Rechtsanwalt Strafrecht Bochum · Straftaten gegen die Rechtspflege

Falsche Aussage und Meineid, §§ 153, 154, 156 StGB: Strafe und Verteidigung

Wann wird eine Zeugenaussage zur Straftat? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt §§ 153, 154 und 156 StGB, die Berichtigung und die Verteidigung bei falscher Aussage, Meineid und eidesstattlicher Versicherung.

Kurz gesagt

  • Falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB) begeht, wer als Zeuge oder Sachverständiger vor Gericht oder einer zuständigen Stelle falsch aussagt. Es drohen drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.
  • Meineid (§ 154 StGB) ist die falsche Aussage unter Eid, ein Verbrechen mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe. Bei einer falschen Versicherung an Eides statt (§ 156 StGB) drohen bis zu drei Jahre oder Geldstrafe.
  • Wer als Zeuge geladen ist, sollte seine Rechte kennen, etwa das Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht, und bei Zweifeln vorher einen Strafverteidiger einschalten.

Was sind falsche Aussage, Meineid und falsche Versicherung an Eides statt?

Zeugen sind vor Gericht zur Wahrheit verpflichtet. Wer vorsätzlich falsch aussagt, macht sich nach § 153 StGB strafbar, und wer unter Eid falsch aussagt, nach § 154 StGB wegen Meineids. Die falsche Versicherung an Eides statt (§ 156 StGB) betrifft Erklärungen gegenüber Behörden oder Gerichten, zum Beispiel bei der Vermögensauskunft oder in Verfahren der Prozesskostenhilfe. Auch eine unwahre Aussage aus Unachtsamkeit kann strafbar sein, wenn sie fahrlässig erfolgt (§ 161 StGB). Wer andere dazu bringt, falsch auszusagen, kann sich ebenfalls strafbar machen.

Typische Fälle

  • Zeugenaussage im Strafverfahren, die sich später als unwahr erweist
  • Aussage in Zivilprozessen, etwa im Familien- oder Mietrecht
  • Eidesstattliche Versicherung gegenüber Gericht oder Behörde
  • Aussage zugunsten von Angehörigen oder Freunden

Entscheidende Fragen

  • War die Aussage objektiv falsch?
  • Wusste die Person, dass sie falsch war, oder lag ein Erinnerungsfehler vor?
  • Wurde unter Eid ausgesagt oder uneidlich?
  • Wurde eine mögliche Berichtigung rechtzeitig erklärt?

Verwandte Themen sind falsche Verdächtigung, Betrug und Urkundenfälschung.

Welche Strafe droht?

5 JahreHöchststrafe bei falscher uneidlicher Aussage (§ 153 StGB), mindestens drei Monate
1 JahrMindeststrafe beim Meineid (§ 154 StGB), ein Verbrechen; in minder schweren Fällen sechs Monate bis fünf Jahre
3 JahreHöchststrafe bei falscher Versicherung an Eides statt (§ 156 StGB): Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Eine Besonderheit ist die Berichtigung (§ 158 StGB): Wer seine falsche Angabe rechtzeitig richtigstellt, bevor sie zu einem Nachteil führt, kann mit milderer Strafe rechnen oder von Strafe verschont werden. Eine Bewährung ist bei Strafen bis zu zwei Jahren möglich (siehe Strafaussetzung zur Bewährung).

Welche weiteren Folgen drohen?

  1. Glaubwürdigkeit: Eine Verurteilung beschädigt die Glaubwürdigkeit in allen späteren Verfahren.
  2. Beruf: Bei Beamten, Anwälten und anderen Berufen drohen dienst- und berufsrechtliche Folgen.
  3. Zivilrecht: Eine falsche Aussage kann Schadenersatzansprüche und die Wiederaufnahme des Ausgangsverfahrens auslösen.
  4. Eintrag: Die Verurteilung kommt ins Bundeszentralregister (siehe Bundeszentralregister und Führungszeugnis).

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Anlass: Das Gericht oder eine Verfahrenspartei erstattet Anzeige, wenn eine Aussage widerlegt scheint.
  2. Ermittlungen: Die Staatsanwaltschaft vergleicht die Aussage mit Protokollen, Zeugen und Unterlagen.
  3. Vorladung: Sie erhalten eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen (siehe Anhörungsbogen).
  4. Verteidigung: Ihr Verteidiger beantragt Akteneinsicht und prüft das Protokoll (siehe Schweigerecht).
  5. Abschluss: Möglich sind Einstellung, Strafbefehl (siehe Strafbefehl) oder Anklage.

Wo setzt die Verteidigung an?

