Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Herne

Rechtsanwalt Strafrecht Herne

Rechtsanwalt für Strafrecht in Herne gesucht? Unsere Kanzlei Schumann & Rasch liegt in der Nachbarstadt Bochum. Beide Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Strafrecht und verteidigen Beschuldigte aus Herne und Umgebung von der ersten Vernehmung bis zum Urteil und, wenn nötig, in Berufung und Revision.

Strafverteidiger Herne

Strafverteidiger in Herne: Wir übernehmen Ihre Verteidigung, sobald Sie wissen, dass gegen Sie ermittelt wird, und führen sie bis zum Abschluss des Verfahrens. Wir beraten ehrlich, auch wenn die Lage schwierig ist, und besprechen jeden Schritt mit Ihnen. Zu unseren Mandaten gehören Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Drogen- und Verkehrsstraftaten.

Warten Sie nicht ab, bis ein Termin ansteht. Schon das erste Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft ist ein guter Anlass, uns zu kontaktieren.

Durchsuchung in Herne: Was jetzt zählt

Früh am Morgen klingelt es, mehrere Beamte stehen vor der Tür und halten einen Durchsuchungsbeschluss in der Hand. Wer das erlebt, steht unter Schock und macht in den ersten Minuten oft Fehler, die sich später kaum korrigieren lassen. Herne grenzt an Bochum, unsere Kanzlei liegt also in direkter Nachbarschaft.

Wenn bei Ihnen gerade durchsucht wird, rufen Sie uns an: 0234 93823777. Bei Durchsuchung und Festnahme sind wir rund um die Uhr erreichbar.

Ablauf und Ihre Rechte bei der Durchsuchung

Eine Durchsuchung ordnet in der Regel ein Richter an. Nur bei Gefahr im Verzug dürfen Staatsanwaltschaft und Polizei selbst entscheiden. Zur Nachtzeit sind Durchsuchungen nur in bestimmten Fällen erlaubt.

  • Lassen Sie sich den Beschluss zeigen und lesen Sie, wer beschuldigt wird, was gesucht wird und welche Räume betroffen sind.
  • Sie müssen die Maßnahme dulden, aber keine Fragen zur Sache beantworten. Sagen Sie ausdrücklich, dass Sie sich nicht äußern, bis Sie einen Anwalt gesprochen haben.
  • Sie dürfen bei der Durchsuchung anwesend sein und sollten notieren, welche Beamten da sind und in welchen Räumen sie suchen.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht gelesen haben, auch kein Protokoll und keine „Freiwilligkeitserklärung“.
  • Lassen Sie sich ein Verzeichnis aller mitgenommenen Gegenstände geben.

Handy, Laptop, Datenträger

Im Mittelpunkt stehen heute oft Smartphone und Computer. Die Beamten nehmen sie mit und werten sie später aus. Sie müssen dabei weder Passwörter noch PINs herausgeben und keine Entsperrung verraten. Was auf dem Gerät gespeichert ist, ist für die Ermittlungen oft wichtiger als alles andere. Wir empfehlen deshalb, dazu im Moment der Durchsuchung nichts zu sagen und die Frage der Herausgabe mit dem Verteidiger zu klären.

Gegen die Beschlagnahme können Sie Widerspruch einlegen und eine richterliche Entscheidung beantragen. Sind die Gegenstände für das Verfahren nicht erforderlich, lässt sich ihre Rückgabe verlangen. Auch gegen den Durchsuchungsbeschluss selbst kann Beschwerde eingelegt werden.

Was nach der Durchsuchung kommt

Meist folgt auf die Durchsuchung eine Vorladung oder ein Anhörungsbogen. Hier gilt: Einer Vorladung der Polizei müssen Sie nicht folgen. Eine Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts müssen Sie dagegen wahrnehmen, Angaben zur Sache müssen Sie aber auch dort nicht machen. Äußerungen in dieser Phase prägen das weitere Verfahren erheblich.

Dann entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie das Verfahren einstellt, einen Strafbefehl beantragt oder Anklage erhebt. Wenn Gegenstände ausgewertet werden, kann das Monate dauern. Wir halten in dieser Zeit den Kontakt zu den Ermittlern und beantragen Akteneinsicht, sobald das möglich ist.

Mehr zum Thema lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber: Hausdurchsuchung – wie verhalte ich mich richtig?

Was wir in Herne für Sie übernehmen

Wir sind am Telefon für Sie da und sagen Ihnen, was Sie in den ersten Minuten tun und lassen sollten. Danach prüfen wir den Durchsuchungsbeschluss, legen wenn nötig Beschwerde ein und wehren uns gegen die Beschlagnahme. Wir beantragen Akteneinsicht, bewerten die Beweislage und bereiten Ihre Verteidigung vor, vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Sie müssen sich dabei nicht selbst mit der Polizei auseinandersetzen, die Kommunikation läuft über uns.

Zuständige Gerichte in Herne

In Herne gibt es zwei Amtsgerichte. Das Amtsgericht Herne ist für Herne-Mitte und Sodingen zuständig, das Amtsgericht Herne-Wanne für Wanne und Eickel. Die Berufung geht zum Landgericht Bochum, die Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft Bochum. Die konkrete örtliche Zuständigkeit hängt auch von Tatort und Wohnsitz ab.

Kontakt

Steht eine Durchsuchung an oder werden Sie festgenommen, rufen Sie uns unter 0234 93823777 an, rund um die Uhr. Im Übrigen erreichen Sie unsere Kanzlei in der Unteren Marktstraße 9, 44787 Bochum, Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr. Schriftlich können Sie uns jederzeit über kanzlei@schumannundrasch.de oder das Kontaktformular kontaktieren.

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