Rechtsanwalt Strafrecht Bochum · Straftaten gegen die Familie

Verletzung der Unterhaltspflicht, § 170 StGB: Strafe und Verteidigung

Wann wird ausbleibender Unterhalt zur Straftat? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt § 170 StGB, die Rolle der Leistungsfähigkeit und die Verteidigung.

Kurz gesagt

  • Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 170 StGB) begeht, wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht und dadurch den Lebensbedarf des Berechtigten gefährdet. Es drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
  • Strafbar ist nur, wer leistungsfähig ist. Wer nicht zahlen kann, entzieht sich nicht. Entscheidend sind Einkommen, erzielbares Einkommen und Verpflichtungen.
  • Bei Anhörungsbogen oder Vorladung gilt: nichts zur Sache sagen und früh einen Strafverteidiger einschalten.

Was ist die Verletzung der Unterhaltspflicht?

§ 170 StGB schützt Unterhaltsberechtigte, vor allem Kinder, aber auch Ehegatten und Eltern. Die Tat besteht darin, sich der gesetzlichen Unterhaltspflicht zu entziehen, sodass der Lebensbedarf gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre. Eine Gefährdung kann also auch dann vorliegen, wenn andere einspringen, etwa Verwandte, das Jugendamt über den Unterhaltsvorschuss oder Sozialleistungen. Wer sich einer Unterhaltspflicht entzieht, muss dazu in der Lage sein: Es kommt auf die Leistungsfähigkeit an, wozu auch das Einkommen zählt, das bei zumutbarer Anstrengung erzielt werden könnte. Das Gesetz kennt zudem eine Strafvorschrift für den Fall, dass einer Schwangeren in verwerflicher Weise der Unterhalt vorenthalten wird und dadurch ein Schwangerschaftsabbruch bewirkt wird (§ 170 Abs. 2 StGB).

Typische Fälle

  • Kindesunterhalt wird über längere Zeit nicht oder nur teilweise gezahlt
  • Der Unterhaltspflichtige gibt eine Arbeit auf oder wechselt in eine schlechter bezahlte Stelle
  • Einkommen wird verschwiegen oder auf andere übertragen
  • Der Unterhaltsvorschuss springt ein und das Jugendamt erstattet Anzeige

Entscheidende Fragen

  • Besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht und in welcher Höhe?
  • War der Pflichtige leistungsfähig, auch bei zumutbarer Erwerbstätigkeit?
  • Wurde der Lebensbedarf gefährdet?
  • Hat der Pflichtige vorsätzlich gehandelt?

Häufig treten daneben Vorwürfe wie Betrug, etwa bei falschen Angaben gegenüber Behörden, oder Verfahren zur Pfändung auf.

Welche Strafe droht?

3 JahreHöchststrafe bei Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 170 Abs. 1 StGB): Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
5 JahreHöchststrafe, wenn einer Schwangeren in verwerflicher Weise Unterhalt vorenthalten wird und dadurch ein Schwangerschaftsabbruch bewirkt wird (§ 170 Abs. 2 StGB)
AuflageViele Verfahren enden mit einer Einstellung gegen Auflage oder einer Geldstrafe, wenn der Unterhalt wieder gezahlt wird

Entscheidend für die Strafe sind Dauer und Höhe der Rückstände sowie das Verhalten nach der Anzeige. Wer die Zahlungen aufnimmt und Rückstände ausgleicht, verbessert seine Lage deutlich. Ob Bewährung in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab (siehe Strafaussetzung zur Bewährung).

Welche weiteren Folgen drohen?

  1. Unterhalt bleibt geschuldet: Die Strafe ersetzt die Zahlungspflicht nicht. Rückstände bleiben bestehen.
  2. Vollstreckung: Gläubiger oder das Jugendamt können das Einkommen und Konten pfänden.
  3. Rückgriff: Der Staat kann Leistungen wie den Unterhaltsvorschuss beim Pflichtigen zurückfordern.
  4. Eintrag: Die Verurteilung kommt ins Bundeszentralregister (siehe Bundeszentralregister und Führungszeugnis).
  5. Weitere Folgen: Je nach Beruf kann ein Eintrag Auswirkungen auf die Tätigkeit haben.

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Anzeige: Sie kommt meist vom Berechtigten, vom Jugendamt, von der Unterhaltsvorschusskasse oder vom Sozialamt. Die Staatsanwaltschaft kann auch ohne Strafantrag ermitteln.
  2. Anhörung: Sie erhalten einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung (siehe Anhörungsbogen und Vorladung).
  3. Prüfung: Es wird geprüft, in welcher Höhe Unterhalt geschuldet war und ob der Pflichtige leistungsfähig war.
  4. Verteidigung: Ihr Verteidiger beantragt Akteneinsicht und legt Einkommens- und Vermögensnachweise vor.
  5. Abschluss: Möglich sind Einstellung, Strafbefehl (siehe Strafbefehl) oder Anklage.

