Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Essen

Rechtsanwalt Strafrecht Essen

Rechtsanwalt für Strafrecht in Essen? Wir sind Schumann & Rasch, beide Fachanwälte für Strafrecht, mit Kanzlei in Bochum. Sie erreichen uns, wenn gegen Sie ermittelt wird, wenn ein Strafbefehl oder eine Anklage eingegangen ist oder wenn ein Urteil angefochten werden soll, bei Verfahren in Essen genauso wie im übrigen Ruhrgebiet und bundesweit.

Strafverteidiger Essen

Strafverteidiger in Essen: Wir prüfen zuerst, was Ihnen genau vorgeworfen wird, und beantragen Akteneinsicht. Auf dieser Grundlage entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, wie Ihre Verteidigung aussieht. Wir verteidigen bei Vermögens- und Gewaltdelikten, bei Drogen- und Verkehrsstraftaten und in vielen weiteren Strafsachen. Zusagen zum Ausgang machen wir nicht, wir setzen uns aber konsequent für Ihre Rechte ein.

Haben Sie Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten, sind Sie vorgeladen worden oder laufen Ermittlungen gegen Sie, dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Strafbefehl in Essen erhalten? Jetzt zählt jeder Tag

Der gelbe Umschlag vom Amtsgericht ist für viele ein Schock: Ein Strafbefehl über 40 Tagessätze zu je 50 Euro wegen Diebstahls, eine Geldstrafe wegen einer Schlägerei oder ein Fahrverbot nach einer Trunkenheitsfahrt. Verhandelt wurde nie, Sie konnten sich vorher nicht äußern, und trotzdem läuft eine Frist.

Wir vertreten Sie von unserer Kanzlei in Bochum aus auch in Essen. Auf dieser Seite erklären wir, was ein Strafbefehl bedeutet und wie es danach weitergeht.

Was ein Strafbefehl bedeutet

Mit dem Strafbefehl wird die Strafe schriftlich festgesetzt, ohne Hauptverhandlung. Meist ist es eine Geldstrafe in Tagessätzen: Die Zahl der Tagessätze richtet sich nach der Schuld, die Höhe eines Tagessatzes nach Ihrem Einkommen. Je nach Vorwurf können ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Einziehung hinzukommen.

Wird der Strafbefehl rechtskräftig, ist das eine Verurteilung. Sie wird im Bundeszentralregister gespeichert. Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen erscheinen bei Personen ohne weitere Einträge in der Regel nicht im Führungszeugnis, höhere Strafen schon. Für manche Berufe und für Bewerbungen kann das trotzdem Folgen haben.

Einspruch einlegen: So geht es

Gegen den Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts. Das Datum der Zustellung steht auf dem Umschlag, heben Sie ihn deshalb auf. Wird die Frist versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Bei unverschuldeter Versäumung kommt unter engen Voraussetzungen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht, darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen.

Der Einspruch kann auf einzelne Punkte beschränkt werden, zum Beispiel auf die Höhe des Tagessatzes, wenn Ihr Einkommen zu hoch geschätzt wurde. Er kann auch zurückgenommen werden. Vor dem Einspruch sollten Sie aber wissen: Wird verhandelt, entscheidet das Gericht neu und ist an die Strafe im Strafbefehl nicht gebunden. Das Ergebnis kann besser, aber auch schlechter ausfallen. Deshalb werten wir zuerst die Akte aus, bevor wir Ihnen zu einem Vorgehen raten.

Mehr zum Thema lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber: Strafbefehl im Strafrecht

Nach dem Einspruch: die Hauptverhandlung

Nach dem Einspruch wird ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Bis dahin können Stellungnahmen eingereicht und Zeugen benannt werden. In der Verhandlung wird der Strafbefehl verlesen, Sie können sich äußern oder schweigen, Zeugen werden gehört, am Ende steht das Urteil. Nicht selten endet das Verfahren schon vorher oder in der Verhandlung mit einer Einstellung oder einer niedrigeren Strafe. Zusagen dazu können wir nicht machen, es hängt von der Beweislage und vom Einzelfall ab.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts ist die Berufung zum Landgericht möglich. Die Frist beträgt eine Woche nach Verkündung.

Auch Vorladung oder Durchsuchung in Essen?

Nicht jedes Verfahren beginnt mit einem Strafbefehl. Viele Mandanten kommen früher zu uns, weil sie eine Vorladung der Polizei oder einen Anhörungsbogen erhalten haben. In beiden Fällen gilt: Zur Sache müssen Sie nichts sagen, und einer Polizeivorladung müssen Sie nicht folgen. Nur einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts müssen Sie nachkommen. Wird bei Ihnen durchsucht, müssen Sie die Maßnahme dulden, aber keine Fragen beantworten. Rufen Sie in diesem Fall sofort einen Verteidiger an.

So arbeiten wir mit Ihnen

  1. Sie melden sich mit dem Strafbefehl oder dem Schreiben. Wir prüfen sofort, bis wann etwas passieren muss.
  2. Wir legen bei Bedarf fristwahrend Einspruch ein und beantragen Akteneinsicht.
  3. Gemeinsam gehen wir den Vorwurf, die Beweise und Ihre persönlichen Verhältnisse durch, etwa Einkommen und Unterhaltspflichten für die Höhe des Tagessatzes.
  4. Wir sprechen mit Staatsanwaltschaft und Gericht über eine Einstellung, eine Beschränkung des Einspruchs oder eine mildere Rechtsfolge.
  5. Kommt es zur Hauptverhandlung, begleiten und verteidigen wir Sie.

Zuständige Gerichte in Essen

In Essen gibt es drei Amtsgerichte: das Amtsgericht Essen, das Amtsgericht Essen-Borbeck und das Amtsgericht Essen-Steele. Welches zuständig ist, richtet sich nach dem Stadtteil. Borbeck umfasst zum Beispiel Borbeck-Mitte, Frintrop und Dellwig, Steele umfasst Steele, Kray und Kupferdreh. Rüttenscheid oder Werden gehören zum Amtsgericht Essen. Für schwerere Vorwürfe und für die Berufung ist das Landgericht Essen zuständig, die Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft Essen. Maßgeblich sind außerdem Tatort und Wohnsitz.

Kontakt

Die Kanzlei (Untere Marktstraße 9, 44787 Bochum) hat Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Eine Nachricht an kanzlei@schumannundrasch.de oder über das Kontaktformular können Sie uns zu jeder Zeit schicken. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0234 93823777, bei Festnahme oder Durchsuchung rund um die Uhr.

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