Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren erhalten, wird die Polizei Sie in der Regel zu einer Vernehmung einladen. In dem Schreiben finden Sie Datum, Uhrzeit und die zuständige Polizeidienststelle, bei der der Termin stattfinden soll.
Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren haben Sie besondere Rechte, die Ihnen einen entscheidenden Vorteil verschaffen können. Wichtig zu wissen: Sie sind nicht verpflichtet, der Vorladung Folge zu leisten. Anders als Zeugen müssen Sie als Beschuldigter zu keinem Zeitpunkt an einer Vernehmung teilnehmen. Selbst wenn die Vorladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt, können Sie dem Termin fernbleiben, ohne dass Ihnen daraus Nachteile entstehen. Eine Absage oder Begründung Ihres Nichterscheinens ist nicht erforderlich; die Teilnahme ist freiwillig.
Darüber hinaus haben Sie ein umfassendes Schweigerecht, das Ihnen dringend empfohlen wird, in Anspruch zu nehmen. Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet oder als Schuldeingeständnis interpretiert werden.
Das Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten ist in § 136 der Strafprozessordnung (StPO) verankert. Dort ist geregelt, dass Sie vor der Vernehmung darüber informiert werden müssen, dass es Ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Zudem haben Sie das Recht, zu jedem Zeitpunkt der Vernehmung einen Verteidiger Ihrer Wahl zu kontaktieren.
Unsere Empfehlung als erfahrene Anwälte im Bereich Strafrecht lautet: Nehmen Sie an einem Vernehmungstermin ohne anwaltliche Beratung keinesfalls teil. Selbst wenn Sie glauben, dass die Vorwürfe unbegründet sind und durch die Vernehmung entkräftet werden können, birgt die Situation erhebliche Risiken. Als juristischer Laie wissen Sie möglicherweise nicht, welche Aussagen Ihnen zum Vorteil oder Nachteil gereichen. Selbst scheinbar harmlose Gespräche mit Polizeibeamten vor der eigentlichen Vernehmung können später negative Auswirkungen auf Ihr Verfahren haben.
Unsere Empfehlung: Wenden Sie sich umgehend an einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt, wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben. Ihr Anwalt wird Ihre Verteidigung übernehmen und die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft einsehen. Erst nach gründlicher Akteneinsicht lässt sich eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln. Unüberlegte Aussagen vorab können den Fall unnötig verkomplizieren und sind oft kontraproduktiv. Alles, was Sie bei einer ersten Beschuldigtenvernehmung äußern, wird aktenkundig und kann später gegen Sie verwendet werden.
Dies gilt auch für den schriftlichen Äußerungsbogen, den Sie möglicherweise erhalten haben. Füllen Sie diesen Bogen nicht aus und senden Sie ihn keinesfalls zurück, bevor Sie rechtlichen Rat eingeholt haben.
Eine Vorladung als Beschuldigter sollte nicht ignoriert werden, auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, dem Termin nachzukommen. Das Ermittlungsverfahren läuft weiter, und es besteht die Gefahr, dass Ihnen ein Strafbefehl zugestellt wird. Gegen diesen können Sie zwar Einspruch einlegen, doch in den meisten Fällen führt dies zu einer Hauptverhandlung vor Gericht. Mit der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts kann jedoch in vielen Fällen eine Einstellung des Verfahrens erreicht und ein Gerichtsprozess vermieden werden.
Kontaktieren Sie uns umgehend, wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben. Unsere Anwälte für Strafrecht vereinbaren schnellstmöglich einen Besprechungstermin mit Ihnen und fordern die Akte an, um gemeinsam eine Strategie zu entwickeln, die das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielt.
Nutzen Sie unser Kontaktformular auf der Website oder rufen Sie uns direkt an. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
Schriftliche Äußerungsbogen werden durch die Polizei anstelle einer Vernehmung versendet, wenn es sich um einen einfacheren Sachverhalt handelt. Beschuldigten ist stets vor Abschluss der Ermittlungen die Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Sie werden in dem Äußerungsbogen darum gebeten, Angaben zur Sache zu machen. Häufig findet sich der Zusatz, dass Sie dort für Sie „entlastende Umstände“ angeben können.
Hier finden Sie alle erforderlichen Informationen zum Thema “Anhörungsbogen”.
Unsere Anwälte sind auf das Strafrecht spezialisiert. Als Strafverteidiger und Rechtsanwälte stehen wir Ihnen diskret in Ihrem Strafverfahren zur Seite.
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