Reichsbürgerbewegung – Prozesse gegen Reichsbürger

Reichsbürger in Deutschland

Bereits seit einigen Jahren regelmäßig in den Medien vertreten, sind Berichte über sogenannte „Reichsbürger“. Die Szene wird bereits seit Jahren durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Sie gilt als „staatsfeindliche Bewegung“. Der Verfassungsschutz geht davon aus, dass der Szene etwa 20.000 Menschen zuzuordnen sind, die jedoch verschiedenen Gruppen angehören. Etwa 1.000 Personen werden als rechtsextrem eingestuft (Stand 2021).

Was sind „Reichsbürger“?

Personen, die als Reichsbürger bezeichnet werden, sind zumeist Menschen, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als souveränen Staat leugnen oder ablehnen. Es handelt sich in der Mehrzahl um kleinere Zusammenschlüsse von einzelnen Personen, die verschiedene Auffassungen vertreten.

Reichsbürger lehnen die Einrichtungen des Staates, wie zum Beispiel das Justizsystem, ab und erkennen die demokratische Grundordnung nicht an. Vielfach vertreten wird die Auffassung, das Deutsche Reich von 1871 bestehe weiterhin fort, eine Bundesrepublik Deutschland gebe es nicht.

Worin liegt die Strafbarkeit?

Das „Reichsbürgertum“ an sich stellt selbst keine Straftat dar. In der Vergangenheit fielen Reichsbürger jedoch durch diverse Delikte auf, die aufgrund ihrer Einstellung zur Bundesrepublik Deutschland begründet waren.

So fuhren verschiedene Personen etwa einen Pkw, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein, da sie diese notwendigerweise von einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland hätten ausgestellt bekommen müssen.

Im Jahr 2016 wurde ein Beamter des Sondereinsatzkommandos (SEK) durch einen Reichsbürger erschossen. Dem Mann war die Erlaubnis zum Waffenbesitz entzogen worden. Der Einsatz der Polizei diente dem Zweck, die Waffen, die sich noch in seinem Besitz befanden, sicherzustellen.

Im Anschluss an die Tat wurde durch die Innenminister der Länder beschlossen, Personen, die der Reichsbürgerszene angehören, ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse zu entziehen. Da diese die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland ablehnten, sei zu erwarten, dass sie sich nicht an das Waffengesetz halten werden. Damit wird eine Unzuverlässigkeit im Sinne des § 5 des Waffengesetzes (WaffG) angenommen.

In jüngerer Vergangenheit sind Personen aus dieser Szene dadurch aufgefallen, dass sie vermeintlich einen Umsturz der Bundesrepublik Deutschland geplant haben sollen. Anführer der Gruppe „Patriotische Union“ soll Heinrich XIII. Prinz Reuß sein, der als Oberhaupt eines neuen Staates hätte agieren sollen.

In dieser Gruppe befinden sich auch unter anderem ehemalige Polizisten, ehemalige Bundeswehrsoldaten sowie eine ehemalige Richterin des Landgerichts Berlin, die in einer neuen Staatsform das Ressort für Justiz hätte übernehmen sollen. Bis zum Jahr 2021 war sie Abgeordnete der AfD (Alternative für Deutschland). Bereits im letzten Jahr fand eine groß angelegte Razzia der Polizei statt, die zahlreiche Waffen sowie „Feindeslisten“ sicherstellte, auf denen unter anderem Gerichtsvollzieher, verschiedene Bundespolitiker und Journalisten standen.

Sichergestellt wurden zudem mehrere hunderttausend Euro Bargeld sowie Goldbarren und Satellitentelefone.

Im April startete vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ein Prozess gegen einen Teil der Gruppe, vermeintlich militante Mitglieder der Reichsbürgerszene. In dieser Woche startete der zweite Prozess gegen Mitglieder der Reichsbürgerbewegung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Vorgeworfen wird den Angeklagten u. a. die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) und die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§ 83 StGB). Ein Angeklagter ist zudem mit dem Tatvorwurf des versuchten Mordes konfrontiert, da er bei einer Durchsuchung seines Hauses mehrfach auf Polizeibeamte geschossen haben soll.

Ein weiterer Prozess wird im Juni in München starten. Die Verhandlungen finden jeweils vor dem Oberlandesgericht (OLG) statt. Die OLG sind in erster Instanz zuständig für Staatsschutzsachen.

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