Freiheitsstrafe zur Bewährung

Freiheitsstrafe zur Bewährung: Was Sie wissen sollten

Wenn ein Strafgericht zu dem Schluss kommt, dass eine Person eine Straftat begangen hat, stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um diese zu bestrafen: eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe. Entscheidet sich das Gericht für eine Freiheitsstrafe, muss zusätzlich geklärt werden, ob diese „zur Bewährung“ ausgesetzt wird. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Was bedeutet „Freiheitsstrafe zur Bewährung“?

Eine Freiheitsstrafe zur Bewährung bedeutet, dass das Gericht die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe unter bestimmten Auflagen und für eine festgelegte Zeit aussetzt. Der Verurteilte bleibt somit in Freiheit und muss die Strafe nicht im Gefängnis verbüßen, solange er sich an die Auflagen hält und keine neuen Straftaten begeht.

Gesetzliche Grundlagen zur Bewährungsstrafe

Die relevanten Informationen zur Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung finden sich in § 57 des Strafgesetzbuches (StGB). Diese Regelungen definieren, unter welchen Bedingungen die Aussetzung zur Bewährung möglich ist.

Voraussetzungen für die Aussetzung zur Bewährung:

  1. Reststrafenaussetzung nach zwei Dritteln:

    • Zwei Drittel der verhängten Strafe, mindestens jedoch zwei Monate, müssen verbüßt sein.
    • Die Aussetzung muss im Interesse der Allgemeinheit vertretbar sein.
    • Die verurteilte Person muss der Aussetzung zustimmen.
  2. Reststrafenaussetzung nach der Hälfte der Zeit:

    • Kann erfolgen, wenn die Person erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt, die nicht mehr als zwei Jahre beträgt, oder wenn besondere Umstände vorliegen.
    • Die übrigen Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 müssen ebenfalls erfüllt sein.

Während der Bewährungszeit kann das Gericht eine Aufsicht durch einen Bewährungshelfer anordnen, insbesondere wenn die verurteilte Person bereits einen erheblichen Teil der Strafe verbüßt hat.

Bewährungsstrafe bei lebenslanger Freiheitsstrafe

Für lebenslange Freiheitsstrafen gelten spezielle Regelungen gemäß § 57a StGB. Eine Aussetzung zur Bewährung ist hier erst nach mindestens 15 Jahren möglich, es sei denn, die besondere Schwere der Schuld erfordert eine weitere Vollstreckung der Strafe.

Besonderheiten bei Jugendstrafen

Jugendstrafen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt werden, wie in § 88 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) beschrieben. Hierbei steht der Entwicklungsstand des Jugendlichen im Vordergrund, und es muss verantwortet werden können, dass die Aussetzung der Strafe im Interesse der Resozialisierung sinnvoll ist.

Die Rolle des Strafverteidigers

In vielen Fällen ist es die Aufgabe des Strafverteidigers, eine bewährungsfähige Strafe zu erreichen und dem Gericht überzeugend darzulegen, warum eine Bewährungsstrafe angemessen ist. Ein erfahrener Strafverteidiger kann die Chancen auf eine Bewährungsstrafe erhöhen, indem er die persönlichen Umstände des Angeklagten und die besonderen Umstände des Falls hervorhebt.

Rechtsanwalt in Bochum Ihres Vertrauens

Wir sind bundesweit tätig und auf das Strafrecht spezialisiert. Als erfahrene Strafverteidiger und Rechtsanwälte stehen wir Ihnen diskret in Ihrem Strafverfahren zur Seite. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch, und wir besprechen mit Ihnen die möglichen Optionen in Ihrem Verfahren.