Rechtsanwalt Strafrecht Bochum · Verkehrsstrafrecht

Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB: Promille, Strafe und Führerschein

Ab wie viel Promille ist Trunkenheit im Verkehr eine Straftat, und was passiert mit dem Führerschein? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt § 316 StGB, die Folgen und die Verteidigung.

Kurz gesagt

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) ist eine Straftat. Sie liegt beim Auto ab 1,1 Promille sicher vor, beim Fahrrad ab 1,6 Promille, bei Ausfallerscheinungen oder einem Unfall schon ab 0,3 Promille.
  • Ab 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot.
  • Bei einer Straftat folgt meist die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist (§§ 69, 69a StGB). Machen Sie keine Angaben zur Trinkmenge und holen Sie früh einen Strafverteidiger dazu.

Wann ist Trunkenheit im Verkehr strafbar?

Nach § 316 StGB macht sich strafbar, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. „Fahrzeug“ ist nicht nur das Auto. Auch Motorrad, Fahrrad, E-Bike und E-Scooter zählen dazu. Die Tat kann vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden.

1 JahrHöchststrafe: Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1 StGB)
6 MonateHöchststrafe: Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei fahrlässiger Begehung (§ 316 Abs. 2 StGB)

Ab wie viel Promille liegt eine Straftat vor?

Entscheidend ist, wie sicher die Fahruntüchtigkeit feststeht. Die Rechtsprechung arbeitet mit Grenzwerten:

0,3 ‰Relative Fahruntüchtigkeit. Strafbar ist die Fahrt nur, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen, etwa Schlangenlinien oder verspätetes Bremsen.
0,5 ‰Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, auch ohne Ausfallerscheinungen. Das ist keine Straftat.
1,1 ‰Absolute Fahruntüchtigkeit bei Auto, Motorrad und E-Scooter. Die Fahrt ist ohne weitere Anzeichen strafbar.
1,6 ‰Absolute Fahruntüchtigkeit beim Fahrrad. Bei Autofahrern ordnet die Behörde ab diesem Wert in der Regel eine MPU an (§ 13 FeV).

Straftat oder Ordnungswidrigkeit: Was ist der Unterschied?

Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG)

  • 0,5 bis unter 1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen
  • Bußgeldbescheid, Einspruch innerhalb von zwei Wochen
  • Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister und befristetes Fahrverbot
  • Kein Strafverfahren

Straftat (§ 316 StGB)

  • Ab 1,1 Promille oder ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen
  • Strafbefehl oder Anklage
  • Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist
  • Eintrag im Bundeszentralregister

Welche Folgen hat eine Verurteilung?

Die Geldstrafe ist oft nicht das größte Problem. Für viele Betroffene wiegt der Verlust des Führerscheins schwerer, vor allem, wenn sie beruflich auf das Auto angewiesen sind (siehe Fahrverbot oder Führerscheinentzug).

  1. Strafe: Geldstrafe, in schweren Fällen oder bei Wiederholung Freiheitsstrafe.
  2. Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB): Bei Trunkenheit im Verkehr nimmt das Gericht in der Regel an, dass Sie ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sind. Der Führerschein wird eingezogen.
  3. Sperrfrist (§ 69a StGB): Vor Ablauf der Sperrfrist darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Sie beträgt mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre.
  4. Fahrverbot (§ 44 StGB): Wird die Fahrerlaubnis nicht entzogen, kommt ein Fahrverbot von einem bis zu sechs Monaten in Betracht. Der Führerschein bleibt dann gültig.
  5. MPU: Bei hoher Alkoholisierung oder Wiederholung verlangt die Behörde für die Neuerteilung häufig ein medizinisch-psychologisches Gutachten.
  6. Weitere Folgen: Punkte im Fahreignungsregister, Probleme mit der Kfz-Versicherung und arbeitsrechtliche Folgen.

Was gilt bei einem Unfall oder einer Gefährdung anderer?

Kommt es durch die Trunkenheitsfahrt zu einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben eines anderen oder für fremde Sachen von bedeutendem Wert, greift die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB. Sie droht mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, bei fahrlässiger Gefährdung bis zu zwei Jahren. Werden Menschen verletzt, kommt zusätzlich eine fahrlässige Körperverletzung in Betracht. Verlassen Sie nach einem Unfall die Stelle, kommt zusätzlich Unfallflucht in Betracht.

