Wann wird verschwiegenes Einkommen zum Betrug? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt den Vorwurf des Sozialleistungsbetrugs, die Folgen für Bürgergeld und Co. und die Verteidigung.
Kurz gesagt
Wer Sozialleistungen bezieht, muss Änderungen der Verhältnisse mitteilen, etwa Arbeit, Einkommen, Vermögen, den Auszug oder Einzug von Partnern oder Kindern. Wer das unterlässt oder falsche Angaben macht und dadurch zu viel erhält, kann sich wegen Betrugs strafbar machen. Es kommt auf Vorsatz und auf den tatsächlich entstandenen Schaden an. Ein Versehen oder ein Missverständnis im Antragsformular ist kein Betrug. Für Zahlungen, die der Person ohnehin zugestanden hätten, entsteht oft kein Schaden in der Höhe der gesamten Leistung.
Typische Fälle
Entscheidende Fragen
Je nach Leistung kann zusätzlich eine Steuerhinterziehung in Betracht kommen, etwa beim Kindergeld. Hinweise zu verwandten Vorwürfen finden Sie unter Betrug und Urkundenfälschung.
Bei geringem Schaden und ohne Vorstrafen enden viele Verfahren mit einer Einstellung oder einer Geldstrafe durch Strafbefehl. Je höher der Schaden und je länger der Zeitraum, desto eher drohen höhere Strafen. Ob eine Bewährung in Betracht kommt, hängt vom Gesamtbild ab.
| Ansatz | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Vorsatz | Betrug setzt Vorsatz voraus. Missverständnisse im Formular, fehlende Beratung oder eine unklare Rechtslage können den Vorsatz ausschließen. |
| Mitteilung | Hat die Person die Änderung mitgeteilt, auch mündlich oder über ein Portal, entfällt der Vorwurf. Das muss beweisbar sein. |
| Schaden | Der Schaden ist nur die Differenz zu dem, was tatsächlich zustand. Eine Bruttorechnung ist häufig zu hoch. |
| Bedarfsgemeinschaft | Ob eine Bedarfsgemeinschaft bestand, ist oft streitig. Es kommt auf das Zusammenleben und Wirtschaften an. |
| Verjährung und Zeitraum | Die Dauer und die einzelnen Zeiträume sind zu prüfen. Nicht alle sind strafrechtlich relevant. |
| Wiedergutmachung | Rückzahlung oder Ratenzahlung kann zu Einstellung oder milderer Strafe beitragen. |
| Beweisverwertung | Datenabgleiche, Kontoabfragen und Auswertungen müssen rechtmäßig erfolgt sein. |
Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, sollte vor jeder Erklärung eingeschaltet werden. Besonders bei geringen Beträgen lohnt sich eine Prüfung, ob eine Einstellung möglich ist. Hintergründe zu weiteren Vorwürfen finden Sie unter Wirtschaftsstrafrecht.
Ja, wenn jemand vorsätzlich falsche Angaben macht oder Änderungen verschweigt und dadurch zu viel erhält, kann das Betrug nach § 263 StGB sein.
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Bei geringem Schaden ist eine Einstellung oder Geldstrafe häufig.
Ein Versehen ist kein Vorsatz. Entscheidend sind Umstände und Beweise. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie etwas erklären.
Zu viel gezahlte Leistungen werden in der Regel zurückgefordert. Das ist unabhängig vom Strafverfahren, die Forderung kann geprüft und angefochten werden.
Maßgeblich ist, was ohne die falschen Angaben tatsächlich zugestanden hätte. Eine Berechnung auf Basis der gesamten Leistung ist oft zu hoch.
Eine Gemeinschaft, in der Personen zusammen leben und wirtschaften, etwa Partner und Kinder. Ob sie bestand, ist häufig der Streitpunkt.
Möglicherweise. Bei Ausländern kann eine Verurteilung aufenthaltsrechtliche Folgen haben. Das sollte früh geprüft werden.
Sie müssen einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter nicht folgen. Melden Sie sich zuerst bei einem Verteidiger und sagen Sie nichts zur Sache.
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Bei einem Strafvorwurf kommt es darauf an, wer Sie verteidigt. Unsere Kanzlei sitzt in Bochum, ist auf das Strafrecht spezialisiert und bundesweit tätig, beide Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht. Wir verteidigen Beschuldigte bei Vorwürfen des Sozialleistungsbetrugs, prüfen Schaden und Vorsatz und begleiten Sie bei Anhörungsbogen, Vorladung und Verhandlung. Mehr zu unserem Angebot finden Sie auf der Seite Strafverteidiger in Bochum. Wir vertreten Mandanten auch in Dortmund, Essen und im gesamten Ruhrgebiet.
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