Sie suchen einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Hattingen? Schumann & Rasch haben ihre Kanzlei in der Nachbarstadt Bochum, beide Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Strafrecht. Wir verteidigen bei Vorwürfen aller Art, von der Anzeige bis zum rechtskräftigen Urteil, in Hattingen, im Ruhrgebiet und bundesweit.
Als Strafverteidiger in Hattingen begleiten wir Sie durch das gesamte Verfahren, von der ersten Vernehmung bis zum Urteil. Wir wahren Ihre Rechte gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und verteidigen bei Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Drogen- und Verkehrsstraftaten. Sie bekommen von uns eine ehrliche Einschätzung und erfahren jeden Schritt vorab.
Je früher Sie sich nach einem Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft melden, desto besser können wir Sie vertreten.
Wer in Hattingen oder Sprockhövel Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bekommt, fragt sich zuerst: Muss ich da hin? Muss ich etwas schreiben? Und kann mir eine Antwort schaden? Hattingen grenzt an Bochum, von unserer Kanzlei aus vertreten wir Sie auch dort.
Die kurze Antwort: Von der Polizei vorgeladen zu werden, verpflichtet Sie weder zum Erscheinen noch zur Aussage. Einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts müssen Sie dagegen nachkommen, zur Sache aussagen müssen Sie aber auch dort nicht.
Viele Beschuldigte wollen den Vorwurf aus der Welt schaffen und schreiben auf den Anhörungsbogen: „Das stimmt so nicht, ich war nur kurz dort.“ Ohne Aktenkenntnis wissen Sie aber nicht, was den Ermittlern bereits vorliegt. Eine Erklärung, die Ihnen harmlos erscheint, kann ein Teilgeständnis sein oder später einer Zeugenaussage widersprechen.
Schweigen ist kein Schuldeingeständnis. Es ist Ihr gutes Recht, und es darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden, solange Sie vollständig schweigen. Äußern können Sie sich später immer noch, aber nicht mehr zurücknehmen, was einmal in der Akte steht. Der Verteidiger kann nach Akteneinsicht eine schriftliche Erklärung für Sie abgeben, die Sie vorher mitgestalten.
Nicht jedes Verfahren endet mit einer Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft stellt ein Verfahren ein, wenn der Tatverdacht nicht ausreicht (§ 170 Abs. 2 StPO). Bei Vergehen ist eine Einstellung in bestimmten Fällen auch trotz Tatverdacht möglich:
Eine Einstellung bedeutet nicht, dass Sie zugeben, die Tat begangen zu haben. Sie wird nicht im Bundeszentralregister eingetragen. Ob dieser Weg bei Ihnen offensteht, hängt vom Vorwurf, den Beweisen und Ihrer Vorgeschichte ab. Das lässt sich erst nach Akteneinsicht seriös beurteilen. Eine Verfahrenseinstellung ist ein häufiges Ziel unserer Verteidigung, aber nie sicher.
Schon vor dem ersten Gespräch können Sie einiges vorbereiten. Bringen oder schicken Sie uns:
Alles, was Sie uns anvertrauen, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit. Im Gespräch sagen wir Ihnen offen, wie wir die Lage einschätzen und was als Nächstes zu tun ist. Zusagen zum Ausgang machen wir nicht.
Sie schicken uns das Schreiben, oft reicht ein Foto, und wir sagen Ihnen, wer der Absender ist, was er will und bis wann etwas passieren muss. Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und werten die Akte aus. Danach besprechen wir offen mit Ihnen, wie die Chancen stehen und ob eine Einstellung realistisch ist, und führen die Gespräche mit der Staatsanwaltschaft. Bis dahin müssen Sie sich nicht zur Sache äußern.
Das Amtsgericht Hattingen ist für Hattingen und Sprockhövel zuständig. Auch wenn Hattingen näher an Bochum liegt: Gerichtlich gehört es zum Landgerichtsbezirk Essen. Berufungen und Anklagen zum Landgericht werden deshalb in Essen verhandelt, die Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft Essen. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, hängt zudem von Tatort und Wohnsitz ab.
Die Kanzlei in der Unteren Marktstraße 9 in 44787 Bochum ist Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr für Sie da. Eine E-Mail an kanzlei@schumannundrasch.de oder eine Nachricht über das Kontaktformular können Sie uns rund um die Uhr schicken. Rufen Sie uns unter 0234 93823777 an; bei Festnahme oder Durchsuchung auch rund um die Uhr.
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