Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist ein Instrument im Strafrecht, das darauf abzielt, den Konflikt zwischen dem Täter und dem Opfer außerhalb des Gerichts zu lösen. Gemäß § 155a der Strafprozessordnung (StPO) sollen die Staatsanwaltschaft und das Gericht in jedem Stadium des Verfahrens prüfen, ob ein solcher Ausgleich möglich ist. In geeigneten Fällen sollen sie darauf hinwirken, einen Ausgleich zu erzielen, jedoch nicht gegen den ausdrücklichen Willen des Opfers.
Der TOA ist ein freiwilliges und selbstbestimmtes Verfahren, das den Rechtsfrieden zwischen den beteiligten Parteien wiederherstellen soll. Das Ziel ist es, durch Wiedergutmachung oder Entschuldigung ein Gleichgewicht zwischen der Tat des Täters und dem erlittenen Schaden des Opfers zu schaffen.
Die Durchführung eines TOA wird in § 155b StPO geregelt. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht können eine geeignete Stelle mit der Durchführung des TOA beauftragen, die personenbezogene Daten zum Zweck des Ausgleichs verarbeiten darf, sofern die betroffene Person einwilligt.
Ein TOA setzt die freiwillige Teilnahme beider Parteien voraus. Das Opfer und der Täter müssen dem Verfahren zustimmen, da ohne den Willen des Opfers ein TOA nicht durchgeführt werden kann, selbst wenn dieser vom Täter gewünscht wird.
In der Praxis wird der Prozess des TOA oft von geschulten Vermittlern, häufig Sozialpädagogen, begleitet. Diese Vermittler unterstützen beide Parteien dabei, den Konflikt offen zu besprechen und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
Die Schadenswiedergutmachung im Rahmen eines TOA kann in verschiedenen Formen erfolgen, abhängig von der Art der Tat und den entstandenen Schäden. Mögliche Formen der Wiedergutmachung sind:
Ein erfolgreich durchgeführter TOA kann mehrere Vorteile haben:
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