Das Abbrennen von Pyrotechnik in Fußballstadien erfreut sich trotz des Verbots größter Beliebtheit. Welche Konsequenzen können bei Verwendung von Pyrotechnik (Bengalos) im Stadion drohen?
Grundsätzlich stellt das Nutzen von Bengalos im Stadion eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Sobald durch die Benutzung andere Menschen in Gefahr gebracht werden und es sich ggf. um eine (gefährliche) Körperverletzung handelt, wird dies nach dem Strafgesetzbuch (§§ 223, 224 StGB) verfolgt. Auch gegebenenfalls durch das Entzünden entstehende Schäden an Gegenständen werden nach § 303 StGB (Sachbeschädigung) verfolgt.
Es gibt für jedes Bundesland einen Bußgeldkatalog, der Verstöße beim Abbrennen von Feuerwerk regelt. Demnach wird das Abbrennen von Feuerwerk ohne Genehmigung in NRW mit einem Bußgeld von 250 bis 2.600 Euro bestraft.
Nicht zertifiziertes Feuerwerk kann zudem eine Straftat nach § 40 Sprengstoffgesetz sein.
Ein solcher Verstoß wird entweder mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.
Das Abbrennen von Pyrotechnik im Stadion erfolgt zumeist aus einer Gruppe heraus. Veranstaltungen wie Fußballspiele werden als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes (VersG) definiert, sodass die Vorschriften dieses Gesetzes anwendbar sind. Gemäß § 17 VersG NRW gilt für Versammlungen das sogenannte „Vermummungsverbot“. Dies bedeutet, dass Teilnehmer einer Versammlung stets identifizierbar sein müssen und ihre Aufmachung eine Identifizierung nicht verhindern darf.
(1) Es ist verboten, bei oder im Zusammenhang mit einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel oder einer sonstigen öffentlichen Veranstaltung unter freiem Himmel Gegenstände am Körper zu tragen oder mit sich zu führen,
(2) Die zuständige Behörde trifft zur Durchsetzung des Verbots Anordnungen, in denen die vom Verbot erfassten Gegenstände bezeichnet sind.
Um möglichen Strafen durch das Abbrennen von Pyrotechnik zu entgehen, agieren die Handelnden in der Regel vermummt. Dabei wird regelmäßig vor Abbrennen der Bengalos eine Blockfahne über eine Gruppe gezogen, unter welcher sich die Personen zum Beispiel mit Sturmhauben vermummen. Nach Entzünden der Pyrotechnik wird die Blockfahne erneut ausgerollt und die Fans entledigen sich ihrer Vermummung. Eine Identitätsfeststellung ist mithin in vielen Fällen erschwert bis unmöglich.
Sollte die Person dennoch identifiziert werden, droht nun eine Bestrafung wegen des Zündens der Bengalos als auch wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Darüber hinaus kann auch das Hochziehen der Blockfahne eine Beihilfehandlung zur Vermummung sein und ebenfalls geahndet werden.
Ein Verstoß gegen § 17 VersG ist eine Straftat und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.
(…)
(7) Wer entgegen § 17 Absatz 1 Nummer 1 an öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel oder einer sonstigen öffentlichen Veranstaltung unter freiem Himmel in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilnimmt oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurücklegt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer der Vorschrift des § 17 Absatz 1 Nummer 2 zuwiderhandelt.
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