Rechtsanwalt für Strafrecht in Recklinghausen: Schumann & Rasch verteidigen aus Bochum auch im nördlichen Ruhrgebiet. Beide Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Strafrecht. Ob Ermittlungsverfahren, Haftsache oder Hauptverhandlung, wir sind in jedem Abschnitt des Verfahrens für Sie da, in Recklinghausen und bundesweit.
Als Strafverteidiger in Recklinghausen vertreten wir Sie, wenn Ermittler vor der Tür stehen, wenn Sie vorgeladen werden oder wenn Anklage erhoben wurde. Wir lesen die Akte, bewerten die Beweislage und legen mit Ihnen die Strategie fest. Das gilt für Körperverletzung und Diebstahl ebenso wie für Betrug, Drogen- und Verkehrsstraftaten. Wir arbeiten diskret und sagen Ihnen offen, wie wir Ihre Chancen sehen.
Bei Festnahme oder Durchsuchung erreichen Sie uns telefonisch rund um die Uhr, sonst jederzeit schriftlich.
Ein Angehöriger wurde festgenommen, oder es gibt einen Haftbefehl gegen Sie selbst. Dann bleibt wenig Zeit, und die ersten Entscheidungen prägen das ganze Verfahren. Von Bochum aus verteidigen wir in Recklinghausen und im nördlichen Ruhrgebiet.
Bei Festnahme oder Durchsuchung erreichen Sie uns unter 0234 93823777 rund um die Uhr.
Ihre wichtigste Regel bis zum Gespräch mit einem Verteidiger: Machen Sie keine Angaben zur Sache, auch nicht „nur kurz zur Klarstellung“. Wer vollständig schweigt, dem darf das nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Untersuchungshaft ist die Ausnahme und darf nur angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund vorliegen. Haftgründe sind zum Beispiel Flucht oder Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr, bei bestimmten Taten auch Wiederholungsgefahr. Außerdem muss die Haft verhältnismäßig sein.
Oft lässt sich das Gericht überzeugen, den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug zu setzen, etwa gegen Meldepflichten, die Abgabe des Reisepasses oder eine Sicherheitsleistung. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, hängt vom Haftgrund und von Ihrer persönlichen Situation ab, zum Beispiel von festem Wohnsitz, Arbeit und Familie.
Mehr zum Thema lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber: Untersuchungshaft – Voraussetzungen, Dauer und Rechte
Gegen einen Haftbefehl gibt es Rechtsbehelfe. Der Verteidiger kann eine Haftprüfung beantragen, bei der das Gericht erneut prüft, ob die Haft noch erforderlich ist, oder Haftbeschwerde einlegen. Bei einer Haftprüfung in mündlicher Verhandlung können Sie sich dem Gericht selbst vorstellen. Befinden Sie sich länger als sechs Monate in Untersuchungshaft, prüft das Oberlandesgericht die Fortdauer von Amts wegen.
Ist ein Beschuldigter in Untersuchungshaft, ist ein Verteidiger vorgeschrieben. Hat er keinen gewählt, wird ihm ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Sie können dem Gericht einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl vorschlagen, dem das Gericht in der Regel folgt, wenn kein wichtiger Grund entgegensteht. Teilen Sie uns deshalb früh mit, wenn wir Sie als Pflichtverteidiger vertreten sollen.
Mehr zum Thema lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber: Pflichtverteidiger im Strafrecht
Wir prüfen den Haftbefehl und den Tatverdacht, beantragen Akteneinsicht, sobald das möglich ist, und besprechen mit Ihnen, ob eine Aussage sinnvoll ist. Wir beantragen Haftprüfung oder Haftbeschwerde, bieten dem Gericht Auflagen als Alternative zur Haft an und führen Gespräche mit der Staatsanwaltschaft. Kommt es zur Anklage, verteidigen wir Sie in der Hauptverhandlung. Zusagen zum Ausgang können wir nicht machen.
Das Amtsgericht Recklinghausen ist für die Stadt Recklinghausen sowie für Datteln, Herten, Oer-Erkenschwick und Waltrop zuständig. Übergeordnet ist das Landgericht Bochum, bei dem auch die Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts verhandelt wird. Die Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft Bochum.
Bei Festnahme oder Durchsuchung sind wir unter 0234 93823777 rund um die Uhr für Sie da. Zu den Bürozeiten, Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr, finden Sie uns in der Unteren Marktstraße 9 in 44787 Bochum. Nachrichten an kanzlei@schumannundrasch.de oder über das Kontaktformular können Sie uns jederzeit schicken.
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