Täter-Opfer-Ausgleich im Strafrecht: Ein Weg zur außergerichtlichen Konfliktlösung

Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)?

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist ein Instrument im Strafrecht, das darauf abzielt, den Konflikt zwischen dem Täter und dem Opfer außerhalb des Gerichts zu lösen. Gemäß § 155a der Strafprozessordnung (StPO) sollen die Staatsanwaltschaft und das Gericht in jedem Stadium des Verfahrens prüfen, ob ein solcher Ausgleich möglich ist. In geeigneten Fällen sollen sie darauf hinwirken, einen Ausgleich zu erzielen, jedoch nicht gegen den ausdrücklichen Willen des Opfers.

Der TOA ist ein freiwilliges und selbstbestimmtes Verfahren, das den Rechtsfrieden zwischen den beteiligten Parteien wiederherstellen soll. Das Ziel ist es, durch Wiedergutmachung oder Entschuldigung ein Gleichgewicht zwischen der Tat des Täters und dem erlittenen Schaden des Opfers zu schaffen.

Wie funktioniert ein Täter-Opfer-Ausgleich?

Die Durchführung eines TOA wird in § 155b StPO geregelt. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht können eine geeignete Stelle mit der Durchführung des TOA beauftragen, die personenbezogene Daten zum Zweck des Ausgleichs verarbeiten darf, sofern die betroffene Person einwilligt.

Ein TOA setzt die freiwillige Teilnahme beider Parteien voraus. Das Opfer und der Täter müssen dem Verfahren zustimmen, da ohne den Willen des Opfers ein TOA nicht durchgeführt werden kann, selbst wenn dieser vom Täter gewünscht wird.

In der Praxis wird der Prozess des TOA oft von geschulten Vermittlern, häufig Sozialpädagogen, begleitet. Diese Vermittler unterstützen beide Parteien dabei, den Konflikt offen zu besprechen und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

Formen der Schadenswiedergutmachung im TOA

Die Schadenswiedergutmachung im Rahmen eines TOA kann in verschiedenen Formen erfolgen, abhängig von der Art der Tat und den entstandenen Schäden. Mögliche Formen der Wiedergutmachung sind:

  • Entschuldigung: Eine einfache, aber oft wirksame Form der Wiedergutmachung, die das Eingeständnis von Schuld und Bedauern ausdrückt.
  • Materielle Wiedergutmachung: Hierunter fallen Sachleistungen oder die Reparatur beschädigter Gegenstände.
  • Zahlung von Schmerzensgeld: Finanzielle Entschädigung für das erlittene Leid des Opfers.

Vorteile eines Täter-Opfer-Ausgleichs

  • Ein erfolgreich durchgeführter TOA kann mehrere Vorteile haben:

    • Reduktion der Strafe: Ein TOA kann zur Einstellung des Strafverfahrens oder zu einer Strafmilderung führen. Gemäß § 46a StGB kann das Gericht in bestimmten Fällen von der Verhängung einer Strafe absehen.
    • Wiederherstellung des Rechtsfriedens: Der TOA zielt darauf ab, die Beziehung zwischen Täter und Opfer zu klären und zu verbessern, was zur Heilung des Opfers und zur Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft beiträgt.
    • Vermeidung eines Gerichtsverfahrens: Der TOA findet außerhalb des gerichtlichen Prozesses statt und kann dadurch das Verfahren verkürzen und für beide Seiten weniger belastend gestalten.

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