Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Witten

Rechtsanwalt Strafrecht Witten

Rechtsanwalt für Strafrecht in Witten? Die Kanzlei Schumann & Rasch sitzt in der Nachbarstadt Bochum. Beide Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Strafrecht. Wir verteidigen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft ebenso wie vor dem Amts- und dem Landgericht.

Strafverteidiger Witten

Strafverteidiger in Witten: Wir klären zuerst den Vorwurf und den Stand der Ermittlungen und planen dann mit Ihnen die Verteidigung. Wir verteidigen bei Körperverletzung, Diebstahl, Betrug und anderen Vermögensdelikten sowie bei Drogen- und Verkehrsstraftaten. Wir arbeiten diskret, geben keine Erfolgsversprechen, setzen uns aber mit Nachdruck für Ihre Rechte ein.

Haben Sie einen Brief von Polizei oder Staatsanwaltschaft, eine Vorladung oder eine Anklage erhalten, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns.

Anklage erhalten: Jetzt wird es ernst

Eine Anklageschrift vom Amtsgericht oder Landgericht bedeutet: Die Staatsanwaltschaft hält den Vorwurf für ausreichend belegt und das Gericht prüft nun, ob es zur Verhandlung kommt. Für viele ist das der Moment, in dem sie zum ersten Mal einen Anwalt suchen. Witten liegt direkt neben Bochum, wir verteidigen Sie dort von unserer Kanzlei aus.

Das Zwischenverfahren: Die Chance vor der Verhandlung

Nach der Anklage liegt das Verfahren zunächst beim Gericht. Ihnen wird die Anklageschrift zugestellt, und das Gericht setzt eine Frist, in der Sie Stellung nehmen, Beweisanträge stellen oder Einwendungen gegen die Eröffnung erheben können. Danach entscheidet das Gericht, ob es das Hauptverfahren eröffnet.

Diese Phase wird oft unterschätzt. Hier lässt sich zum Beispiel darauf hinwirken, dass das Gericht die Beweislage anders würdigt oder dass das Verfahren eingestellt wird. Wer die Frist ungenutzt verstreichen lässt, verschenkt Möglichkeiten.

Welches Gericht verhandelt? Strafrichter, Schöffengericht, Landgericht

Das hängt von der Schwere des Vorwurfs ab. Bei weniger schweren Vorwürfen, bei denen keine höhere Strafe als zwei Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten ist, verhandelt der Strafrichter am Amtsgericht allein. Bei einer erwarteten Strafe bis zu vier Jahren entscheidet das Schöffengericht, bestehend aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen. Bei schwereren Taten oder besonderer Bedeutung ist das Landgericht zuständig. Für Witten ist erstinstanzlich meist das Amtsgericht Witten zuständig.

Je höher die Instanz, desto eher ist ein Verteidiger gesetzlich vorgeschrieben. Hat Ihnen das Gericht schon einen Pflichtverteidiger genannt, melden Sie sich trotzdem bei uns, wenn Sie lieber einen Anwalt Ihrer Wahl haben möchten.

Der Ablauf der Hauptverhandlung

  1. Aufruf der Sache und Feststellung, wer anwesend ist.
  2. Belehrung des Angeklagten, Verlesung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft.
  3. Sie können sich zur Sache äußern oder schweigen. Ihre Verteidigung bespricht das mit Ihnen vorher.
  4. Beweisaufnahme: Zeugen werden gehört, Urkunden verlesen, Sachverständige gehört.
  5. Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, dann Ihr letztes Wort.
  6. Das Gericht verkündet das Urteil.

Das Ergebnis kann ein Freispruch, eine Einstellung oder eine Verurteilung sein. In geeigneten Fällen ist unter engen gesetzlichen Voraussetzungen auch eine Verständigung zwischen den Beteiligten möglich, bei der das Gericht für ein Geständnis eine Strafobergrenze nennt. Ob das für Sie sinnvoll ist, besprechen wir vorher in Ruhe, und Sie entscheiden selbst.

Nach dem Urteil: Berufung und Revision

Gegen ein Urteil des Amtsgerichts können Sie Berufung oder Revision einlegen. Die Frist beträgt eine Woche ab Verkündung. Mit der Berufung wird der Fall vor dem Landgericht neu verhandelt, mit der Revision wird das Urteil nur auf Rechtsfehler überprüft. Besprechen Sie deshalb möglichst noch am Verhandlungstag mit Ihrem Verteidiger, ob Sie das Urteil angreifen wollen.

Mehr zum Thema lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber: Die Berufung im Strafrecht gegen ein Urteil des Amtsgerichts

Unsere Arbeit in Ihrem Verfahren

Wir lesen die Anklage und die Akte gründlich, besprechen mit Ihnen den Vorwurf und die Beweislage und legen eine Strategie fest. Im Zwischenverfahren geben wir die Stellungnahme ab und stellen Beweisanträge, bei Bedarf sprechen wir mit Staatsanwaltschaft und Gericht über eine Einstellung. Wir bereiten Sie auf die Hauptverhandlung vor, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, begleiten Sie im Gerichtssaal und legen, wenn es nötig ist, Rechtsmittel ein. Wurde gegen Sie bereits ein Strafbefehl erlassen oder eine Vorladung verschickt, helfen wir auch dabei.

Zuständige Gerichte in Witten

Für Straftaten in Witten ist grundsätzlich das Amtsgericht Witten zuständig. Es gehört zum Landgerichtsbezirk Bochum, zuständig für Berufungen und schwerere Vorwürfe ist das Landgericht Bochum. Die Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft Bochum.

Kontakt

Unsere Kanzlei (Untere Marktstraße 9, 44787 Bochum) ist Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr besetzt. Nachrichten per E-Mail an kanzlei@schumannundrasch.de oder über das Kontaktformular können Sie jederzeit senden. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0234 93823777, bei Festnahme oder Durchsuchung rund um die Uhr.

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