Wann wird ein Hausverbot zum Strafverfahren? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt § 123 StGB, den Strafantrag und die Verteidigung bei Hausfriedensbruch.
Kurz gesagt
Das Gesetz kennt zwei Tatvarianten. Entweder dringt jemand widerrechtlich in die geschützten Räume ein, oder er verweilt dort, obwohl der Berechtigte ihn zum Gehen aufgefordert hat. Geschützt sind Wohnungen, Geschäftsräume, das befriedete Besitztum (etwa ein umzäuntes Grundstück) und abgeschlossene Räume, die zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind. Öffentlich zugängliche Räume sind nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung betretbar. Wer ein Hausverbot hat, darf sie nicht betreten.
Typische Fälle
Entscheidende Fragen
Häufig tritt der Vorwurf zusammen mit Ladendiebstahl, Sachbeschädigung oder Beleidigung auf.
In der Praxis enden viele Verfahren mit einer Einstellung oder einer Geldstrafe. Das hängt vom Anlass, von früheren Verstößen und vom Verhalten nach der Tat ab.
| Ansatz | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Hausrecht | Der Antragsteller muss tatsächlich Inhaber des Hausrechts sein. Bei Mietwohnungen kommt es oft auf Mietrecht und Besitz an. |
| Aufforderung | Eine Aufforderung zu gehen muss wirksam erklärt worden sein und auch zugegangen sein. |
| Hausverbot | Ein Hausverbot muss bekannt und wirksam sein. Pauschale oder nicht begründete Verbote können angreifbar sein. |
| Einwilligung | Eine ausdrückliche oder stillschweigende Erlaubnis zum Betreten schließt die Strafbarkeit aus. |
| Rechtfertigung | Notstand oder Nothilfe, etwa zur Rettung von Personen, kann das Betreten rechtfertigen. |
| Strafantrag | Ein fehlender oder verspäteter Strafantrag beendet das Verfahren. Die Frist beträgt in der Regel drei Monate. |
| Einstellung | Bei geringer Schuld kommt eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO in Betracht. |
Ein Strafverteidiger in Bochum, etwa ein Fachanwalt für Strafrecht, sollte vor jeder Erklärung eingeschaltet werden. Ein einzelner Vorfall führt oft zu einer Einstellung, mehrere Vorfälle können die Lage verschärfen. Hintergründe zu Eigentumsdelikten finden Sie unter Diebstahl.
Wenn jemand widerrechtlich in eine Wohnung, Geschäftsräume oder befriedetes Besitztum eindringt oder dort trotz Aufforderung des Berechtigten verweilt.
Ja, der einfache Hausfriedensbruch wird nur auf Strafantrag des Berechtigten verfolgt.
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Beim schweren Hausfriedensbruch bis zu zwei Jahre.
Nein. Wer ein wirksames Hausverbot missachtet, kann sich strafbar machen. Prüfen lassen sollten Sie, ob das Verbot wirksam ist.
Nur, wenn Sie ein Recht zum Besitz haben oder der Berechtigte einverstanden ist. Auch Ex-Partner mit Hausrecht können Anzeige erstatten.
Ein verspäteter Strafantrag beendet das Verfahren. Die Frist beträgt in der Regel drei Monate ab Kenntnis der Tat und des Täters.
Nur bei Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen. Bei Geldstrafen darunter erscheint der Eintrag in der Regel nicht.
Sie müssen einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter nicht folgen. Melden Sie sich zuerst bei einem Verteidiger und sagen Sie nichts zur Sache.
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