AnsatzWorauf es ankommt
FalschheitDie Aussage muss objektiv unwahr sein. Der Maßstab ist die tatsächliche Lage, nicht eine spätere Einschätzung.
VorsatzErinnerungslücken, Missverständnisse oder Unklarheit der Frage schließen Vorsatz aus. Bei fahrlässigem Handeln gilt ein milderer Rahmen.
ProtokollDas Protokoll ist nicht immer wörtlich. Missverständnisse können durch Rückfragen und Nachweise geklärt werden.
ZeugnisverweigerungAngehörige dürfen die Aussage verweigern. Ein Auskunftsverweigerungsrecht schützt vor Selbstbelastung.
AussagenotstandWer sich oder Angehörige vor Strafverfolgung schützen wollte, kann milder bestraft oder verschont werden.
BerichtigungEine rechtzeitige Berichtigung kann die Strafe mildern oder entfallen lassen.
ZuständigkeitAussagen vor unzuständigen Stellen sind nicht nach §§ 153 ff. StGB strafbar.

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen eine falsche Aussage vorgeworfen wird?

  1. Keine Angaben zur Sache, auch nicht gegenüber anderen Zeugen oder Prozessbeteiligten.
  2. Nicht auf eigene Faust berichtigen, bevor ein Verteidiger die Folgen kennt. Eine Berichtigung kann helfen, muss aber rechtzeitig und richtig erfolgen.
  3. Unterlagen sichern, zum Beispiel Protokolle, Ladung und Nachrichten.
  4. Anhörungsbogen nicht ausfüllen, bevor ein Verteidiger die Akte kennt.
  5. Früh einen Strafverteidiger einschalten. Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen Vorsatz, Berichtigung und Verweigerungsrechte.

Was sollten Sie beachten?

Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, sollte vor jeder Erklärung eingeschaltet werden. Wer als Zeuge geladen ist und weiß, dass er sich selbst belasten könnte, sollte vor der Aussage beraten werden. Hintergründe zu verwandten Vorwürfen finden Sie unter falsche Verdächtigung.

FAQ

Häufige Fragen zu falscher Aussage und Meineid

Wenn Zeugen vorsätzlich etwas Unwahres angeben oder Wahres verschweigen. Ein Irrtum oder eine Erinnerungslücke ist keine Falschaussage.

Der Meineid ist die falsche Aussage unter Eid. Er ist ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr.

Eine unwahre eidesstattliche Erklärung gegenüber Gericht oder Behörde. Es drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Ja, bei Eid oder eidesstattlicher Versicherung gibt es einen Fahrlässigkeitstatbestand mit milderer Strafe.

Ja, eine rechtzeitige Berichtigung kann die Strafe mildern oder entfallen lassen. Sie sollte vorher mit einem Verteidiger besprochen werden.

Angehörige haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Zudem kann man Fragen verweigern, deren Antwort einen selbst belasten würde.

Beschuldigte dürfen schweigen und sind in eigener Sache nicht nach diesen Vorschriften strafbar. Als Zeuge in einem anderen Verfahren gilt die Wahrheitspflicht.

Sie müssen einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter nicht folgen. Melden Sie sich zuerst bei einem Verteidiger und sagen Sie nichts zur Sache.

Weiterlesen

Weiterlesen

Rechtspflege

Falsche Verdächtigung

Voraussetzungen und Verteidigung.

Weiterlesen →
Verfahren

Strafbefehl

Was ein Strafbefehl bedeutet.

Weiterlesen →
Rechte

Schweigerecht

Was Beschuldigte wissen müssen.

Weiterlesen →

Das könnte Sie auch interessieren: Betrug · Urkundenfälschung · Anhörungsbogen · Strafaussetzung zur Bewährung

Rechtsanwalt Strafrecht Bochum

Ihr Strafverteidiger in Bochum bei falscher Aussage und Meineid

Bei einem Strafvorwurf kommt es darauf an, wer Sie verteidigt. Unsere Kanzlei sitzt in Bochum, ist auf das Strafrecht spezialisiert und bundesweit tätig, beide Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht. Wir verteidigen Beschuldigte bei Vorwürfen der falschen Aussage, des Meineids und der falschen Versicherung an Eides statt und beraten Zeugen vor ihrer Vernehmung. Was wir darüber hinaus für Sie tun können, steht auf der Seite Strafverteidiger in Bochum. Vor Gericht vertreten wir Sie auch in Dortmund, Essen und im übrigen Ruhrgebiet.

Im Erstgespräch besprechen wir, wie Ihr Fall liegt und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

Telefonisch erreichen Sie uns unter 0234 93823777, per E-Mail unter kanzlei@schumannundrasch.de. Das Büro ist Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr besetzt, Nachrichten können Sie jederzeit senden. Außerhalb der Bürozeiten nehmen wir Anrufe nur im Notfall an, zum Beispiel bei einer Festnahme oder Durchsuchung.

Jetzt anrufenNachricht schreiben