Ab wie viel Promille ist Trunkenheit im Verkehr eine Straftat, und was passiert mit dem Führerschein? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt § 316 StGB, die Folgen und die Verteidigung.
Kurz gesagt
Nach § 316 StGB macht sich strafbar, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. „Fahrzeug“ ist nicht nur das Auto. Auch Motorrad, Fahrrad, E-Bike und E-Scooter zählen dazu. Die Tat kann vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden.
Entscheidend ist, wie sicher die Fahruntüchtigkeit feststeht. Die Rechtsprechung arbeitet mit Grenzwerten:
Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG)
Straftat (§ 316 StGB)
Die Geldstrafe ist oft nicht das größte Problem. Für viele Betroffene wiegt der Verlust des Führerscheins schwerer, vor allem, wenn sie beruflich auf das Auto angewiesen sind (siehe Fahrverbot oder Führerscheinentzug).
Kommt es durch die Trunkenheitsfahrt zu einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben eines anderen oder für fremde Sachen von bedeutendem Wert, greift die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB. Sie droht mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, bei fahrlässiger Gefährdung bis zu zwei Jahren. Werden Menschen verletzt, kommt zusätzlich eine fahrlässige Körperverletzung in Betracht. Verlassen Sie nach einem Unfall die Stelle, kommt zusätzlich Unfallflucht in Betracht.
Ein Wert von 1,1 Promille bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung. Oft gibt es Ansatzpunkte, die erst die Akte zeigt.
| Ansatz | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Blutprobe und Anordnung | War die Blutentnahme rechtmäßig angeordnet? Fehler bei der Anordnung können zu einem Verwertungsverbot führen. |
| Rückrechnung | Der Wert zur Tatzeit wird aus dem Wert der Blutprobe zurückgerechnet. Die Annahmen dafür lassen sich überprüfen. |
| Nachtrunk | Wurde nach der Fahrt getrunken, kann der Wert zur Tatzeit niedriger gelegen haben. Das muss nachvollziehbar belegt werden. |
| Wer ist gefahren? | Das Führen des Fahrzeugs muss nachgewiesen werden. Das ist bei Fahrten ohne Zeugen nicht immer möglich. |
| Ausfallerscheinungen | Unter 1,1 Promille entscheidet das Gesamtbild. Fehlen Ausfälle, scheidet eine Straftat aus. |
| Vorsatz oder Fahrlässigkeit | Das wirkt sich auf den Strafrahmen und auf den Versicherungsschutz aus. |
| Entziehung und Sperrfrist | Oft der wichtigste Punkt. Argumente zur Eignung, Nachschulung oder Abstinenznachweise können die Sperrfrist verkürzen. |
Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, sollte bei Trunkenheit im Verkehr möglichst vor der ersten Aussage eingeschaltet werden. Das gilt auch bei Drogen am Steuer (siehe Cannabis am Steuer) und bei Fahrten ohne gültigen Führerschein (siehe Fahren ohne Fahrerlaubnis).
Bei Auto, Motorrad und E-Scooter ab 1,1 Promille regelmäßig. Zwischen 0,3 und 1,1 Promille kommt es auf Ausfallerscheinungen oder einen Unfall an. Ab 0,5 Promille ohne Ausfälle drohen bei der Ordnungswidrigkeit Bußgeld, Punkte und ein befristetes Fahrverbot.
Bei Entziehung der Fahrerlaubnis beträgt die Sperrfrist mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre. Bei einem Fahrverbot sind es einen bis sechs Monate.
Nein, der Atemalkoholtest ist freiwillig. Eine angeordnete Blutentnahme müssen Sie aber dulden.
Ja. Beim Fahrrad liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Zusätzlich kann die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung für das Auto prüfen.
Sie wird im Bundeszentralregister eingetragen. Im Führungszeugnis erscheint eine Geldstrafe in der Regel nur, wenn sie mehr als 90 Tagessätze beträgt.
Ja, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung. Ein Einspruch kann sich auch auf die Rechtsfolgen beschränken, etwa auf die Sperrfrist.
Ja. Die Vorschrift erfasst auch andere berauschende Mittel. Bei Cannabis gelten zusätzlich besondere Regeln im Ordnungswidrigkeitenrecht.
Ein Verteidiger ist sinnvoll, weil es nicht nur um die Strafe geht. Der Führerschein, die Sperrfrist und die MPU lassen sich oft nur mit Kenntnis der Akte beeinflussen.
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