwirkten höchsten Strafe gebildet.
Obwohl eine lebenslange Freiheitsstrafe grundsätzlich bedeutet, dass der Verurteilte für den Rest seines Lebens im Gefängnis bleibt, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass jeder Verurteilte die Möglichkeit haben muss, seine Freiheit wiederzuerlangen. Dies führte zur Einführung des § 57a StGB, der eine Strafaussetzung zur Bewährung nach 15 Jahren Haft ermöglicht.
Voraussetzungen für die Strafaussetzung zur Bewährung:
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann das Gericht die lebenslange Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen. Die Bewährungszeit beträgt in diesem Fall fünf Jahre.
Für Jugendliche ist eine lebenslange Freiheitsstrafe in Deutschland nicht möglich. Im Jugendstrafrecht liegt die Höchststrafe bei zehn Jahren. Heranwachsende, die wegen Mordes verurteilt werden, können jedoch bei besonderer Schwere der Schuld eine Freiheitsstrafe von zehn bis fünfzehn Jahren erhalten.
Die lebenslange Freiheitsstrafe ist die härteste Strafe im deutschen Strafrecht und wird nur in extrem schweren Fällen verhängt. Obwohl die Strafe „lebenslang“ bedeutet, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren. Für Jugendliche ist eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht vorgesehen.
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