Rechtsanwalt Strafrecht Bochum · Nebenstrafrecht

Waffenrecht und verbotene Messer, WaffG: Strafe und Verteidigung

Wann ist ein Messer verboten und wann wird das Mitführen zur Straftat? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt das Waffenrecht, die Folgen für Erlaubnisse und die Verteidigung.

Kurz gesagt

  • Waffenrecht und Messer: Viele Messer sind verboten oder dürfen nur eingeschränkt geführt werden. Je nach Gegenstand und Tathandlung drohen Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, in schweren Fällen bis zu fünf Jahre.
  • Besonders häufig sind Vorwürfe wegen Springmessern, Butterflymessern, Einhandmessern und Waffen in Verbotszonen sowie wegen des Führens von Waffen ohne Erlaubnis.
  • Bei Kontrolle, Durchsuchung oder Anhörungsbogen gilt: nichts zur Sache sagen, keine Waffen vernichten oder verstecken und früh einen Strafverteidiger einschalten.

Was ist im Waffenrecht verboten?

Das Waffengesetz unterscheidet zwischen Erwerb, Besitz, Führen und Transport. Verboten sind bestimmte Gegenstände ganz, etwa Springmesser, Fallmesser und Butterflymesser. Andere Waffen dürfen nur mit Erlaubnis besessen oder geführt werden. Daneben gelten Führverbote, etwa für Einhandmesser und feststehende Messer mit längerer Klinge im öffentlichen Raum, sowie örtliche Waffenverbotszonen. Ausnahmen bestehen für berechtigte Zwecke, etwa Beruf, Brauchtum, Sport oder Camping, und für den Transport in einem verschlossenen Behältnis.

Typische Fälle

  • Mitführen eines Einhand- oder Springmessers bei einer Polizeikontrolle
  • Messer im Auto, Rucksack oder in der Jackentasche in Bahnhof, Innenstadt oder Verbotszone
  • Besitz verbotener Gegenstände, die bei einer Durchsuchung gefunden werden
  • Erwerb oder Weitergabe von Waffen über das Internet

Entscheidende Fragen

  • Um welchen Gegenstand handelt es sich rechtlich?
  • Handelt es sich um Besitz, Führen oder Transport?
  • Gab es einen anerkannten Zweck oder eine Erlaubnis?
  • Hatte die Person Vorsatz oder Kenntnis der Verbote?

Häufig tritt der Vorwurf zusammen mit gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung oder Körperverletzung auf.

Welche Strafe droht?

BußgeldVerstöße gegen Führverbote sind häufig Ordnungswidrigkeiten; es drohen Geldbußen und Einziehung
3 JahreHöchststrafe bei vielen Straftaten nach dem Waffengesetz, etwa unerlaubtem Umgang oder Führen: Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
5 JahreHöchststrafe in schwereren Fällen, zum Beispiel bei besonders gefährlichen Waffen; teils mit einer Mindeststrafe

Welche Vorschrift im Einzelfall gilt, hängt vom Gegenstand und von der Tathandlung ab. Wer ein verbotenes Messer nur im Auto oder in der Tasche hatte, wird anders beurteilt als jemand, der es im Streit eingesetzt hat. Die Gerichte berücksichtigen auch Vorstrafen, den Anlass und den Umgang mit der Waffe.

Welche weiteren Folgen drohen?

  1. Einziehung: Die Waffe wird eingezogen und nicht zurückgegeben.
  2. Zuverlässigkeit: Waffenbesitzkarte, Jagdschein oder Sachkundenachweis können entzogen werden.
  3. Durchsuchung: Bei Verdacht kann die Wohnung durchsucht und der Waffenbestand überprüft werden.
  4. Beruf und Verein: Sicherheitsgewerbe, Schützenverein oder Jagd können beeinträchtigt werden.
  5. Eintrag: Die Verurteilung kommt ins Bundeszentralregister (siehe Bundeszentralregister und Führungszeugnis).

