In Deutschland gibt es zwei Arten der Freiheitsstrafe. Man unterscheidet zwischen ,,zeitig‘‘ und ,,lebenslang‘‘. Eine zeitige Freiheitsstrafe hat im Gegensatz zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe eine festgelegte Dauer und endet zu diesem Zeitpunkt.
In § 211 StGB sowie § 212 Abs. 2 StGB findet sich die zwingende Androhung der lebenslangen Freiheitsstrafe. Sie wird angewendet bei Mord und besonders schwerem Fall des Totschlags. Außerdem fällt in diese Kategorie der Völkermord nach § 6 Absatz 1 VStGB. Zudem sind Taten wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen gegen Personen in Form der vorsätzlichen Tötung und Verbrechen der Aggression Delikte, welche eine lebenslange Haftstrafe fordern.
Darüber hinaus gibt es weitere Delikte, bei welchen eine lebenslange Freiheitsstrafe drohen kann. Unter anderem werden Täter, verantwortlich für Raub oder räuberische Erpressung mit Todesfolge und sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung mit Todesfolge, mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Auch Kriegsverbrechen gegen Personen in Form der Geiselnahme mit Todesfolge gehören zu diesen Straftaten. In Deutschland ist die lebenslange Freiheitsstrafe die höchste Form der Strafe.
Nach § 54 kann bei Verhängung einer Einzelstrafe als lebenslange Freiheitsstrafe nur insgesamt einmal auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt werden.
Obwohl die lebenslange Freiheitsstrafe grundsätzlich auch „ein Leben lang“ bedeutet und zeitlich nicht begrenzt ist, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass jeder Verurteilte die Chance haben muss, seine Freiheit wieder zu gewinnen. Daraufhin wurde der § 57 a StGB eingeführt.
Danach kann der Verurteilte nach frühestens 15 Jahren beantragen, dass der Rest der lebenslangen Freiheitstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Dafür wiederum gibt es einige Voraussetzungen. Gutachter müssen eine möglichst gute Sozialprognose feststellen und zusätzlich darf dem Verurteilten keine besondere Schwere der Schuld vorgeworfen werden. Schuldschwere könnte beispielsweise vielfacher Mord oder extreme Brutalität sein.
Bei Jugendlichen kann keine lebenslange Strafe verhängt werden. Die Höchststrafe im Jugendstrafrecht liegt bei zehn Jahren. Heranwachsende, die wegen Mordes verurteilt werden können allerdings durch eine besondere Schwere der Schuld eine Freiheitsstrafe von 10 bis 15 Jahren bekommen.
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