Die lebenslange Freiheitsstrafe in Deutschland ist ein Thema, das oft Missverständnisse hervorruft. Viele Menschen glauben, dass „lebenslänglich“ eine feste Dauer von 15 oder 25 Jahren bedeutet. Dies entspricht jedoch nicht den tatsächlichen rechtlichen Gegebenheiten.
n Deutschland bedeutet „lebenslänglich“ grundsätzlich eine unbefristete Haftstrafe. Das bedeutet, dass eine verurteilte Person theoretisch ihr gesamtes Leben im Gefängnis verbringen kann. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Dauer von Freiheitsstrafen sind im Strafgesetzbuch (StGB) festgelegt. Laut § 38 StGB gilt Folgendes:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Möglichkeit der Freilassung verfassungswidrig ist. Daher sieht das Gesetz vor, dass ein zu lebenslanger Haft verurteilter Straftäter nach 15 Jahren die Möglichkeit hat, unter bestimmten Bedingungen auf Bewährung entlassen zu werden. Die Bewährungszeit beträgt dabei 5 Jahre.
Für eine erfolgreiche vorzeitige Entlassung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
Die besondere Schwere der Schuld wird in der Regel bei besonders schweren Verbrechen, wie z. B. Mord, festgestellt. Diese Feststellung trifft das Gericht, wenn besondere Merkmale der Tat oder des Täters vorliegen, die den Fall von anderen Fällen abheben. Auch bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld besteht für den Täter später noch die Möglichkeit, auf Bewährung entlassen zu werden, allerdings erst nach einer längeren Haftzeit.
In Deutschland wird die lebenslange Freiheitsstrafe fast ausschließlich bei Mord verhängt. Laut kriminologischen Statistiken verbleiben Straftäter, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurden, im Durchschnitt etwa 19 Jahre im Gefängnis. In Einzelfällen kann die Haftdauer jedoch deutlich länger sein.
Ein bemerkenswertes Beispiel ist der Fall von Hans-Georg Neumann, der 1963 wegen Doppelmordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde und erst 2021 auf Bewährung entlassen wurde. Neumann verbrachte 59 Jahre im Gefängnis, da ihm Gutachter bei regelmäßigen Überprüfungen stets eine negative Sozialprognose bescheinigten. Bei seiner Entlassung war er 84 Jahre alt.
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