Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund

Rechtsanwalt Strafrecht Dortmund

Sie brauchen einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Dortmund? Schumann & Rasch ist eine Kanzlei für Strafrecht in Bochum, beide Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Strafrecht. Wir übernehmen Ihre Verteidigung im Ermittlungsverfahren, beim Strafbefehl, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht oder Landgericht und in der Berufung oder Revision.

Strafverteidiger Dortmund

Als Strafverteidiger in Dortmund begleiten wir Sie von der Anzeige bis zum Urteil. Wir kennen die Arbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten und achten darauf, dass Ihre Rechte in jedem Schritt gewahrt bleiben. Wir verteidigen unter anderem bei Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Drogendelikten und Verkehrsstraftaten, diskret und mit einer ehrlichen Einschätzung Ihrer Lage.

Melden Sie sich früh, am besten schon nach dem ersten Schreiben von Polizei oder Staatsanwaltschaft. Je eher wir eingebunden sind, desto mehr Spielraum hat die Verteidigung.

Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft in Dortmund?

Ein Brief der Polizei Dortmund, eine Ladung der Staatsanwaltschaft oder ein Anhörungsbogen im Briefkasten: Für viele ist das der erste Kontakt mit einem Strafverfahren. Oft ist nicht einmal klar, was genau vorgeworfen wird. Wir verteidigen Sie von Bochum aus auch in Dortmund. Je früher wir eingebunden werden, desto mehr Spielraum hat die Verteidigung.

Auf dieser Seite erklären wir, wie Sie sich bei den häufigsten Schreiben verhalten sollten und was wir für Sie tun.

Vorladung erhalten: Polizei oder Staatsanwaltschaft?

Entscheidend ist der Absender. Wurden Sie von der Polizei zur Vernehmung als Beschuldigter vorgeladen, müssen Sie weder erscheinen noch etwas sagen. Ein Nichterscheinen hat keine rechtlichen Folgen. Die Ermittlungen laufen weiter, aber ohne Angaben von Ihnen, die später gegen Sie verwendet werden könnten.

Anders ist es bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts. Dort müssen Sie grundsätzlich erscheinen, sonst kann eine Vorführung angeordnet werden. Zur Sache aussagen müssen Sie aber auch dort nie. Sie dürfen schweigen und jederzeit einen Verteidiger hinzuziehen.

Ein typischer Fall: Nach einem Streit in der Dortmunder Innenstadt erhalten Sie ein Schreiben der Polizei mit dem Vorwurf der Körperverletzung und einem Vernehmungstermin. Viele gehen hin, um „die Sache aufzuklären“, und gestehen dabei unbeabsichtigt Teile des Vorwurfs. Besser ist es, zuerst einen Verteidiger Akteneinsicht nehmen zu lassen.

Mehr zum Thema lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber: Vorladung als Beschuldigter erhalten – was tun?

Anhörungsbogen erhalten – ausfüllen oder nicht?

Manchmal liegt statt einer Ladung ein Anhörungs- oder Äußerungsbogen im Briefkasten. Darin steht der Vorwurf mit Tatzeit, Tatort und Straftat, dazu gibt es Felder für Ihre Personalien und für eine Stellungnahme.

  • Zu Ihren Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum) sollten Sie Angaben machen.
  • Zur Sache müssen Sie nichts schreiben. Den Teil „Äußerung zum Tatvorwurf“ lassen Sie leer.
  • Auch eine kurze Erklärung wie „das war ein Missverständnis“ kann als Teilgeständnis oder als Widerspruch zu späteren Aussagen gewertet werden.
  • Die Frist auf dem Bogen ist eine Bitte der Polizei, keine gesetzliche Frist.

Schicken Sie den Bogen nicht ausgefüllt zurück, sondern kontaktieren Sie uns. Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und entscheiden mit Ihnen, ob und wann eine Stellungnahme sinnvoll ist.

Beschuldigter oder Zeuge? Das ist ein Unterschied

Ob Sie als Beschuldigter oder als Zeuge angeschrieben wurden, steht meist nur im Betreff. Es ändert aber die Rechtslage. Als Zeuge müssen Sie vor der Polizei ebenfalls nicht erscheinen, vor der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht dagegen schon, und dort müssen Sie grundsätzlich auch aussagen. Angehörige dürfen die Aussage verweigern. Fragen, mit denen Sie sich selbst belasten würden, müssen Sie nicht beantworten.

Gerade bei Zeugenladungen kann aus einem Zeugen schnell ein Beschuldigter werden. Lassen Sie das Schreiben deshalb vor einem Termin von einem Anwalt prüfen.

Strafbefehl und Anklage: Wenn das Verfahren weitergeht

Hält die Staatsanwaltschaft den Vorwurf für ausreichend belegt, bleibt es nicht bei Post der Polizei. Dann kommt entweder ein Strafbefehl oder eine Anklage.

Strafbefehl: Das Gericht setzt die Strafe ohne Hauptverhandlung fest. Sie haben zwei Wochen ab Zustellung Zeit, Einspruch einzulegen. Das Zustelldatum steht auf dem Umschlag, bewahren Sie ihn auf. Wird die Frist versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich.

Anklage: Das Gericht prüft die Anklage im Zwischenverfahren. Sie bekommen die Anklageschrift zugestellt und können sich dazu äußern oder Beweisanträge stellen. Danach entscheidet das Gericht, ob es die Hauptverhandlung eröffnet.

In beiden Fällen sollten Sie sofort einen Verteidiger einschalten, am besten schon vor diesem Stadium.

Das machen wir für Sie

  • Wir zeigen der Polizei oder Staatsanwaltschaft Ihre Verteidigung an. Danach läuft die Kommunikation über uns.
  • Wir beantragen Akteneinsicht. Das Recht dazu hat der Verteidiger. Erst die Akte zeigt, was gegen Sie vorliegt.
  • Wir besprechen mit Ihnen, ob Sie schweigen oder sich äußern und wie eine Stellungnahme aussehen sollte.
  • Wir prüfen, ob eine Einstellung des Verfahrens möglich ist, und führen die Gespräche mit der Staatsanwaltschaft.
  • Wir vertreten Sie bei Strafbefehl und Anklage und verteidigen Sie in der Hauptverhandlung.

Zusagen zum Ausgang können wir nicht machen. Wir sorgen aber dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden und keine vermeidbaren Fehler entstehen.

Zuständige Gerichte in Dortmund

Das Verfahren leitet die Staatsanwaltschaft Dortmund. Kommt es zur Anklage, verhandelt je nach Vorwurf das Amtsgericht Dortmund (Strafrichter oder Schöffengericht) oder das Landgericht Dortmund. Gegen Urteile des Amtsgerichts ist die Berufung zum Landgericht möglich, weitere Rechtsmittel gehen je nach Verfahren an das Oberlandesgericht Hamm oder den Bundesgerichtshof. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt vor allem vom Tatort und vom Wohnsitz ab.

Kontakt

Unsere Kanzlei in der Unteren Marktstraße 9 in 44787 Bochum ist Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr besetzt. Schreiben Sie uns jederzeit an kanzlei@schumannundrasch.de oder über das Kontaktformular. Telefonisch sind wir unter 0234 93823777 erreichbar, bei Festnahme oder Durchsuchung auch rund um die Uhr.

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