Der offene Vollzug bietet im Vergleich zum geschlossenen Vollzug viele Freiheiten für Gefangene. Sie können sich innerhalb der Justizvollzugsanstalt (JVA) frei bewegen und, auf Antrag, einer Arbeit nachgehen oder Freigang erhalten. Diese Freiheiten sollen nicht nur die Wiedereingliederung der Gefangenen erleichtern, sondern auch die negativen Auswirkungen des Freiheitsentzuges mindern.
Der offene Vollzug ist in § 10 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) geregelt und gilt als Regelvollzugsform. Laut § 10 Abs. 1 StVollzG: „Ein Gefangener soll mit seiner Zustimmung in einer Anstalt oder Abteilung des offenen Vollzuges untergebracht werden, wenn er den besonderen Anforderungen des offenen Vollzuges genügt und namentlich nicht zu befürchten ist, dass er sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Möglichkeiten des offenen Vollzuges zu Straftaten missbrauchen werde.“
Das bedeutet, dass Straftäter, die rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, grundsätzlich im offenen Vollzug unterzubringen sind, statt im geschlossenen Vollzug. In der Praxis erfolgt dies jedoch oft nur auf Antrag des Verurteilten und nicht automatisch durch die Strafvollstreckungsbehörde.
Die Voraussetzungen für den offenen Vollzug variieren je nach Bundesland und sind unterschiedlich streng. Allgemein kommen jedoch vor allem Straftäter mit leichter bis mittlerer Kriminalität für den offenen Vollzug in Betracht.
Zu den Merkmalen, die für eine Unterbringung im offenen Vollzug sprechen, gehören:
Der offene Vollzug zeichnet sich durch reduzierte Sicherheitsvorkehrungen und geringere Aufsichtsmaßnahmen während der Arbeits- und Freizeit aus. Zudem haben die Gefangenen erweiterte Lockerungs- und Urlaubsmöglichkeiten. Ein weiterer Unterschied zum geschlossenen Vollzug ist der vermehrte, oft unüberwachte Kontakt zu anderen Mitgefangenen.
Aufgrund dieser Freiheiten sind bestimmte Gefangene für den offenen Vollzug nicht geeignet, darunter:
Im Alltag verlässt der Gefangene am Morgen die Haftanstalt, um seiner Arbeit nachzugehen. Nach der Arbeit kehrt er direkt in die Anstalt zurück und verbringt dort die Nacht, es sei denn, ihm wurde Ausgang oder Urlaub gewährt. Innerhalb der JVA kann sich der Gefangene weitgehend frei bewegen und an Freizeitangeboten oder Behandlungsmaßnahmen teilnehmen. In der Regel kann er die Wochenenden zu Hause verbringen.
Wenn Sie eine Vorladung der Polizei, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten haben, stehen wir Ihnen als erfahrene Strafverteidiger zur Seite. Unsere Kanzlei verteidigt Sie in Bochum, Dortmund, Essen, im gesamten Ruhrgebiet und bundesweit auf jedem Gebiet des Strafrechts. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder nutzen Sie die auf unserer Website genannten Kontaktdaten. Unsere Notfallnummer steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, falls es zu einer Festnahme oder (Haus-)Durchsuchung kommt.
Auch im Bereich der Strafvollstreckung sind wir für Sie tätig. Wenn Sie oder ein Angehöriger zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, informieren wir Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten im offenen oder geschlossenen Vollzug.
Unsere spezialisierten Strafverteidiger und Rechtsanwälte stehen Ihnen diskret und kompetent in Ihrem Strafverfahren zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte verteidigen.
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