Ab wann steht eine Verurteilung im Führungszeugnis, wie lange bleibt sie dort und wie lässt sich ein Eintrag vermeiden? Das erklärt Ihr Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Bochum.
Kurz gesagt
Grundsätzlich werden die im Gesetz genannten Eintragungen in das Führungszeugnis aufgenommen. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben sie aber außen vor. Die wichtigsten Fälle:
| Verurteilung | Eintrag im Führungszeugnis? | Hinweis |
|---|---|---|
| Geldstrafe bis 90 Tagessätze | Nein | Nur, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist. |
| Geldstrafe ab 91 Tagessätzen | Ja | Gilt auch bei 120 Tagessätzen und mehr. |
| Freiheitsstrafe bis 3 Monate | Nein | Nur, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist. |
| Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB) | Nein | Keine Aufnahme in das Führungszeugnis. |
| Einstellung des Verfahrens, auch nach § 153a StPO | Nein | Eine Einstellung führt nicht zu einem Eintrag. |
| Sexualdelikte nach §§ 174 bis 180 und 182 StGB | Ja | Werden immer aufgenommen. |
Ebenfalls nicht aufgenommen werden ein Schuldspruch nach § 27 JGG im Jugendstrafrecht und bestimmte Jugendstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt und nach der Bewährungszeit erlassen wurden. Beim erweiterten Führungszeugnis kommen weitere Taten hinzu, etwa nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184g, 225 und 232 bis 236 StGB. Für Führungszeugnisse, die an Behörden gehen, können darüber hinaus weitere Entscheidungen enthalten sein (§ 32 Abs. 3 und 4 BZRG).
Im Bundeszentralregister (BZR) werden alle Verurteilungen gespeichert. Das Führungszeugnis enthält davon nur einen Teil. Gerichte, Staatsanwaltschaften und bestimmte Behörden sehen im Register mehr als Arbeitgeber, die ein Führungszeugnis verlangen. Es gibt außerdem verschiedene Arten:
Eine Übersicht zum Register gibt der Beitrag Bundeszentralregister und Führungszeugnis.
Für die Grenze zählt die Zahl der Tagessätze, nicht die Höhe des einzelnen Tagessatzes. Wer zu 90 Tagessätzen verurteilt wird, hat keinen Eintrag im Führungszeugnis. Bei 91 Tagessätzen steht die Verurteilung drin. Hinzu kommt: Ist bereits eine andere Strafe im Bundeszentralregister eingetragen, werden auch Geldstrafen bis 90 Tagessätze in das Führungszeugnis aufgenommen. Das gilt, solange die frühere Eintragung nicht getilgt ist.
In der Verteidigung versuchen wir daher, wenn es der Fall zulässt, schon im Ermittlungsverfahren eine Einstellung zu erreichen, zum Beispiel gegen eine Geldauflage (§ 153a StPO). Eine Einstellung führt nicht zu einem Eintrag. Ist eine Verurteilung nicht zu vermeiden, achten wir bei einem Strafbefehl oder einem Urteil auf die Zahl der Tagessätze. Gerade bei Berufen mit Führungszeugnispflicht (zum Beispiel im Gesundheitswesen, bei Kinder- und Jugendarbeit, im Sicherheitsgewerbe oder im öffentlichen Dienst) ist das entscheidend.
Eine Verurteilung erscheint nur für eine bestimmte Zeit im Führungszeugnis. Die Frist beträgt:
Beim erweiterten Führungszeugnis gelten in der Regel zehn Jahre, bei schweren Taten bis zu 20 Jahre. Die Frist verlängert sich bei einer Freiheitsstrafe um die Dauer der Strafe. Ist die Frist abgelaufen, steht die Verurteilung nicht mehr im Führungszeugnis. Dann dürfen Sie sich im Regelfall als nicht vorbestraft bezeichnen (§ 53 BZRG).
Vom Führungszeugnis zu unterscheiden ist die endgültige Tilgung aus dem Register. Die Tilgungsfristen sind länger:
Zu beachten: Eine weitere Verurteilung kann die Tilgung verzögern, solange diese noch eingetragen ist. Wie lange ein konkreter Eintrag besteht, kann im Einzelfall davon abweichen. Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, prüft das gern anhand Ihres Urteils oder Strafbefehls.
Ja, ein rechtskräftiger Strafbefehl wirkt wie ein Urteil. Es gelten dieselben Regeln, vor allem die 90-Tagessätze-Grenze.
Nein. Einstellungen, auch nach § 153a StPO, führen nicht zu einem Eintrag.
Nein, nur rechtskräftige Verurteilungen und bestimmte Entscheidungen werden eingetragen.
Wenn die Verurteilung nicht im Führungszeugnis steht, dürfen Sie sich im Regelfall als unbestraft bezeichnen (§ 53 BZRG). Ausnahmen gibt es etwa bei laufenden Verfahren oder wenn das Gesetz die Offenbarung verlangt.
Bei der Meldebehörde Ihres Wohnorts oder online beim Bundesamt für Justiz.
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Sie suchen einen Strafverteidiger, einen Rechtsanwalt für Strafrecht oder einen Fachanwalt für Strafrecht in Bochum? Wir sind auf das Strafrecht spezialisiert und bundesweit tätig, beide Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht. Wir prüfen, ob sich ein Eintrag im Führungszeugnis vermeiden lässt, und verteidigen Sie im Strafverfahren. Mehr zu unserem Angebot finden Sie auf der Seite Strafverteidiger in Bochum. Wir vertreten Mandanten auch in Dortmund, Essen und im gesamten Ruhrgebiet.
Das Erstgespräch ist ein Beratungsgespräch zu Ihrem Fall. Sprechen Sie uns am besten an, bevor Sie sich zur Sache äußern oder einen Strafbefehl akzeptieren.
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