Lovescamming kann auch als die moderne Form des früheren „Heiratsschwindels“ bezeichnet werden. Das Prinzip ist gleich: Betrüger versprechen Liebe, um an Geld zu kommen. Durch die Entwicklung des Onlinedatings findet diese Form des Betrugs zumeist virtuell statt. Die Betrüger suchen sich dabei oftmals gezielt Datingprofile Frauen mittleren Alters aus, die sie als besonders empfänglich für die vorgetäuschten Beziehungsabsichten empfinden.
Die Lovescammer schreiben die Profile ihrer Zielgruppe an und bauen langsam eine Verbindung zu den Chatpartnerinnen auf, um ihr Vertrauen zu gewinnen. Sie geben dabei vermeintlich viele Informationen von sich selbst preis, die für die Frauen im Internet auch zunächst nachvollziehbar überprüft werden können. Die Gespräche entwickeln sich dann zumeist schnell in eine romantische Richtung, ein Treffen wird in Aussicht gestellt.
Sobald Vertrauen aufgebaut wurde und die Opfer sich in einer vermeintlichen Nähebeziehung zum Betrüger wähnen, wird oftmals eine finanzielle Notlage erfunden, in der der Betrüger sich vermeintlich befindet. Beispiele hierfür sind Verwicklung in einen Verkehrsunfall, unberechtigte Inhaftierung oder ähnliches.
Das Lovescamming wird in vielen Fällen durch organisierte Banden (teilweise aus dem Ausland) durchgeführt. Die Betrüger setzen ihre Opfer emotional unter Druck und verlangen die Überweisung eines gewissen Betrags auf ein Bankkonto. Sie nutzen dabei die emotionale Abhängigkeit aus, in die manche der Chatpartnerinnen vielleicht zu diesem Zeitpunkt bereits geraten sind.
Darüber hinaus setzen die Lovescammer darauf, dass die Opfer sie aus Scham nicht anzeigen, sondern Stillschweigen über den Vorfall bewahren.
Sofern die Lovescammer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eine Geldzahlung vom Opfer erhalten, handelt es sich um Betrug gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB).
Darüber hinaus kommen aber noch weitere Straftaten in Betracht, bei denen das Opfer sogar unter Umständen selbst als Täter agiert oder Beihilfe leistet:
Die Lovescammer bitten ihre Opfer auch teilweise darum, für sie Geld entgegenzunehmen oder ihr Konto zur Verfügung zur stellen, weil ihres gerade vermeintlich gesperrt sei. Die Opfer werden dann darum gebeten, den erhaltenen Betrag auf ein anderes Konto weiter zu überweisen. Die Opfer machen sich so möglicherweise selbst der Geldwäsche gemäß § 261 StGB strafbar, wenn sie leichtfertig nicht erkannt haben, dass es sich um illegal erwirtschaftetes Geld handelt.
Zudem kursiert auch die Taktik, die Opfer zu bitten, für die Lovescammer Pakete entgegenzunehmen und bei sich aufzubewahren, bis diese von einem Freund abgeholt würden. Die Pakete enthalten in der Regel Betäubungsmittel, die Opfer werden so unter Umständen Teilnehmer des Handelns mit Betäubungsmitteln. Lovescamming ist also im Strafrecht vielseitig zu beobachten.
Wie viele Fälle von Lovescamming es jährlich gibt, ist statistisch nicht genau erfasst, da diese zumeist unter dem Oberbegriff „Betrug“ laufen und nicht zwingend einzeln ausgewertet werden. Es ist jedoch aufgrund der emotionalen und schambehafteten Lage der Opfer davon auszugehen, dass sich ein Großteil der Delikte im Dunkelfeld abspielt und nicht zur Anzeige gebracht wird.
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