Rechtsanwalt für Strafrecht in Gelsenkirchen

Strafverteidiger in Gelsenkirchen

  • Haben Sie eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten?
  • Werden Sie einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt?
  • Liegt gegen Sie eine Anklage, ein Urteil oder ein Strafbefehl vor?

Ermittlungsverfahren im Strafrecht

Im Stadium des Ermittlungsverfahrens ist die Verteidigung besonders erfolgversprechend, da dort die Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden. Wenn Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, erläutern wir Ihnen gern in einer Ersteinschätzung die Optionen einer erfolgversprechenden Strafverteidigung.

Sollten Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren oder als Betroffener in einem Bußgeldverfahren von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder den Ordnungsbehörden angeschrieben werden, so ist es in der Regel dringend angezeigt, Kontakt zu einem Strafverteidiger aufzunehmen.

Vorladung als Beschuldigter in Gelsenkirchen erhalten?

Als Anwälte für Strafrecht empfehlen wir, einen etwaigen Vernehmungstermin auf keinen Fall wahrzunehmen. Auch wenn Sie meinen, dass der Vorwurf gegen Sie nicht berechtigt sind und durch das Anschreiben suggeriert wird, dass die Vernehmung zu Ihrer Entlastung beiträgt: als Laie im Bereich des Strafrechts wissen die wenigsten Beschuldigten, welche Aussage zu ihrem Vorteil und welche zu ihrem Nachteil sein kann. Bereits vor der Vernehmung entstehender, vermeintlich unverfänglicher „Small Talk“ mit den Polizeibeamten, kann sich im Nachhinein negativ auf Ihr Ermittlungsverfahren auswirken.

Wir empfehlen Ihnen, sich bei Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter umgehend an einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt zu wenden. Dieser wird Ihre Verteidigung anzeigen und bei der Staatsanwaltschaft die zum Ermittlungsverfahren gehörende Akte beantragen. Denn erst mit Akteneinsicht lässt sich die für den konkreten Fall bestmögliche Strategie ausarbeiten. Alle Angaben, die zuvor gemacht werden, geschehen „ins Blaue hinein“ und sind oft nicht zielführend. Alles, was bei einer ersten Beschuldigtenvernehmung gesagt wird, ist danach aktenkundig.

Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass Sie um die Rücksendung des schriftlichen Äußerungsbogens mit Ihrer Stellungnahme zur Sache gebeten werden. Diesen Bogen müssen und sollten Sie keinesfalls ausfüllen und zurücksenden.

Mehr zum Thema lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber: Vorladung als Beschuldigter erhalten – was tun?

Strafbefehl aus Gelsenkirchen? Das ist jetzt wichtig

Haben Sie einen Strafbefehl erhalten, läuft ab dem Tag der Zustellung eine zweiwöchige Frist, innerhalb derer Sie bei dem zuständigen Gericht Einspruch einlegen können. Verpassen Sie diese Frist, wird der Strafbefehl wie ein rechtskräftiges Urteil wirksam.

Ein Einspruch lässt sich gezielt einsetzen: Sie können ihn auf einzelne Punkte beschränken, zum Beispiel auf die Höhe der Tagessätze, oder ihn vollständig gegen den gesamten Vorwurf richten.

Nach einem fristgerechten Einspruch wird das Verfahren fortgesetzt und ein Termin zur Hauptverhandlung angesetzt. In dieser Zeit lassen sich Stellungnahmen abgeben und Zeugen benennen, die möglicherweise von der Polizei vernommen oder zur Verhandlung geladen werden.

Wir kennen die Praxis rund um Strafbefehlsverfahren aus zahlreichen Mandaten und beraten Sie gern, ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt. Melden Sie sich zeitnah nach Erhalt des Strafbefehls, damit die Frist nicht ungenutzt verstreicht.

Mehr zum Thema lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber: Strafbefehl im Strafrecht.

Hausdurchsuchung erlebt? Ihre Rechte in Gelsenkirchen

Während einer Hausdurchsuchung sind Sie nicht verpflichtet, mitzuwirken oder Auskünfte zu geben – dulden müssen Sie die Maßnahme aber. Sie dürfen dabei zugegen sein und sich die Dienstnummern der Beamten notieren.

Am Ende der Durchsuchung können Sie der Maßnahme und der Beschlagnahme von Gegenständen widersprechen. War die Durchsuchung rechtswidrig, dürfen die sichergestellten Gegenstände später nicht als Beweismittel verwendet werden.

Wurde bei der Durchsuchung etwas beschädigt, etwa die Wohnungstür, kann innerhalb eines Monats ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden – vorausgesetzt, das Verfahren wird eingestellt, es kommt zum Freispruch oder das Hauptverfahren wird gar nicht eröffnet.

Kontaktieren Sie uns möglichst noch am selben Tag – wir erklären Ihnen, welche Schritte jetzt sinnvoll sind und begleiten Sie durch das weitere Verfahren.

Mehr zum Thema lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber: Hausdurchsuchung – wie verhalte ich mich richtig?

Untersuchungshaft – schnelle Hilfe für Mandanten aus Gelsenkirchen

Auch vor einer Verurteilung kann ein Beschuldigter im Ermittlungsverfahren oder ein Angeklagter im Hauptverfahren durch richterliche Anordnung in Untersuchungshaft kommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Sie soll allein sicherstellen, dass das Strafverfahren bis zur abschließenden Entscheidung ordnungsgemäß ablaufen kann.

Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, muss der Haftbefehl aufgehoben werden; spätestens endet die U-Haft mit einem Freispruch oder der endgültigen Verfahrenseinstellung. Sie soll grundsätzlich sechs Monate nicht überschreiten, kann vom Oberlandesgericht aber verlängert werden, wenn das Verfahren besonders schwierig oder umfangreich ist.

Gerade in Haftsachen zählt jeder Tag: Wir organisieren kurzfristig Termine für die Haftprüfung und halten von Beginn an persönlichen Kontakt zum Mandanten in der Justizvollzugsanstalt, um früh auf eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls hinzuwirken.

Für Mandanten aus Gelsenkirchen, die sich in Untersuchungshaft befinden, prüfen wir umgehend die Erfolgsaussichten einer Haftbeschwerde. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir kümmern uns kurzfristig um Ihr Anliegen.

Mehr zum Thema lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber: Untersuchungshaft – Voraussetzungen, Dauer und Rechte

Rechtsanwalt für Strafrecht Ihres Vertrauens

Unsere Anwälte sind auf das Strafrecht spezialisiert. Als Strafverteidiger und Rechtsanwälte stehen wir Ihnen diskret in Ihrem Strafverfahren zur Seite.

Ihr Ansprechpartner für Strafrecht in Gelsenkirchen

Für Strafverfahren mit Tatort in Gelsenkirchen ist in der Regel das Amtsgericht Gelsenkirchen zuständig, bei Berufungen und schwerwiegenderen Delikten das Landgericht Essen (Tatortprinzip, § 7 StPO). Von unserer Kanzlei in Bochum aus sind es nur rund 15 Kilometer beziehungsweise etwa 20 Autominuten nach Gelsenkirchen. Für Mandanten aus Gelsenkirchen bieten wir kurzfristige Termine und eine unkomplizierte Erreichbarkeit. Als Strafverteidiger in Gelsenkirchen kennen wir die örtlichen Gerichte und deren Praxis genau.

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