Im Stadium des Ermittlungsverfahrens ist die Verteidigung besonders erfolgversprechend, da dort die Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden. Wenn Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, erläutern wir Ihnen gern in einer Ersteinschätzung die Optionen einer erfolgversprechenden Strafverteidigung.
Sollten Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren oder als Betroffener in einem Bußgeldverfahren von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder den Ordnungsbehörden angeschrieben werden, so ist es in der Regel dringend angezeigt, Kontakt zu einem Strafverteidiger aufzunehmen.
Als Anwälte für Strafrecht empfehlen wir, einen etwaigen Vernehmungstermin auf keinen Fall wahrzunehmen. Auch wenn Sie meinen, dass der Vorwurf gegen Sie nicht berechtigt sind und durch das Anschreiben suggeriert wird, dass die Vernehmung zu Ihrer Entlastung beiträgt: als Laie im Bereich des Strafrechts wissen die wenigsten Beschuldigten, welche Aussage zu ihrem Vorteil und welche zu ihrem Nachteil sein kann. Bereits vor der Vernehmung entstehender, vermeintlich unverfänglicher „Small Talk“ mit den Polizeibeamten, kann sich im Nachhinein negativ auf Ihr Ermittlungsverfahren auswirken.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter umgehend an einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt zu wenden. Dieser wird Ihre Verteidigung anzeigen und bei der Staatsanwaltschaft die zum Ermittlungsverfahren gehörende Akte beantragen. Denn erst mit Akteneinsicht lässt sich die für den konkreten Fall bestmögliche Strategie ausarbeiten. Alle Angaben, die zuvor gemacht werden, geschehen „ins Blaue hinein“ und sind oft nicht zielführend. Alles, was bei einer ersten Beschuldigtenvernehmung gesagt wird, ist danach aktenkundig.
Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass Sie um die Rücksendung des schriftlichen Äußerungsbogens mit Ihrer Stellungnahme zur Sache gebeten werden. Diesen Bogen müssen und sollten Sie keinesfalls ausfüllen und zurücksenden.
Mehr zum Thema lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber: Vorladung als Beschuldigter erhalten – was tun?
Nach Zustellung eines Strafbefehls bleiben Ihnen genau zwei Wochen, um bei dem erlassenden Gericht Einspruch einzulegen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, wird der Strafbefehl rechtskräftig – er wirkt dann wie ein Urteil.
Ein Einspruch kann gezielt eingeschränkt werden, etwa nur auf die Höhe der Tagessätze, oder sich gegen den gesamten Strafbefehl richten – je nachdem, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Ist der Einspruch fristgerecht eingelegt, kommt es zur Hauptverhandlung. In der Zwischenzeit können Stellungnahmen eingereicht und Zeugen benannt werden, die unter Umständen von der Polizei befragt oder zur Verhandlung geladen werden.
Sprechen Sie uns an, sobald Ihnen ein Strafbefehl zugeht – wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob und in welchem Umfang ein Einspruch aussichtsreich ist.
Mehr zum Thema lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber: Strafbefehl im Strafrecht.
Bei einer Durchsuchung Ihrer Wohnräume besteht keine Mitwirkungs- oder Auskunftspflicht, wohl aber eine Duldungspflicht. Sie dürfen anwesend sein und sich die Dienstnummern der beteiligten Beamten notieren.
Gegen Ende der Maßnahme können Sie ihr und der Beschlagnahme von Gegenständen widersprechen. Erweist sich die Durchsuchung später als rechtswidrig, dürfen die dabei gefundenen Gegenstände im Verfahren nicht verwendet werden.
Kommt es dabei zu Schäden, etwa an der Wohnungstür, kann innerhalb eines Monats Schadensersatz geltend gemacht werden, sofern das Verfahren eingestellt, ein Freispruch erreicht oder das Hauptverfahren gar nicht eröffnet wird.
Melden Sie sich bei uns, am besten noch am Tag der Durchsuchung – wir besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte und übernehmen bei Bedarf Ihre Verteidigung.
Mehr zum Thema lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber: Hausdurchsuchung – wie verhalte ich mich richtig?
Ein Beschuldigter im Ermittlungsverfahren oder ein Angeklagter im Hauptverfahren kann schon vor einer Verurteilung durch richterliche Anordnung in Untersuchungshaft genommen werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie dient allein dazu, den geregelten Ablauf des Strafverfahrens bis zur endgültigen Entscheidung sicherzustellen.
Sobald die Voraussetzungen entfallen, ist der Haftbefehl aufzuheben. Spätestens endet die Untersuchungshaft mit Freispruch oder endgültiger Einstellung des Verfahrens; grundsätzlich soll sie sechs Monate nicht überschreiten, das Oberlandesgericht kann diese Frist bei besonders schwierigen oder umfangreichen Verfahren aber verlängern.
Sitzt ein Mandant aus Witten in Untersuchungshaft, handeln wir schnell – kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, wir prüfen umgehend die Möglichkeiten einer Haftprüfung.
Mehr zum Thema lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber: Untersuchungshaft – Voraussetzungen, Dauer und Rechte
Unsere Anwälte sind auf das Strafrecht spezialisiert. Als Strafverteidiger und Rechtsanwälte stehen wir Ihnen diskret in Ihrem Strafverfahren zur Seite.
Für Strafverfahren mit Tatort in Witten ist in der Regel das Amtsgericht Witten zuständig, in der Berufungsinstanz das Landgericht Bochum (Tatortprinzip, § 7 StPO) – derselbe Landgerichtsbezirk wie am Sitz unserer Kanzlei. Die Nähe von nur etwa 10 Kilometern erlaubt es uns, bei kurzfristigem Handlungsbedarf, etwa nach einer Festnahme, schnell vor Ort oder telefonisch erreichbar zu sein. Als Anwalt für Strafrecht in Witten setzen wir uns von der ersten Vernehmung an für Sie ein.
| Cookie | Dauer | Beschreibung |
|---|---|---|
| cookielawinfo-checkbox-analytics | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics". |
| cookielawinfo-checkbox-functional | 11 months | The cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional". |
| cookielawinfo-checkbox-necessary | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary". |
| cookielawinfo-checkbox-others | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other. |
| cookielawinfo-checkbox-performance | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance". |
| viewed_cookie_policy | 11 months | The cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data. |