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Anlass: Eine Polizeikontrolle, ein Einsatz oder eine Anzeige führt zur Sicherstellung der Waffe.
  2. Durchsuchung: Häufig folgt eine Durchsuchung der Wohnung (siehe Hausdurchsuchung).
  3. Vorladung: Sie erhalten eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen (siehe Anhörungsbogen).
  4. Prüfung: Die Ermittler klären, ob der Gegenstand verboten war und wie er geführt wurde.
  5. Abschluss: Möglich sind Einstellung, Strafbefehl (siehe Strafbefehl) oder Anklage.

Wo setzt die Verteidigung an?

AnsatzWorauf es ankommt
EinordnungOb ein Messer tatsächlich verboten ist, hängt von technischen Merkmalen ab, etwa Klingenlänge, Feststellung und Öffnungsmechanismus.
Führen und BesitzBesitz zu Hause und Führen im öffentlichen Raum sind rechtlich verschieden. Ein Transport im verschlossenen Behältnis kann erlaubt sein.
Berechtigtes InteresseBeruf, Brauchtum, Sport oder Camping können das Führen rechtfertigen. Das muss dargelegt werden.
Vorsatz und IrrtumWer die Verbote nicht kannte, kann sich auf einen Irrtum berufen. Ob er vermeidbar war, ist zu prüfen.
Rechtmäßigkeit der KontrolleEine Kontrolle und Durchsuchung müssen rechtmäßig sein, sonst kann ein Beweisverwertungsverbot in Betracht kommen.
ZuverlässigkeitBei Waffenbesitzern kommt es auf die Wahrung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit an. Verfahren sollten frühzeitig abgestimmt werden.
EinstellungBei geringer Schuld kann eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO erreicht werden.

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen wird?

  1. Keine Angaben zur Sache, auch nicht zur Frage, warum Sie das Messer dabei hatten.
  2. Nichts beseitigen oder weitergeben, weil das als weiterer Verstoß gewertet werden kann.
  3. Unterlagen sichern, zum Beispiel Kaufbeleg, Erlaubnisse und Nachweise für den Zweck.
  4. Keine Zustimmung zur Durchsuchung ohne Beratung, sofern Sie nicht ohnehin verpflichtet sind.
  5. Früh einen Strafverteidiger einschalten. Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen die rechtliche Einordnung.

Was sollten Sie beachten?

Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, sollte vor jeder Erklärung eingeschaltet werden. Bei Waffenbesitzern ist neben dem Strafverfahren das Verfahren zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit wichtig. Hintergründe zu verwandten Vorwürfen finden Sie unter gefährliche Körperverletzung.

FAQ

Häufige Fragen zu Waffenrecht und verbotenen Messern

Verboten sind unter anderem Springmesser, Fallmesser und Butterflymesser. Für Einhandmesser und feststehende Messer gelten Führverbote im öffentlichen Raum.

Das hängt vom Messer, vom Ort und vom Anlass ab. Ein berechtigtes Interesse oder der Transport im verschlossenen Behältnis kann erlaubt sein.

Ein Gebiet, in dem das Mitführen von Waffen und Messern allgemein untersagt ist. Die Vorgaben können je nach Gemeinde unterschiedlich sein.

Je nach Verstoß Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Bei schwereren Verstößen drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Ja, verbotene Gegenstände werden in der Regel eingezogen. Das gilt auch für erlaubte Waffen, wenn sie bei einer Straftat benutzt wurden.

Bei einem Verstoß kann die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage stehen. Das Verfahren wird oft zusammen mit der Waffenbehörde geführt.

Bei Verdacht und unter bestimmten Voraussetzungen ja. Ob die Kontrolle rechtmäßig war, kann später für die Verteidigung wichtig sein.

Sie müssen einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter nicht folgen. Melden Sie sich zuerst bei einem Verteidiger und sagen Sie nichts zur Sache.

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