Wann wird ausbleibender Unterhalt zur Straftat? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt § 170 StGB, die Rolle der Leistungsfähigkeit und die Verteidigung.
Kurz gesagt
§ 170 StGB schützt Unterhaltsberechtigte, vor allem Kinder, aber auch Ehegatten und Eltern. Die Tat besteht darin, sich der gesetzlichen Unterhaltspflicht zu entziehen, sodass der Lebensbedarf gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre. Eine Gefährdung kann also auch dann vorliegen, wenn andere einspringen, etwa Verwandte, das Jugendamt über den Unterhaltsvorschuss oder Sozialleistungen. Wer sich einer Unterhaltspflicht entzieht, muss dazu in der Lage sein: Es kommt auf die Leistungsfähigkeit an, wozu auch das Einkommen zählt, das bei zumutbarer Anstrengung erzielt werden könnte. Das Gesetz kennt zudem eine Strafvorschrift für den Fall, dass einer Schwangeren in verwerflicher Weise der Unterhalt vorenthalten wird und dadurch ein Schwangerschaftsabbruch bewirkt wird (§ 170 Abs. 2 StGB).
Typische Fälle
Entscheidende Fragen
Häufig treten daneben Vorwürfe wie Betrug, etwa bei falschen Angaben gegenüber Behörden, oder Verfahren zur Pfändung auf.
Entscheidend für die Strafe sind Dauer und Höhe der Rückstände sowie das Verhalten nach der Anzeige. Wer die Zahlungen aufnimmt und Rückstände ausgleicht, verbessert seine Lage deutlich. Ob Bewährung in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab (siehe Strafaussetzung zur Bewährung).
| Ansatz | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Unterhaltspflicht | Bestehen und Höhe der Pflicht sind zu prüfen, zum Beispiel nach einem Titel, Bedarf und Einkommen. |
| Leistungsfähigkeit | Entscheidend sind Einkommen, notwendiger Selbstbehalt und weitere Verpflichtungen. Ohne Leistungsfähigkeit fehlt die Strafbarkeit. |
| Erwerbsobliegenheit | Es ist zu klären, welches Einkommen bei zumutbarer Anstrengung erzielbar war und ob ein Arbeitsplatzwechsel vorwerfbar war. |
| Gefährdung | Der Lebensbedarf muss gefährdet sein oder ohne Hilfe Dritter gefährdet wäre. Das ist konkret zu belegen. |
| Vorsatz | Der Pflichtige muss Pflicht und Leistungsfähigkeit gekannt haben. Irrtümer über die Höhe sind zu prüfen. |
| Zahlungsverhalten | Teilzahlungen, Nachzahlungen und Ratenvereinbarungen können zu Einstellung oder milderer Strafe beitragen. |
Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, prüft zuerst, ob Leistungsfähigkeit und Gefährdung des Lebensbedarfs tatsächlich vorlagen. Parallele Unterhaltsverfahren beim Familiengericht sollten mit dem Strafverfahren abgestimmt werden. Kommt es zur Anklage, können Sie sich im Verfahren auch auf Täter-Opfer-Ausgleich und Wiedergutmachung stützen.
Wenn Sie sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen, obwohl Sie leistungsfähig sind, und dadurch der Lebensbedarf des Berechtigten gefährdet ist oder ohne fremde Hilfe gefährdet wäre.
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Häufig kommt es bei Nachzahlung und Aufnahme der Zahlungen zu einer Einstellung oder einer Geldstrafe.
Nicht ohne Weiteres. Entscheidend ist, ob Sie leistungsfähig sind. Dazu zählt auch Einkommen, das Sie bei zumutbarer Anstrengung erzielen könnten. Wer ernsthaft Arbeit sucht, macht sich nicht ohne Weiteres strafbar.
Nein. Die Staatsanwaltschaft kann ohne Strafantrag ermitteln. Meist kommt der Anstoß vom Berechtigten oder vom Jugendamt.
Ja, die Gefährdung kann auch dann vorliegen, wenn der Lebensbedarf nur durch Hilfe Dritter, zum Beispiel Unterhaltsvorschuss, gedeckt wird.
Sie bleiben bestehen und können vollstreckt werden. Die Strafe tilgt sie nicht.
Ja, häufig gegen Auflagen, etwa wenn die Zahlungen aufgenommen und Rückstände ausgeglichen werden. Das hängt vom Einzelfall ab.
Sie müssen einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter nicht folgen. Melden Sie sich zuerst bei einem Verteidiger und sagen Sie nichts zur Sache.
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Wenn Sie in Bochum einen Strafverteidiger suchen: Je früher Sie sich melden, desto mehr Spielraum bleibt für die Verteidigung. Wir sind auf das Strafrecht spezialisiert, beide Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht, und wir verteidigen auch außerhalb von Bochum. Wir verteidigen Sie bei dem Vorwurf der Verletzung der Unterhaltspflicht, werten Ihre Einkommensverhältnisse aus und begleiten Sie bei Anhörung, Vorladung und Verhandlung. Weitere Informationen zur Kanzlei finden Sie auf der Seite Strafverteidiger in Bochum. Auch in Dortmund, Essen und im gesamten Ruhrgebiet stehen wir Ihnen zur Seite.
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