Wo setzt die Verteidigung an?

AnsatzWorauf es ankommt
UnterhaltspflichtBestehen und Höhe der Pflicht sind zu prüfen, zum Beispiel nach einem Titel, Bedarf und Einkommen.
LeistungsfähigkeitEntscheidend sind Einkommen, notwendiger Selbstbehalt und weitere Verpflichtungen. Ohne Leistungsfähigkeit fehlt die Strafbarkeit.
ErwerbsobliegenheitEs ist zu klären, welches Einkommen bei zumutbarer Anstrengung erzielbar war und ob ein Arbeitsplatzwechsel vorwerfbar war.
GefährdungDer Lebensbedarf muss gefährdet sein oder ohne Hilfe Dritter gefährdet wäre. Das ist konkret zu belegen.
VorsatzDer Pflichtige muss Pflicht und Leistungsfähigkeit gekannt haben. Irrtümer über die Höhe sind zu prüfen.
ZahlungsverhaltenTeilzahlungen, Nachzahlungen und Ratenvereinbarungen können zu Einstellung oder milderer Strafe beitragen.

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen die Verletzung der Unterhaltspflicht vorgeworfen wird?

  1. Keine Angaben zur Sache gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft, bevor ein Verteidiger die Akte kennt.
  2. Einkommensnachweise sichern, zum Beispiel Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Bescheide und Nachweise über Schulden.
  3. Zahlungen dokumentieren und nach Möglichkeit aufnehmen oder anpassen. Jede Zahlung zählt.
  4. Anhörungsbogen nicht ausfüllen, bevor ein Verteidiger die Akte kennt.
  5. Früh einen Strafverteidiger einschalten. Wir beantragen Akteneinsicht und klären, ob eine Einstellung erreichbar ist.

Was sollten Sie beachten?

Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, prüft zuerst, ob Leistungsfähigkeit und Gefährdung des Lebensbedarfs tatsächlich vorlagen. Parallele Unterhaltsverfahren beim Familiengericht sollten mit dem Strafverfahren abgestimmt werden. Kommt es zur Anklage, können Sie sich im Verfahren auch auf Täter-Opfer-Ausgleich und Wiedergutmachung stützen.

FAQ

Häufige Fragen zur Verletzung der Unterhaltspflicht

Wenn Sie sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen, obwohl Sie leistungsfähig sind, und dadurch der Lebensbedarf des Berechtigten gefährdet ist oder ohne fremde Hilfe gefährdet wäre.

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Häufig kommt es bei Nachzahlung und Aufnahme der Zahlungen zu einer Einstellung oder einer Geldstrafe.

Nicht ohne Weiteres. Entscheidend ist, ob Sie leistungsfähig sind. Dazu zählt auch Einkommen, das Sie bei zumutbarer Anstrengung erzielen könnten. Wer ernsthaft Arbeit sucht, macht sich nicht ohne Weiteres strafbar.

Nein. Die Staatsanwaltschaft kann ohne Strafantrag ermitteln. Meist kommt der Anstoß vom Berechtigten oder vom Jugendamt.

Ja, die Gefährdung kann auch dann vorliegen, wenn der Lebensbedarf nur durch Hilfe Dritter, zum Beispiel Unterhaltsvorschuss, gedeckt wird.

Sie bleiben bestehen und können vollstreckt werden. Die Strafe tilgt sie nicht.

Ja, häufig gegen Auflagen, etwa wenn die Zahlungen aufgenommen und Rückstände ausgeglichen werden. Das hängt vom Einzelfall ab.

Sie müssen einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter nicht folgen. Melden Sie sich zuerst bei einem Verteidiger und sagen Sie nichts zur Sache.

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Anhörung

Anhörungsbogen

Was Sie beachten sollten.

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Strafbefehl

Strafbefehl

Fristen, Einspruch und Folgen.

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Bewährung

Strafaussetzung zur Bewährung

Wann eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

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Ihr Strafverteidiger in Bochum bei Unterhaltsvorwürfen

Wenn Sie in Bochum einen Strafverteidiger suchen: Je früher Sie sich melden, desto mehr Spielraum bleibt für die Verteidigung. Wir sind auf das Strafrecht spezialisiert, beide Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht, und wir verteidigen auch außerhalb von Bochum. Wir verteidigen Sie bei dem Vorwurf der Verletzung der Unterhaltspflicht, werten Ihre Einkommensverhältnisse aus und begleiten Sie bei Anhörung, Vorladung und Verhandlung. Weitere Informationen zur Kanzlei finden Sie auf der Seite Strafverteidiger in Bochum. Auch in Dortmund, Essen und im gesamten Ruhrgebiet stehen wir Ihnen zur Seite.

Das Erstgespräch dient dazu, Ihren Fall einzuordnen und das weitere Vorgehen zu besprechen.

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