Rechtsanwalt Strafrecht Bochum · Wirtschaftsstrafrecht

Sozialleistungsbetrug und Bürgergeldbetrug: Strafe und Verteidigung

Wann wird verschwiegenes Einkommen zum Betrug? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt den Vorwurf des Sozialleistungsbetrugs, die Folgen für Bürgergeld und Co. und die Verteidigung.

Kurz gesagt

  • Sozialleistungsbetrug liegt vor, wenn jemand Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld oder Kindergeld erhält und dabei Einkommen, Vermögen oder Änderungen verschweigt. Strafrechtlich ist das in der Regel Betrug nach § 263 StGB mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
  • Die Behörde fordert die Leistungen zurück und erstattet oft Anzeige. Hinzu kommen meist Bußgeldverfahren wegen verletzter Mitteilungspflichten.
  • Bei einem Anhörungsbogen oder einer Vorladung gilt: nichts zur Sache sagen und früh einen Strafverteidiger einschalten.

Was ist Sozialleistungsbetrug?

Wer Sozialleistungen bezieht, muss Änderungen der Verhältnisse mitteilen, etwa Arbeit, Einkommen, Vermögen, den Auszug oder Einzug von Partnern oder Kindern. Wer das unterlässt oder falsche Angaben macht und dadurch zu viel erhält, kann sich wegen Betrugs strafbar machen. Es kommt auf Vorsatz und auf den tatsächlich entstandenen Schaden an. Ein Versehen oder ein Missverständnis im Antragsformular ist kein Betrug. Für Zahlungen, die der Person ohnehin zugestanden hätten, entsteht oft kein Schaden in der Höhe der gesamten Leistung.

Typische Fälle

  • Nebeneinkommen oder Minijob wird dem Jobcenter nicht gemeldet
  • Vermögen, Konten oder Erbschaften werden verschwiegen
  • Eine Bedarfsgemeinschaft wird falsch angegeben, etwa Einzug des Partners
  • Kindergeld oder Wohngeld wird trotz geänderter Verhältnisse weiter bezogen

Entscheidende Fragen

  • Wurde eine Mitteilungspflicht verletzt?
  • Hatte die Person Vorsatz oder war es ein Versehen?
  • Wie hoch ist der tatsächliche Schaden?
  • Hätte ohnehin ein Anspruch auf Leistungen bestanden?

Je nach Leistung kann zusätzlich eine Steuerhinterziehung in Betracht kommen, etwa beim Kindergeld. Hinweise zu verwandten Vorwürfen finden Sie unter Betrug und Urkundenfälschung.

Welche Strafe droht?

5 JahreHöchststrafe beim Betrug (§ 263 StGB): Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
10 JahreHöchststrafe in besonders schweren Fällen, etwa bei großem Vermögensverlust oder gewerbsmäßigem Handeln; dann mindestens sechs Monate
BußgeldBei Verletzung von Mitteilungspflichten können zusätzlich Bußgelder verhängt werden

Bei geringem Schaden und ohne Vorstrafen enden viele Verfahren mit einer Einstellung oder einer Geldstrafe durch Strafbefehl. Je höher der Schaden und je länger der Zeitraum, desto eher drohen höhere Strafen. Ob eine Bewährung in Betracht kommt, hängt vom Gesamtbild ab.

Welche weiteren Folgen drohen?

  1. Rückforderung: Die Behörde fordert die zu viel gezahlten Leistungen zurück, meist mit Aufrechnung gegen laufende Zahlungen.
  2. Kürzung: Laufende Leistungen können gekürzt oder eingestellt werden.
  3. Ausländerrecht: Bei Ausländern können aufenthaltsrechtliche Folgen drohen.
  4. Schufa und Vollstreckung: Offene Forderungen können vollstreckt werden.
  5. Eintrag: Die Verurteilung kommt ins Bundeszentralregister (siehe Bundeszentralregister und Führungszeugnis).

