Rechtsanwalt Strafrecht Bochum · Steuerstrafrecht

Steuerhinterziehung, § 370 AO: Strafe, Selbstanzeige und Verteidigung

Wann ist ein Fehler in der Steuererklärung eine Straftat, und wann hilft eine Selbstanzeige? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt § 370 AO, die Strafen und die Verteidigung bei der Steuerfahndung.

Kurz gesagt

  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO) begeht, wer dem Finanzamt falsche oder unvollständige Angaben macht oder pflichtwidrig schweigt und dadurch Steuern verkürzt. Es drohen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
  • Eine rechtzeitige und vollständige Selbstanzeige (§ 371 AO) kann Straffreiheit bringen. Sie ist aber an strenge Voraussetzungen gebunden und scheitert, wenn die Tat schon entdeckt ist oder eine Prüfung angekündigt wurde.
  • Bei einem Besuch der Steuerfahndung oder einem Schreiben der Bußgeld- und Strafsachenstelle gilt: nichts zur Sache sagen, keine Unterlagen herausgeben und früh einen Strafverteidiger einschalten.

Wann liegt Steuerhinterziehung vor?

Nach § 370 Abs. 1 AO wird bestraft, wer Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die Behörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt, und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt. Die Tat muss vorsätzlich begangen werden. Der Versuch ist strafbar.

Typische Fälle

  • Nicht erklärte Einkünfte, Nebeneinkünfte oder Bargeschäfte
  • Kapitalerträge oder Konten im Ausland
  • Umsatzsteuer-Hinterziehung im Unternehmen
  • Einnahmen aus Online-Plattformen, Social Media oder Kryptowerten

Oft verwandte Vorwürfe

  • Leichtfertige Steuerverkürzung als Ordnungswidrigkeit (§ 378 AO)
  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB)
  • Schwarzarbeit und Scheinrechnungen
  • Betrug und Urkundenfälschung

Auch Einnahmen aus Werbung und Sachleistungen von Content-Erstellern sind steuerpflichtig (siehe Steuerhinterziehung durch Influencer).

Welche Strafe droht bei Steuerhinterziehung?

5 JahreHöchststrafe im Grunddelikt: Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 370 Abs. 1 AO)
10 JahreHöchststrafe in besonders schweren Fällen, mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe (§ 370 Abs. 3 AO)
50.000 €Richtwert, ab dem die Rechtsprechung in der Regel ein „großes Ausmaß“ und damit einen besonders schweren Fall annimmt

Die Höhe der Strafe hängt vor allem vom Betrag der verkürzten Steuern ab. Je höher der Schaden, desto eher kommt eine Freiheitsstrafe in Betracht. Bei sehr hohen Beträgen ist eine Bewährung nur mit besonderen Milderungsgründen möglich. Hinzu kommen die Steuernachzahlung und Hinterziehungszinsen.

Was bringt eine Selbstanzeige nach § 371 AO?

Mit einer wirksamen Selbstanzeige können Sie Straffreiheit erreichen. Dafür müssen Sie die Angaben vollständig berichtigen, ergänzen oder nachholen, und zwar für alle Steuerstraftaten derselben Steuerart, mindestens für die letzten zehn Kalenderjahre. Die hinterzogenen Steuern und Zinsen müssen Sie innerhalb der gesetzten Frist nachzahlen.

Voraussetzungen

  • Vollständige Angaben zu allen unverjährten Taten
  • Selbstanzeige vor der Tatentdeckung
  • Nachzahlung der Steuern und Zinsen
  • Ab einer höheren Hinterziehungssumme je Tat ein zusätzlicher Geldbetrag (§ 398a AO)

Sperrgründe

  • Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung
  • Erscheinen eines Prüfers oder der Steuerfahndung
  • Bekanntgabe der Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens
  • Entdeckung der Tat, wenn der Täter dies wusste oder damit rechnen musste

Eine unvollständige („Teil-“)Selbstanzeige wirkt in der Regel nicht strafbefreiend. Prüfen Sie deshalb vor jeder Selbstanzeige genau, welche Jahre, Steuerarten und Beträge betroffen sind.

Wie läuft ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung ab?

  1. Anlass: Eine Betriebsprüfung, ein Kontrollmitteilungsverfahren, Daten aus dem Ausland, eine Anzeige oder Auffälligkeiten in der Steuererklärung.
  2. Einleitung: Die Bußgeld- und Strafsachenstelle oder die Steuerfahndung leitet das Verfahren ein und teilt das mit. Oft folgt eine Durchsuchung (siehe Hausdurchsuchung).
  3. Ermittlungen: Die Behörden werten Unterlagen, Konten und Datenträger aus (siehe Handy beschlagnahmt).
  4. Abschluss: Möglich sind Einstellung, Strafbefehl, Einstellung gegen Auflage oder Anklage (siehe Strafbefehl erhalten).

Wo setzt die Verteidigung bei Steuerhinterziehung an?

