Pflichtverteidiger im Strafrecht

Pflichtverteidiger im Strafrecht: Wann habe ich Anspruch?

Als Strafverteidiger in Bochum ist es mir wichtig, Mandanten über ihre Rechte im Strafprozess zu informieren. Ein häufiges Thema ist die Pflichtverteidigung. Wann hat ein Angeklagter Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, und was bedeutet das für den weiteren Verlauf des Verfahrens?

Was ist ein Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger wird vom Gericht zur Verteidigung eines Angeklagten im Strafprozess bestellt. Diese sogenannte notwendige Verteidigung erfolgt, wenn das Gericht der Meinung ist, dass der Angeklagte nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen. Die Bestellung eines Pflichtverteidigers ist unabhängig davon, ob der Angeklagte einen Verteidiger wünscht oder nicht. Ebenso spielt die finanzielle Situation des Angeklagten dabei keine Rolle.

Wann wird ein Pflichtverteidiger bestellt?

Die gesetzlichen Grundlagen für die notwendige Verteidigung sind in § 140 der Strafprozessordnung (StPO) festgelegt. Ein Pflichtverteidiger wird in folgenden Fällen bestellt:

  • Die Hauptverhandlung findet vor dem Oberlandesgericht, Landgericht oder Schöffengericht statt.
  • Dem Beschuldigten wird ein Verbrechen zur Last gelegt.
  • Das Verfahren könnte zu einem Berufsverbot führen.
  • Der Beschuldigte wird wegen Haft oder einstweiliger Unterbringung einem Gericht vorgeführt.
  • Der Beschuldigte befindet sich aufgrund richterlicher Anordnung in einer Anstalt.
  • Zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten wird dessen Unterbringung erwogen.
  • Ein Sicherungsverfahren wird durchgeführt.
  • Der bisherige Verteidiger wurde von der Mitwirkung ausgeschlossen.
  • Dem Verletzten wurde ein Rechtsanwalt beigeordnet.
  • Ein Verteidiger wird zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten während einer richterlichen Vernehmung benötigt.
  • Der Beschuldigte ist seh-, hör- oder sprachbehindert und beantragt die Bestellung.

Zusätzlich kann ein Pflichtverteidiger auch bestellt werden, wenn die Schwere der Tat, die zu erwartenden Rechtsfolgen oder die Schwierigkeit der Sachlage dies erfordern oder wenn ersichtlich ist, dass der Beschuldigte sich nicht selbst verteidigen kann.

Wann muss ein Pflichtverteidiger bestellt werden?

Der Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers ist in § 141 StPO geregelt:

  • Der Beschuldigte beantragt nach Belehrung die Bestellung eines Pflichtverteidigers.
  • Ohne Antrag, wenn der Beschuldigte vorgeführt werden soll oder sich aufgrund rechtlicher Anordnung in einer Anstalt befindet.
  • Im Vorverfahren, wenn ersichtlich ist, dass der Beschuldigte sich nicht selbst verteidigen kann.
  • Wenn der Beschuldigte zur Erklärung über die Anklageschrift aufgefordert wurde und sich herausstellt, dass die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig ist.

Wie wählt man einen Pflichtverteidiger aus?

Als Angeklagter haben Sie das Recht, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens als Pflichtverteidiger zu benennen. Die Auswahl eines Pflichtverteidigers ist in § 142 StPO geregelt, wobei das Gericht die endgültige Entscheidung trifft.

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