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Anlass: Datenabgleiche, Hinweise Dritter oder Kontrollen der Behörde führen zur Anzeige.
  2. Ermittlungen: Staatsanwaltschaft und Polizei prüfen Anträge, Kontoverläufe und Mitteilungen.
  3. Vorladung: Sie erhalten eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen (siehe Anhörungsbogen).
  4. Bescheid: Parallel ergeht oft ein Rückforderungsbescheid, gegen den Fristen laufen.
  5. Abschluss: Möglich sind Einstellung, Strafbefehl (siehe Strafbefehl) oder Anklage.

Wo setzt die Verteidigung an?

AnsatzWorauf es ankommt
VorsatzBetrug setzt Vorsatz voraus. Missverständnisse im Formular, fehlende Beratung oder eine unklare Rechtslage können den Vorsatz ausschließen.
MitteilungHat die Person die Änderung mitgeteilt, auch mündlich oder über ein Portal, entfällt der Vorwurf. Das muss beweisbar sein.
SchadenDer Schaden ist nur die Differenz zu dem, was tatsächlich zustand. Eine Bruttorechnung ist häufig zu hoch.
BedarfsgemeinschaftOb eine Bedarfsgemeinschaft bestand, ist oft streitig. Es kommt auf das Zusammenleben und Wirtschaften an.
Verjährung und ZeitraumDie Dauer und die einzelnen Zeiträume sind zu prüfen. Nicht alle sind strafrechtlich relevant.
WiedergutmachungRückzahlung oder Ratenzahlung kann zu Einstellung oder milderer Strafe beitragen.
BeweisverwertungDatenabgleiche, Kontoabfragen und Auswertungen müssen rechtmäßig erfolgt sein.

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen Sozialleistungsbetrug vorgeworfen wird?

  1. Keine Angaben zur Sache gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Zoll.
  2. Fristen beachten: Gegen Rückforderungs- und Aufhebungsbescheide laufen kurze Widerspruchsfristen.
  3. Unterlagen sichern, zum Beispiel Anträge, Bescheide, Kontoauszüge, Arbeitsverträge und Schriftverkehr.
  4. Keine Rückzahlung oder Erklärung ohne Beratung, weil sie als Geständnis gewertet werden kann.
  5. Früh einen Strafverteidiger einschalten. Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen Schaden und Vorsatz.

Was sollten Sie beachten?

Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, sollte vor jeder Erklärung eingeschaltet werden. Besonders bei geringen Beträgen lohnt sich eine Prüfung, ob eine Einstellung möglich ist. Hintergründe zu weiteren Vorwürfen finden Sie unter Wirtschaftsstrafrecht.

FAQ

Häufige Fragen zu Sozialleistungsbetrug und Bürgergeldbetrug

Ja, wenn jemand vorsätzlich falsche Angaben macht oder Änderungen verschweigt und dadurch zu viel erhält, kann das Betrug nach § 263 StGB sein.

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Bei geringem Schaden ist eine Einstellung oder Geldstrafe häufig.

Ein Versehen ist kein Vorsatz. Entscheidend sind Umstände und Beweise. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie etwas erklären.

Zu viel gezahlte Leistungen werden in der Regel zurückgefordert. Das ist unabhängig vom Strafverfahren, die Forderung kann geprüft und angefochten werden.

Maßgeblich ist, was ohne die falschen Angaben tatsächlich zugestanden hätte. Eine Berechnung auf Basis der gesamten Leistung ist oft zu hoch.

Eine Gemeinschaft, in der Personen zusammen leben und wirtschaften, etwa Partner und Kinder. Ob sie bestand, ist häufig der Streitpunkt.

Möglicherweise. Bei Ausländern kann eine Verurteilung aufenthaltsrechtliche Folgen haben. Das sollte früh geprüft werden.

Sie müssen einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter nicht folgen. Melden Sie sich zuerst bei einem Verteidiger und sagen Sie nichts zur Sache.

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