Rechtsanwalt Strafrecht Bochum · Vermögensdelikte

Wohnungseinbruchdiebstahl, § 244 StGB: Strafe und Verteidigung

Welche Strafe droht bei einem Wohnungseinbruch, und wo setzt die Verteidigung an? Ihr Strafverteidiger in Bochum erklärt § 244 StGB, die Beweislage und die Chancen auf Bewährung.

Kurz gesagt

  • Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB) liegt vor, wenn jemand in eine Wohnung einbricht, einsteigt oder eindringt, um zu stehlen. Bei einer dauerhaft genutzten Privatwohnung droht Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
  • Eine Geldstrafe ist im Regelfall nicht vorgesehen. Entscheidend sind die Beweise, etwa DNA- und Fingerabdruckspuren, und die Frage, ob eine Bewährung möglich ist.
  • Bei einer Festnahme, einer Durchsuchung oder einer Vorladung gilt: nichts zur Sache sagen und sofort einen Strafverteidiger einschalten.

Was ist Wohnungseinbruchdiebstahl?

Der Tatbestand des § 244 StGB erfasst den Diebstahl, bei dem der Täter in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in der Wohnung verborgen hält. Eine Wohnung ist jeder Raum, der Menschen zumindest vorübergehend als Unterkunft dient. Die Tat setzt voraus, dass der Täter etwas stehlen wollte.

Typische Fälle

  • Aufhebeln einer Wohnungstür oder eines Fensters
  • Eindringen durch Kellerfenster oder Balkon
  • Einsteigen in Ferienwohnungen oder leere Wohnungen
  • Täter, die sich in einem Mehrfamilienhaus verstecken

Entscheidende Fragen

  • Handelt es sich um eine dauerhaft genutzte Privatwohnung?
  • Gibt es Spuren, die die Person eindeutig zuordnen?
  • Wurde tatsächlich gestohlen, oder blieb es beim Versuch?
  • War die Tat mit einer Bande oder einer Waffe verbunden?

Welche Strafe droht?

1 JahrMindeststrafe bei einer dauerhaft genutzten Privatwohnung. Der Strafrahmen reicht bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe (§ 244 Abs. 4 StGB)
10 JahreHöchststrafe. In minder schweren Fällen gelten mildere Strafrahmen
BandeBei Bandendiebstahl und schwerem Bandendiebstahl gelten härtere Strafrahmen (§§ 244, 244a StGB)

Auch der Versuch ist strafbar. Ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, hängt von der Strafhöhe und der Sozialprognose ab (siehe Strafaussetzung zur Bewährung). Zusätzlich können Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vorgeworfen werden. Den einfachen Diebstahl behandelt die Seite Diebstahl.

Welche weiteren Folgen drohen?

  1. Untersuchungshaft: Bei Fluchtgefahr, etwa bei fehlendem festem Wohnsitz, oder bei schwerer Tat kommt Untersuchungshaft in Betracht (siehe Untersuchungshaft).
  2. Hausdurchsuchung: Die Ermittler suchen oft nach Diebesgut und Werkzeug (siehe Hausdurchsuchung).
  3. Schadensersatz: Der Geschädigte kann den Wert der Beute und die Reparatur von Schäden fordern.
  4. Aufenthaltsrechtliche Folgen: Bei Ausländern kann eine Verurteilung zur Ausweisung führen.
  5. Eintrag: Die Verurteilung kommt ins Bundeszentralregister (siehe Bundeszentralregister und Führungszeugnis).

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Spurensicherung: Die Polizei sichert Fingerabdrücke, DNA, Werkzeugspuren und Videoaufnahmen aus der Umgebung.
  2. Verdacht und Vorladung: Gegen Sie ermittelt die Polizei, oft nach einem Treffer in der DNA-Datenbank (siehe Vorladung als Beschuldigter).
  3. Ermittlungen: Handys, Fahrzeuge und Wohnungen werden ausgewertet, Zeugen werden befragt.
  4. Anklage: Die Anklage geht in der Regel zum Amtsgericht oder bei höheren Strafen zum Landgericht.

Wo setzt die Verteidigung an?

AnsatzWorauf es ankommt
IdentifizierungEin Spurentreffer zeigt, dass jemand am Tatort war, aber nicht, wann und warum. Auch zufällige Spurenübertragung ist denkbar.
Wohnung oder nichtBei Geschäftsräumen, Kellern oder Gartenlauben gelten andere Vorschriften und oft mildere Strafrahmen.
DiebstahlsabsichtWer in die Wohnung wollte, aber nichts stehlen wollte, begeht möglicherweise nur Hausfriedensbruch.
Versuch und RücktrittEin Versuch ist milder zu bestrafen. Ein freiwilliger Rücktritt kann Straffreiheit bringen.
BeweisverwertungEine Durchsuchung, Blutprobe oder DNA-Entnahme muss rechtmäßig gewesen sein, sonst kann ein Beweisverwertungsverbot greifen.
StrafrahmenEin minder schwerer Fall, ein Geständnis oder ein Täter-Opfer-Ausgleich können die Strafe deutlich senken.
BewährungBei Strafen bis zu zwei Jahren kommt unter Umständen eine Bewährung in Betracht.

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen ein Wohnungseinbruch vorgeworfen wird?

  1. Keine Angaben zur Sache bei der Polizei und gegenüber anderen.
  2. Nichts vernichten oder wegschaffen, auch keine Werkzeuge oder Gegenstände.
  3. Bei der Durchsuchung ruhig bleiben und den Beschluss lesen. Widerstand schadet nur.
  4. Nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen.
  5. Sofort einen Strafverteidiger anrufen. Wir sind bei Festnahme oder Durchsuchung erreichbar.

Was sollten Sie beachten?

Wegen der hohen Mindeststrafe lohnt sich bei diesem Vorwurf die frühe Beratung durch einen Strafverteidiger in Bochum, etwa einen Fachanwalt für Strafrecht. Frühzeitig lässt sich klären, ob der Vorwurf zu mildern ist, etwa wegen eines minder schweren Falls. Verwandte Vorwürfe sind Raub und Hehlerei.

FAQ

Häufige Fragen zu Wohnungseinbruchdiebstahl

Bei einer dauerhaft genutzten Privatwohnung Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Eine Geldstrafe ist im Regelfall nicht vorgesehen.

Ja. Auch wer in die Wohnung einbrechen wollte, aber nichts stehlen konnte, kann bestraft werden. Die Strafe kann gemildert werden.

Bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren ist eine Aussetzung zur Bewährung möglich, wenn eine positive Sozialprognose vorliegt.

Wenn die Wohnung als Lebensmittelpunkt dient. Ferienwohnungen, Geschäftsräume oder leerstehende Wohnungen werden anders beurteilt.

Beim Wohnungseinbruchdiebstahl dringt der Täter gewaltsam in eine Wohnung ein. Dafür sind die Strafen deutlich höher als beim einfachen Diebstahl.

Nicht allein. Ein Treffer zeigt eine Spur am Tatort, aber nicht, wann und wie sie dorthin kam. Es kommt auf das Gesamtbild an.

Bei Fluchtgefahr oder dringendem Tatverdacht in einer schweren Tat ist sie möglich. Ein Verteidiger kann Alternativen anregen.

Sie müssen einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter nicht folgen. Melden Sie sich zuerst bei einem Verteidiger und sagen Sie nichts zur Sache.

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Diebstahl

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