Ein polizeiliches Führungszeugnis enthält im Gegensatz zum Bundeszentralregister nicht alle strafrechtlichen Verurteilungen. Oftmals muss ein (erweitertes) Führungszeugnis bei einem Arbeitgeber vorgelegt werden. Bei strafrechtlichen Verurteilungen ist es wichtig, nicht nur die verhängte Strafe zu berücksichtigen, sondern auch einen möglichen Eintrag ins Führungszeugnis.
Die Bedingungen, unter denen eine Verurteilung ins Führungszeugnis eingetragen wird, sind in § 32 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) geregelt:
Eintragungen ins Führungszeugnis: Grundsätzlich werden die in den §§ 4 bis 16 BZRG bezeichneten Eintragungen in das Führungszeugnis aufgenommen, außer es handelt sich um spezifische Ausnahmen.
Nicht aufgenommene Verurteilungen: Unter bestimmten Bedingungen werden Verurteilungen nicht ins Führungszeugnis aufgenommen, zum Beispiel:
Aufnahmen für Behörden: Für Führungszeugnisse, die für Behörden ausgestellt werden, können auch Verurteilungen aufgenommen werden, die normalerweise nicht im Führungszeugnis für Privatpersonen erscheinen würden.
Ein zentraler Punkt bei kleineren Straftaten ist die Höhe der Strafe: Erst ab einer Strafe von über 90 Tagessätzen wird diese ins Führungszeugnis eingetragen. Daher ist es oft ratsam, auch kleinere Geldstrafen nach Möglichkeit zu vermeiden. Falls im Bundeszentralregister innerhalb der letzten drei Jahre bereits eine andere Geldstrafe unter 90 Tagessätzen eingetragen ist, werden beide Strafen auch ins Führungszeugnis übernommen.
Unser Ziel ist es daher, in Fällen, in denen eine kleine Geldstrafe wahrscheinlich ist, eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage zu erreichen. Auch wenn dies finanziell weniger vorteilhaft ist, da Anwaltskosten anfallen, kann ein Eintrag ins Führungszeugnis schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Fristen, ab denen ein Eintrag im Führungszeugnis nicht mehr erscheint, variieren je nach Art der Verurteilung. Allerdings bleibt der Eintrag unter Umständen im Bundeszentralregister (BZR) bestehen.
Für die Berechnung der Löschungsfrist bei Freiheitsstrafen beginnt die Frist erst nach Ende der Vollstreckung.
Das polizeiliche Führungszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das sowohl für berufliche als auch für behördliche Zwecke von Bedeutung sein kann. Es ist wichtig, die Bedingungen und Löschungsfristen zu kennen, um potenzielle negative Auswirkungen auf die berufliche Zukunft zu minimieren.
Unsere Anwälte sind auf das Strafrecht spezialisiert. Als Strafverteidiger und Rechtsanwälte stehen wir Ihnen diskret in Ihrem Strafverfahren zur Seite.
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