Unterschied Gefängnis & Psychiatrie: Strafvollzug vs. Maßregelvollzug

Gefängnis oder Psychiatrie?

In Deutschland gibt es zwei zentrale Formen der Unterbringung von Straftätern: den Strafvollzug und den Maßregelvollzug. Beide Institutionen dienen unterschiedlichen Zwecken, haben aber das gemeinsame Ziel, die Gesellschaft zu schützen. Im Folgenden werden die Unterschiede zwischen diesen beiden Systemen sowie zwischen Untersuchungshaft und einstweiliger Unterbringung in der Psychiatrie erläutert.

Strafvollzug

Der Strafvollzug betrifft Personen, die durch ein Gericht rechtskräftig verurteilt wurden. Straftäter, die eine Freiheitsstrafe erhalten, werden in Justizvollzugsanstalten untergebracht. Der Strafvollzug verfolgt zwei zentrale Ziele:

  1. Bestrafung und Sühne: Straftäter müssen für ihre Taten geradestehen. Die Freiheitsstrafe dient dazu, gesellschaftliche Normverletzungen zu ahnden.
  2. Resozialisierung: Neben der Strafe zielt der Strafvollzug darauf ab, die Insassen wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Bildungsangebote, berufliche Weiterbildungen und therapeutische Maßnahmen sollen helfen, das Risiko von Rückfällen zu reduzieren.

Maßregelvollzug

Der Maßregelvollzug richtet sich an Straftäter, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Suchtmittelabhängigkeit nicht schuldfähig sind. Er basiert auf dem Grundsatz „Ohne Schuld keine Strafe“ und verfolgt primär therapeutische Ziele.

Voraussetzungen für den Maßregelvollzug:

  • Der Täter litt zum Zeitpunkt der Tat an einer schweren psychischen Störung.
  • Es besteht eine anhaltende Gefährdung der Allgemeinheit.

Unterschiede zum Strafvollzug:

  • Ort der Unterbringung: Statt in einer Justizvollzugsanstalt erfolgt die Unterbringung in einer spezialisierten psychiatrischen Einrichtung.
  • Zweck: Der Fokus liegt auf der Sicherung und Behandlung der Patienten. Ziel ist es, die psychischen Störungen zu behandeln und die Gefährlichkeit der betroffenen Person zu reduzieren.
  • Dauer: Die Unterbringung im Maßregelvollzug ist unbefristet und endet erst, wenn keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit besteht.

Untersuchungshaft vs. einstweilige Unterbringung

Ein wichtiger Aspekt in der Praxis ist die Abgrenzung zwischen Untersuchungshaft und der einstweiligen Unterbringung in der Psychiatrie.

Untersuchungshaft:

  • Zweck: Sie dient der Sicherstellung des Strafverfahrens. Sie soll verhindern, dass der Beschuldigte flieht, Beweismittel vernichtet oder Zeugen beeinflusst.
  • Ort: Die Untersuchungshaft wird in einer Justizvollzugsanstalt vollzogen.

Einstweilige Unterbringung in der Psychiatrie:

  • Zweck: Diese Maßnahme erfolgt, wenn bei einem Tatverdächtigen der Verdacht besteht, dass er aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist oder eine akute Gefahr für sich oder andere darstellt. Sie dient der Beobachtung und vorläufigen Therapie.
  • Ort: Der Beschuldigte wird in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
  • Dauer: Die Unterbringung ist temporär und endet mit der gerichtlichen Entscheidung über die weitere Vorgehensweise.

Fallbeispiel: Messerstecher in Aschaffenburg

Ein aktuelles Beispiel zeigt, wie diese rechtlichen Maßnahmen in der Praxis angewendet werden. In Aschaffenburg sorgte ein Messerangriff für große mediale Aufmerksamkeit. Der Tatverdächtige, der unter dem Verdacht steht, mehrere Personen schwer verletzt zu haben, wurde zunächst in Untersuchungshaft genommen. Aufgrund erster Einschätzungen eines psychiatrischen Gutachters stellte sich jedoch die Frage nach seiner Schuldfähigkeit.

Die Ermittlungsbehörden prüfen derzeit, ob eine Unterbringung im Maßregelvollzug notwendig ist. Sollte sich herausstellen, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung gehandelt hat, könnte er in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden. Diese Maßnahme würde nicht nur seiner Behandlung dienen, sondern auch die Allgemeinheit vor weiteren Gefährdungen schützen.

Fazit

Der grundlegende Unterschied zwischen Strafvollzug und Maßregelvollzug liegt in den Zielen der Maßnahmen:

  • Der Strafvollzug dient der Bestrafung und Resozialisierung.
  • Der Maßregelvollzug konzentriert sich auf Therapie und Sicherung psychisch erkrankter Straftäter.

 

Auch die Unterscheidung zwischen Untersuchungshaft und einstweiliger Unterbringung ist wesentlich:

  • Untersuchungshaft sichert das Strafverfahren ab.
  • Die einstweilige Unterbringung in der Psychiatrie dient der Abklärung der Schuldfähigkeit und der Behandlung akuter Gefährdungen.

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