Wann wird eine Zeugenaussage zur Straftat? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt §§ 153, 154 und 156 StGB, die Berichtigung und die Verteidigung bei falscher Aussage, Meineid und eidesstattlicher Versicherung.
Kurz gesagt
Zeugen sind vor Gericht zur Wahrheit verpflichtet. Wer vorsätzlich falsch aussagt, macht sich nach § 153 StGB strafbar, und wer unter Eid falsch aussagt, nach § 154 StGB wegen Meineids. Die falsche Versicherung an Eides statt (§ 156 StGB) betrifft Erklärungen gegenüber Behörden oder Gerichten, zum Beispiel bei der Vermögensauskunft oder in Verfahren der Prozesskostenhilfe. Auch eine unwahre Aussage aus Unachtsamkeit kann strafbar sein, wenn sie fahrlässig erfolgt (§ 161 StGB). Wer andere dazu bringt, falsch auszusagen, kann sich ebenfalls strafbar machen.
Typische Fälle
Entscheidende Fragen
Verwandte Themen sind falsche Verdächtigung, Betrug und Urkundenfälschung.
Eine Besonderheit ist die Berichtigung (§ 158 StGB): Wer seine falsche Angabe rechtzeitig richtigstellt, bevor sie zu einem Nachteil führt, kann mit milderer Strafe rechnen oder von Strafe verschont werden. Eine Bewährung ist bei Strafen bis zu zwei Jahren möglich (siehe Strafaussetzung zur Bewährung).
| Ansatz | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Falschheit | Die Aussage muss objektiv unwahr sein. Der Maßstab ist die tatsächliche Lage, nicht eine spätere Einschätzung. |
| Vorsatz | Erinnerungslücken, Missverständnisse oder Unklarheit der Frage schließen Vorsatz aus. Bei fahrlässigem Handeln gilt ein milderer Rahmen. |
| Protokoll | Das Protokoll ist nicht immer wörtlich. Missverständnisse können durch Rückfragen und Nachweise geklärt werden. |
| Zeugnisverweigerung | Angehörige dürfen die Aussage verweigern. Ein Auskunftsverweigerungsrecht schützt vor Selbstbelastung. |
| Aussagenotstand | Wer sich oder Angehörige vor Strafverfolgung schützen wollte, kann milder bestraft oder verschont werden. |
| Berichtigung | Eine rechtzeitige Berichtigung kann die Strafe mildern oder entfallen lassen. |
| Zuständigkeit | Aussagen vor unzuständigen Stellen sind nicht nach §§ 153 ff. StGB strafbar. |
Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, sollte vor jeder Erklärung eingeschaltet werden. Wer als Zeuge geladen ist und weiß, dass er sich selbst belasten könnte, sollte vor der Aussage beraten werden. Hintergründe zu verwandten Vorwürfen finden Sie unter falsche Verdächtigung.
Wenn Zeugen vorsätzlich etwas Unwahres angeben oder Wahres verschweigen. Ein Irrtum oder eine Erinnerungslücke ist keine Falschaussage.
Der Meineid ist die falsche Aussage unter Eid. Er ist ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr.
Eine unwahre eidesstattliche Erklärung gegenüber Gericht oder Behörde. Es drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Ja, bei Eid oder eidesstattlicher Versicherung gibt es einen Fahrlässigkeitstatbestand mit milderer Strafe.
Ja, eine rechtzeitige Berichtigung kann die Strafe mildern oder entfallen lassen. Sie sollte vorher mit einem Verteidiger besprochen werden.
Angehörige haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Zudem kann man Fragen verweigern, deren Antwort einen selbst belasten würde.
Beschuldigte dürfen schweigen und sind in eigener Sache nicht nach diesen Vorschriften strafbar. Als Zeuge in einem anderen Verfahren gilt die Wahrheitspflicht.
Sie müssen einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter nicht folgen. Melden Sie sich zuerst bei einem Verteidiger und sagen Sie nichts zur Sache.
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Bei einem Strafvorwurf kommt es darauf an, wer Sie verteidigt. Unsere Kanzlei sitzt in Bochum, ist auf das Strafrecht spezialisiert und bundesweit tätig, beide Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht. Wir verteidigen Beschuldigte bei Vorwürfen der falschen Aussage, des Meineids und der falschen Versicherung an Eides statt und beraten Zeugen vor ihrer Vernehmung. Was wir darüber hinaus für Sie tun können, steht auf der Seite Strafverteidiger in Bochum. Vor Gericht vertreten wir Sie auch in Dortmund, Essen und im übrigen Ruhrgebiet.
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