Pyrotechnik im Stadion – Strafrecht beim Fußball

Pyrotechnik im Fußballstadion: Rechtliche Konsequenzen und Risiken

Das Abbrennen von Pyrotechnik, wie Bengalos, in Fußballstadien ist trotz des bestehenden Verbots weit verbreitet und erfreut sich großer Beliebtheit bei vielen Fans. Doch welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei der Verwendung von Pyrotechnik im Stadion?

Ordnungswidrigkeit und Straftat: Wann wird Pyrotechnik strafbar?

Grundsätzlich stellt das Abbrennen von Bengalos im Stadion eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird. In Nordrhein-Westfalen (NRW) beispielsweise reicht das Bußgeld für das unerlaubte Abbrennen von Feuerwerk von 250 bis zu 2.600 Euro. Sobald jedoch durch die Benutzung von Pyrotechnik andere Menschen gefährdet werden oder eine (gefährliche) Körperverletzung nach §§ 223, 224 des Strafgesetzbuches (StGB) vorliegt, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben.

Auch durch das Entzünden von Pyrotechnik verursachte Schäden an Gegenständen können als Sachbeschädigung nach § 303 StGB verfolgt werden. Bei nicht zertifizierter Pyrotechnik kann zudem ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz nach § 40 vorliegen, was eine Straftat darstellt und mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden kann.

Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz

Der Einsatz nicht zugelassener Pyrotechnik stellt oft einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar, was schwerwiegende rechtliche Folgen haben kann. Ein solcher Verstoß wird nach § 40 Sprengstoffgesetz entweder mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet.

Konsequenzen und Folgeprobleme im Stadion

Das Abbrennen von Pyrotechnik in Fußballstadien erfolgt häufig aus einer Gruppe heraus, was die Identifizierung der verantwortlichen Personen erschwert. Fußballspiele gelten als Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes (VersG), und die Vorschriften dieses Gesetzes sind daher anwendbar. Gemäß § 17 VersG gilt das sogenannte „Vermummungsverbot“, das es verbietet, Gegenstände zu tragen, die die Identifizierung einer Person verhindern könnten.

Das Vermummungsverbot

§ 17 VersG verbietet es, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel Gegenstände zu tragen, die zur Identitätsverschleierung geeignet sind. Teilnehmer, die sich vermummen, um sich der Identifizierung zu entziehen, verstoßen gegen das Vermummungsverbot und riskieren eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Typische Vorgehensweise bei Pyrotechnik im Stadion

Um Strafen zu entgehen, vermummen sich die Beteiligten oft vor dem Abbrennen der Bengalos. Dabei wird häufig eine Blockfahne über die Gruppe gezogen, um die Personen vor den Kameras zu verstecken. Nach dem Entzünden der Pyrotechnik wird die Fahne wieder entfernt, und die Fans legen ihre Vermummung ab, um eine Identifizierung zu erschweren.

Sollte eine Person dennoch identifiziert werden, droht eine Strafe nicht nur für das Zünden der Bengalos, sondern auch für den Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Darüber hinaus kann auch das Hochziehen der Blockfahne als Beihilfe zur Vermummung betrachtet und strafrechtlich verfolgt werden.

Was passiert bei einem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz?

Ein Verstoß gegen § 17 VersG ist eine Straftat und wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet. Wer sich in einer Aufmachung an einer öffentlichen Versammlung beteiligt, die darauf abzielt, die Feststellung der Identität zu verhindern, macht sich strafbar.

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