Strafbefehl im Strafrecht

Was ist ein Strafbefehl und was kann man dagegen tun?

Ein Strafbefehl ist im Endeffekt nichts anderes als ein Urteil, jedoch mit dem Unterschied, dass im Strafbefehlsverfahren keine mündliche Hauptverhandlung durchgeführt wird. Stattdessen wird ein Strafbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft und basierend auf der Aktenlage durch das Amtsgericht erlassen. Hierbei reicht bereits ein hinreichender Tatverdacht aus. Das Strafbefehlsverfahren dient dazu, vermeintlich einfache Fälle schnell und kostengünstig zu erledigen, ohne ein aufwendiges und kostspieliges Gerichtsverfahren.

Vor dem Erlass eines Strafbefehls werden die Beschuldigten in der Regel nicht separat von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht angehört. Nach einer Anzeige haben Sie lediglich durch die Polizei (vor Ort) oder durch eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, Vorladungen der Polizei als Beschuldigter ernst zu nehmen und nicht einfach zu ignorieren.

Rechtsgrundlage des Strafbefehls

Der Strafbefehl ist in § 407 StPO geregelt:

Strafprozeßordnung (StPO) § 407 Zulässigkeit

  • Im Verfahren vor dem Strafrichter und im Verfahren, das zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehört, können bei Vergehen auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft die Rechtsfolgen der Tat durch schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft stellt diesen Antrag, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet. Der Antrag ist auf bestimmte Rechtsfolgen zu richten. Durch ihn wird die öffentliche Klage erhoben.
  • Durch Strafbefehl dürfen nur die folgenden Rechtsfolgen der Tat, allein oder nebeneinander, festgesetzt werden: 
  1. Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung,
  1. Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der die Sperre nicht mehr als zwei Jahre beträgt,

2a.Verbot des Haltens oder Betreuens von sowie des Handels oder des sonstigen berufsmäßigen Umgangs mit Tieren jeder oder einer bestimmten Art für die Dauer von einem Jahr bis zu drei Jahren sowie 

  1. Absehen von Strafe.

Hat der Angeschuldigte einen Verteidiger, so kann auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr festgesetzt werden, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

(3) Der vorherigen Anhörung des Angeschuldigten durch das Gericht (§ 33 Abs. 3) bedarf es nicht.

Bei welchen Straftaten droht ein Strafbefehl?

Strafbefehle werden in der Regel bei „kleineren Delikten“ verhängt. Dazu gehören unter anderem: Beleidigung, Diebstahl (geringwertiger Sachen), einfache Körperverletzungen, Leistungserschleichung (sogenanntes „Schwarzfahren“) oder Fahren ohne Fahrerlaubnis. Auch bei etwas schwereren Delikten wie Widerstand oder tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte oder Landfriedensbruch kann ein Strafbefehl erlassen werden. Grundsätzlich kann für alle Vergehen, bei denen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht, ein Strafbefehl ergehen.

Welche Strafen dürfen verhängt werden?

Im Rahmen des Strafbefehlsverfahrens dürfen nur bestimmte Strafen verhängt werden. Die am häufigsten verhängten Strafen sind Geldstrafen (in Tagessätzen) sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis für bis zu zwei Jahre. Sofern der Angeschuldigte einen Verteidiger hat, kann auch eine Bewährungsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.

Welche Möglichkeiten gibt es gegen einen Strafbefehl?

Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch beim Gericht eingelegt werden, das den Strafbefehl erlassen hat. Dabei ist es möglich, den Einspruch nur auf bestimmte Punkte, wie zum Beispiel die Höhe der Tagessätze, zu beschränken. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, einen vollumfänglichen Einspruch einzulegen.

Wenn der Einspruch fristgerecht eingegangen ist, wird das Verfahren fortgesetzt und ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt. In der Zwischenzeit besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben und/oder Zeugen zu benennen, die dann gegebenenfalls vor der Hauptverhandlung von der Polizei vernommen werden oder zur Hauptverhandlung geladen werden.

Sofern sich der Einspruch nur auf die Höhe der Tagessätze beschränkt, kann das Gericht mit Zustimmung des Angeklagten auch ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren entscheiden.

Sie haben einen Strafbefehl erhalten und möchten dagegen vorgehen?

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben und dagegen vorgehen möchten, kontaktieren Sie uns gerne für eine Erstberatung. Bedenken Sie, dass ab Zustellung des Strafbefehls eine 14-tägige Einspruchsfrist läuft, die unbedingt eingehalten werden muss. Verstreicht diese Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Wir beraten Sie gerne individuell und überlegen gemeinsam mit Ihnen, ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll und erfolgsversprechend ist.

Wann bekomme ich einen Eintrag ins Führungszeugnis?

Ins polizeiliche Führungszeugnis werden – im Gegensatz zum Bundeszentralregister – nicht alle strafrechtlichen Verurteilungen eingetragen. Häufig muss ein (erweitertes) Führungszeugnis beim Arbeitgeber vorgelegt werden. Bei strafrechtlichen Verurteilungen ist es also wichtig zu bedenken, dass nicht nur die verhängte Strafe als Konsequenz zu beachten ist, sondern ebenfalls ein möglicher Eintrag ins Führungszeugnis.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema “Führungszeugnis”. 

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