AnsatzWorauf es ankommt
VorsatzSteuerhinterziehung setzt Vorsatz voraus. Ein Irrtum oder ein Fehler des Steuerberaters kann den Vorwurf ausräumen.
Höhe der VerkürzungDie Schätzung der Behörde ist oft angreifbar. Betriebsausgaben, Verlustvorträge und Erstattungen sind zu berücksichtigen.
VerjährungEs kommt auf die einzelnen Taten und Veranlagungszeiträume an.
Wirksame SelbstanzeigeVollständigkeit und Zeitpunkt entscheiden. Auch eine verspätete Anzeige kann die Strafe mildern.
MitwirkungspflichtenIm Strafverfahren muss niemand sich selbst belasten. Steuerliche Mitwirkungspflichten dürfen dann nicht mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden (§ 393 AO).
BeweismittelDurchsuchung, Beschlagnahme und Auswertung von Daten lassen sich auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen.
VerfahrensabschlussEine Einstellung gegen Auflage oder ein Strafbefehl ist oft besser als eine Hauptverhandlung.

Was sollten Sie tun, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht?

  1. Ruhe bewahren und keine Angaben zur Sache machen. Dabei hilft das Schweigerecht.
  2. Den Durchsuchungsbeschluss lesen und sich eine Kopie geben lassen.
  3. Nichts vernichten, löschen oder wegschaffen. Das gilt auch für Dateien.
  4. Keine Unterlagen freiwillig herausgeben, bevor Ihr Verteidiger sie kennt.
  5. Sofort einen Strafverteidiger anrufen. Er kann bei der Durchsuchung dabei sein oder Sie telefonisch beraten.

Was sollten Sie beachten?

Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, arbeitet bei Steuerhinterziehung häufig mit dem Steuerberater zusammen. Der Steuerberater kennt die Zahlen, der Verteidiger kennt das Strafverfahren und die Folgen. Weitere Informationen zu verwandten Vorwürfen finden Sie unter Wirtschaftsstrafrecht und Betrug.

FAQ

Häufige Fragen zu Steuerhinterziehung

Wenn Sie vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben machen oder pflichtwidrig schweigen und dadurch Steuern verkürzen. Leichtfertige Fehler sind keine Straftat, können aber eine Ordnungswidrigkeit sein.

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen sind es sechs Monate bis zu zehn Jahren. Die Höhe hängt vor allem vom Betrag ab.

Sie kann Straffreiheit bringen, ist aber nur wirksam, wenn sie vollständig ist und vor der Tatentdeckung erfolgt. Prüfen Sie die Voraussetzungen vorher genau.

Die Verjährung der Strafverfolgung beträgt grundsätzlich fünf Jahre, in besonders schweren Fällen zehn Jahre. Die steuerliche Festsetzungsfrist ist bei Hinterziehung ebenfalls länger.

Bei der leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 AO) fehlt der Vorsatz. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße.

Nicht ohne Weiteres. Im Strafverfahren haben Sie ein Schweigerecht. Lassen Sie sich vor der Herausgabe von Unterlagen beraten.

Er kennt die Zahlen und ist wichtig für die Berichtigung. Im Strafverfahren sollten Sie aber einen Strafverteidiger beauftragen.

Sie wird im Bundeszentralregister eingetragen. Im Führungszeugnis erscheint eine Geldstrafe in der Regel erst, wenn sie über 90 Tagessätzen liegt.

Weiterlesen

Weiterlesen

Steuerstrafrecht

Steuerhinterziehung durch Influencer

Steuerfahndung, Strafe und Selbstanzeige.

Weiterlesen →
Ermittlungen

Hausdurchsuchung

Wie Sie sich richtig verhalten.

Weiterlesen →
Wirtschaft

Wirtschaftsstrafrecht

Vorwürfe und Verteidigung.

Weiterlesen →

Das könnte Sie auch interessieren: Betrug · Untreue · Schweigerecht · Vorladung

Rechtsanwalt Strafrecht Bochum

Ihr Strafverteidiger in Bochum bei Steuerhinterziehung

Wird gegen Sie ermittelt, brauchen Sie einen Verteidiger, der das Strafrecht täglich praktiziert. Wir sind auf das Strafrecht spezialisiert, beide Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht, und wir sind bundesweit tätig. Wir verteidigen Beschuldigte bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung, begleiten Selbstanzeigen und vertreten Sie gegenüber der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft. Mehr zu unserem Angebot finden Sie auf der Seite Strafverteidiger in Bochum. Wir vertreten Mandanten auch in Dortmund, Essen und im gesamten Ruhrgebiet.

Schildern Sie uns zunächst Ihren Fall. Im Erstgespräch klären wir die nächsten Schritte.

Telefonisch erreichen Sie uns unter 0234 93823777, per E-Mail unter kanzlei@schumannundrasch.de. Das Büro ist Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr besetzt, Nachrichten können Sie jederzeit senden. Außerhalb der Bürozeiten nehmen wir Anrufe nur im Notfall an, zum Beispiel bei einer Festnahme oder Durchsuchung.

Jetzt anrufenNachricht schreiben