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Kontrolle oder Unfall: Die Polizei bittet meist zu einem Atemalkoholtest. Dieser Test ist freiwillig.
  2. Blutentnahme: Bei Verdacht ordnet die Polizei oder ein Richter eine Blutprobe an, die Sie dulden müssen (siehe Blutentnahme nach § 81a StPO).
  3. Führerschein: Die Polizei beschlagnahmt den Führerschein. Das Gericht kann die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen (§ 111a StPO).
  4. Anhörung: Sie erhalten einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung. Hier gilt Ihr Schweigerecht (siehe Das Schweigerecht des Beschuldigten und Anhörungsbogen).
  5. Strafbefehl oder Anklage: Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen (siehe Strafbefehl erhalten).

Wo setzt die Verteidigung bei Trunkenheit im Verkehr an?

Ein Wert von 1,1 Promille bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung. Oft gibt es Ansatzpunkte, die erst die Akte zeigt.

AnsatzWorauf es ankommt
Blutprobe und AnordnungWar die Blutentnahme rechtmäßig angeordnet? Fehler bei der Anordnung können zu einem Verwertungsverbot führen.
RückrechnungDer Wert zur Tatzeit wird aus dem Wert der Blutprobe zurückgerechnet. Die Annahmen dafür lassen sich überprüfen.
NachtrunkWurde nach der Fahrt getrunken, kann der Wert zur Tatzeit niedriger gelegen haben. Das muss nachvollziehbar belegt werden.
Wer ist gefahren?Das Führen des Fahrzeugs muss nachgewiesen werden. Das ist bei Fahrten ohne Zeugen nicht immer möglich.
AusfallerscheinungenUnter 1,1 Promille entscheidet das Gesamtbild. Fehlen Ausfälle, scheidet eine Straftat aus.
Vorsatz oder FahrlässigkeitDas wirkt sich auf den Strafrahmen und auf den Versicherungsschutz aus.
Entziehung und SperrfristOft der wichtigste Punkt. Argumente zur Eignung, Nachschulung oder Abstinenznachweise können die Sperrfrist verkürzen.

Was sollten Sie nach einer Alkoholkontrolle tun?

  1. Keine Angaben zur Trinkmenge. Sätze wie „Ich habe nur zwei Bier getrunken“ werden protokolliert und später gegen Sie verwendet.
  2. Den Atemalkoholtest ablehnen, wenn Sie unsicher sind. Er ist freiwillig. Der Blutprobe widersetzen Sie sich nicht.
  3. Nicht weiterfahren. Eine zweite Fahrt macht die Lage deutlich schlechter.
  4. Den Anhörungsbogen nicht ausfüllen, bevor Ihr Verteidiger die Akte kennt.
  5. Frühzeitig einen Strafverteidiger einschalten. Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen, ob der Führerschein zu retten ist.

Was sollten Sie beachten?

Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, sollte bei Trunkenheit im Verkehr möglichst vor der ersten Aussage eingeschaltet werden. Das gilt auch bei Drogen am Steuer (siehe Cannabis am Steuer) und bei Fahrten ohne gültigen Führerschein (siehe Fahren ohne Fahrerlaubnis).

FAQ

Häufige Fragen zu Trunkenheit im Verkehr

Bei Auto, Motorrad und E-Scooter ab 1,1 Promille regelmäßig. Zwischen 0,3 und 1,1 Promille kommt es auf Ausfallerscheinungen oder einen Unfall an. Ab 0,5 Promille ohne Ausfälle drohen bei der Ordnungswidrigkeit Bußgeld, Punkte und ein befristetes Fahrverbot.

Bei Entziehung der Fahrerlaubnis beträgt die Sperrfrist mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre. Bei einem Fahrverbot sind es einen bis sechs Monate.

Nein, der Atemalkoholtest ist freiwillig. Eine angeordnete Blutentnahme müssen Sie aber dulden.

Ja. Beim Fahrrad liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Zusätzlich kann die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung für das Auto prüfen.

Sie wird im Bundeszentralregister eingetragen. Im Führungszeugnis erscheint eine Geldstrafe in der Regel nur, wenn sie mehr als 90 Tagessätze beträgt.

Ja, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung. Ein Einspruch kann sich auch auf die Rechtsfolgen beschränken, etwa auf die Sperrfrist.

Ja. Die Vorschrift erfasst auch andere berauschende Mittel. Bei Cannabis gelten zusätzlich besondere Regeln im Ordnungswidrigkeitenrecht.

Ein Verteidiger ist sinnvoll, weil es nicht nur um die Strafe geht. Der Führerschein, die Sperrfrist und die MPU lassen sich oft nur mit Kenntnis der Akte beeinflussen.

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Fahrverbot oder Entzug

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Strafbefehl erhalten

Einspruch, Frist und Folgen.

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